Hallo zusammen,
abgesehen von den anderen Reibereien, die ich mit meinem Ex-Mann habe, stehe ich nun vor einem echten Problem, was die weitere Entwicklung und Förderung unseres Sohnes angeht.
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Unser Sohn wird im nächsten Jahr schulpflichtig. Eine Rückstellung für ein Jahr würde, so wurde mir gesagt, wahrscheinlich erfolglos sein / abgelehnt werden.
Unser Sohn ist ein pfiffiges Kerlchen, hat aber enorme Defizite. Insbesondere was die Sprache angeht. Er fing mit 3 Jahren überhaupt erst an zu sprechen, und kann heute, mit 5 Jahren, noch nicht alle Laute sprechen. Z.B. "k" + "g" ersetzt er mit t, ch + sch gehen noch gar nicht, genauso wie "l" und einige weitere. Geschweigedenn diese Laute in Kombination. Dies macht es gerade für Außenstehende natürlich sehr schwer, ihn zu verstehen.
Seit Anfang des Jahres gehe ich mit ihm zum Logopäden; es wird auch besser, aber es geht eben sehr sehr langsam voran.
Auch in der Grammatik hat er noch massive Probleme, die deutlich von denen anderer 5-jähriger abweichen.
Nun hatte vor einiger Zeit ein Entwicklungsgespräch in der KITA. Hier wurde mir empfohlen, mich mal über die Förderschule unserer Stadt (Schwerpunkt Sprachförderung) zu informieren und mir Gedanken zu machen, ob es für meinen Sohn nicht gut wäre, diese Schule zu besuchen.
Meinen Ex-Mann hatte ich mit zu dem Gespräch in der KITA eingeladen, doch er hatte keine Lust. "Mach du mal", war seine AUssage.
Ich habe mir also Gedanken zur Sprachförderschule gemacht, mich bei der Stadt informiert, und danach einen Beartungstermin in der besagten Schule gemacht. Auch hieran wollte der Vater nicht teilnehmen.
Das Konzept dieser Schule sieht vor, dass den Klassen 1 - 4 ein weiteres Förderjahr vorgeschaltet wird, um viele der Defizite bereits vor der ersten Klasse zu beseitigen. Die Klassenstärke beträgt 8 - 12 Schüler. Es ist vom Konzept her ähnlich einer Vorschule.
Ich bin davon überzeugt, dass dies DIE CHANCE für unseren Sohn ist. Da er auch in weiteren Bereichen deutliche Defizite hat, möchte ich einfach nicht, dass er schon im ersten Jahr der Regelschule massive Probleme bekommt. Da eine Rückstellung dennoch kaum möglich sein wird, wäre das doch eine sehr gute Alternative.
Nach diesem einen Jahr würde dann entschieden, ob er weiter auf der Förderschule bleibt, und dort in die "normale" 1. KLasse kommt, oder ob er bis dahin soweit ist, und an der Regelschule in die 1. KLasse eingeschult werden kann.
Nun zum eigentlichen Problem: Mein Ex-Mann setzt sich mit all diesen Dingen nicht auseinander. Er lehnt Gespräche in der KITA ab, hat kein Interesse zu Arztbesuchen (z.B. U-Untersuchungen) mitzukommen, und auch für den Logopäden-Besuch zeigt er null Interesse.
Auf der anderen Seite lehnt er es jedoch nun konsequent ab, der Einschulung auf der Förderschule zuzustimmen ("Mein Sohn geht bestimmt nicht auf eine Sonderschule, das wüsste ich aber"). Da wir gemeinsames Sorgerecht haben, müssen wir uns ja auf eine Schule einigen. Und ich weiß wirklich nicht mehr weiter.
Was passiert, wenn wir uns wirklich nicht einigen können?
LG
ploetschi
Ex-Mann (gemeinsames SR) lehnt Förderschule konsequent ab
Also wenn er so beratungsresistent ist wie du sagst,
dann hol die Unterlagen für die Einschulung dort, leg ihm die zur Unterschrift (mit Zeuge am besten) vor, erklärs ihm nochmal und wenn er dann immernoch nicht unterschreiben will, dann sag ihm das du dann wohl keine andere Möglichkeit siehst, als seine Unterschrift vom Familiengericht ersetzen zu lassen.
Wenn ihr euch nicht einigen könnt ist das sowieso die einzige Möglichkeit die du hast, und bevor ihr wirklich vor Gericht landet, unterschreibt er vielleicht doch noch.
Oh Gott ich hoffe ich krieg mein alleiniges Sorgerecht noch vor dem ganzen Schulstress -.-
Danke für deine Antwort.
