Hallo,
ich habe mal eine Frage. Und zwar verstehe ich mich mit meinem Ex eigentlich ganz gut. Wir sind seit 1,5 Jahren getrennt und haben uns damals auf einen Kindesunterhalt für unseren Sohn geeinigt, der unterhalb dessen liegt, was er lt. Düsseldorfer Tabelle zu zahlen hätte. Er zahlt 240 Euro, was für mich auch ok ist.
Mein Ex war bei der Bundeswehr als Zeitsoldat, nächsten Monat geht er in den BFD, er bekommt dann nur noch ca. 90 % seiner Bezüge und muss sich privat krankenversichern. Jetzt möchte er gern den Unterhalt reduzieren, weil er ja dann auch weniger Geld hat.
Kann ich beim Jugendamt einfach nur den Unterhalt ausrechnen lassen, den er zu zahlen hätte?
Mein Ex macht momentan über den BFD halbtags (!) eine Schule, d. h. er könnte locker einen Nebenjob machen, was er aber nicht tun wird. Würde das Jugendamt tendenziell seine erhöhte Erwerbsobliegenheit berücksichtigen und ggf. auch den Mehrbedarf (Kita-Kosten) berücksichtigen?
Zum Anwalt möchte ich nicht unbedingt gehen, den müsste ich selbst zahlen. Würde mein Ex den Unterhalt einstellen/kürzen, wäre mir dies nur schwerlich möglich.
Wie gesagt haben wir eigentlich ein gutes Verhältnis, ich möchte meinen Ex auch nicht "ausnehmen", aber wenn das Jugendamt ihm vorrechnen könnte, was er _eigentlich_ zu zahlen hätte, würde er wahrscheinlich ohne großen Streit seine 240 Euro weiterhin zahlen.
Ein Mangelfall wird er wohl nicht sein, er lebt mit seiner Verlobten zusammen und könnte sich einen (Neben)Job suchen.
Unterhalt vom Jugendamt berechnen lassen?
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erklärst du mir bitte was seine Verlobte mit dem Ku zu tun hat?
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Reduziert sich nicht der Bedarfskontrollbetrag von 950 auf 770 Euro, wenn man mit dem Partner zusammen lebt? Oder habe ich das falsch im Kopf und es bezieht sich nur auf Erwerbstätigkeit?
Eben weil ich es ja nicht genau weiß würde ich gern den Unterhalt vom Jugendamt ausrechnen lassen.
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Hallo
Das Einkommen wird evtl nur berücksichtigt, wenn er den Mindestunterhalt der Tabelle nicht zahlen kann.
Bianca