Manchmal glaube ich, er meint, ich würde "solche" Dinge nur machen, um ihn zu ärgern.
Natürlich ist es auch für mich schwer, eine solche Entscheidung zu treffen. Ob es die richtige ist, weiß ich natürlich auch nicht. Aber was soll man mehr machen, als in sich zu gehen, zu überlegen, was das beste für's Kind ist, und sich die Meinungen von anderen Fachleuten (wie KITA, Logopäde, KIA, etc) zu holen...
Außerdem hoffe ich einfach, dass dieses eine Jahr auf der Förderschule ihm soviel bringt, dass er danach ganz normal in die 1. KLasse einer Regelschule gehen kann. Sprich zur Zeit sehe ich das eine Jahr Förderschule eher als eine Art gut geförderte Zurückstellung. Was danach dann ist, muss man eh sehen.
Ich denke mal, mir wird nichts anderes übrig bleiben, als den Weg übers Familiengericht zu gehen. Er wird sich da auf nichts einlassen. Und Anwalts / Gerichtskosten belasten ihn nicht wirklich, da er gerade den Antrag auf Eröffnung einer Insolvenz gestellt hat.
LG
Hallo,
dann war deine Frage doch eigentlich überflüssig hier,oder?
Du weißt doch was du tun musst!
Du brauchst seine zustimmung nicht. Gemeinsame obsroge heisst - ihr habt beide die gleichen rechte. Streng genommen kannst du euren sohn an der förderschule anmelden und der vater kann den sohn an einer anderen schule anmelden. Ihr müsst es nicht gemeinsam tun. Das kann natürlich zu einer eskalation führen, aber rein rechtlich ist es möglich.
Lass dich am jugendamt beraten und hole dir eine unterstützung. Wenn du das JA an deiner seite hast - und offensichtlich hast du dir zu dem thema einiges überlegt - hat der vater wenig chancen dagegen zu agieren. Eventuell könntest du dir vom kindergarten in schriftlicher form die empfehlung für eine förderschule holen und die auch dem JA vorlegen.
Sollte sich der vater weiterhin so kontraproduktiv verhalten würde ich die alleinige obsorge in erwägung ziehen und ihm dies mitteilen.
Gemeinsames Sorgerecht heißt, das BEIDE ELTERNTEILE bei Kontoeröffnung, Schulanmeldung und Ausbildungsvertrag und sowas unterschreiben müssen! Sprich wenn er nicht unterschreibt, ist die Anmeldung nicht wirksam! Darum muss sie seine Unterschrift durch die Zustimmung vom Familiengericht ersetzen lassen
Und selbst wenn sie das alleinige Sorgerecht in Betracht ziehen sollte, weißt du wie schwer es ist das alleinige Sorgerecht zu bekommen? Nur weil er mit der Mutter in Punkto Schule nicht übereinstimmt wird ihr das Gericht nicht ma eben das alleinige Sorgerecht übertragen! Da haben schon Mädels hier ganz andere Sachen erlebt und immernoch nicht das alleinige Sorgerecht zurück bekommen...
Hey,
du kannst als Erziehungsberechtigte alleine darüber entscheiden, auf welche Schule du dein Kind geben willst. Ich habe bei meinen Kindern bei den Schulanmeldungen niemals die Unterschrift des Vaters gebraucht. Dies wäre nur dann nötig, wenn die Kinder ohne meine Aufsicht z.B. einen Auslandsausflug für längere Zeit machen würden.
Ansonsten darfst du das wesentliche entscheiden. Und wenn die Probleme, die du schilderst, auch von Fachleuten bestätigt sind, ist es allemal für das Kindeswohl, die beste Lösung zu finden.
Ich wünsche euch alles Liebe
Eva
Hallo
Bei uns war es so, dass bei der Einschulungsuntersuchung festgestellt wurde ( aufgrund der Sprachentwicklungsverzögerung ), dass mein Sohn auf eine Sprachheilschule soll.
Es wurde darauf ein Förderausschuss einberufen. Dort nehmen teil: der Schulleiter, die zuständige Lehrerin und noch glaube ich die Ärztin und ich.
Ich hatte zwei Stimmen, eine für mich, eine für meinen verstorbenen Mann. Auch wenn dein Mann nicht dabei ist und mit Nein stimmt, und auch du mit nein stimmen würdest, wirst du eh überstimmt. Es wird nämlich zum Wohl des Kindes entschieden.
So ist es in unserem Bundesland. Erkundige dich doch ob es bei euch auch so ist, dann kann dir seine Meinung egal sein.
LG Stephanie