Schwanger, alleine und viel zu kleine Wohnung :(

Hallo ihr Lieben,

ich bin derzeit in der 10. SSW+6.
Der Vater glaubt mir nicht, dass es sein Baby ist und will gleich nach der Geburt einen Vaterschaftstest. Somit bin ich nun alleine schwanger und dezent überfordert.

Mittwoch-Nachmittag und Fragen über Fragen.
Ich bin Studentin, 22 Jahre und lebe im Dachgeschoss (4. Stock) in einer 1-Zimmer-Wohnung, 28m². Bezahle 290,-€ Warmmiete im Taunus-Gebiet, Nähe Wiesbaden (Hessen). Teures Pflaster hier.
Ich muss im Ort bleiben, da ich nach der Geburt mein Studium fortsetzen möchte (2. Semester fehlen noch).
Zur Zeit arbeite ich nicht, da meine Ärtzin mir das nicht empfiehlt. Vorher habe ich ab und an in der Kneipe gearbeitet, um mein Studium etwas aufzubessern.

Wisst ihr, was mir nun zusteht?
Wie groß darf die Wohnung sein?
Und max. Kosten?

Ich habe vorher Bafög bekommen, den vollen Satz. Hatte auch kaum noch Zeit zum zusätzlichen Arbeiten.

Ist es ebenfalls korrekt, dass mir im Urlaubssemester ALG II zusteht?
Wisst ihr evtl. was danach kommt, wenn ich wieder studieren möchte?

Zur Diakonie möchte ich noch... :)

Nun schon vielen Dank für eure Antworten! :)

1

Ich verstehe nicht ganz, warum Du nicht mehr arbeitest (studierst Du denn noch?) und warum Du umziehen willst.

Was Deinen Unterhalt angeht, so ist der Vater des Kindes Dir ab Mutterschutzbeginn unterhaltsverpflichtet und dem Kind dann natürlich auch.

Gruß,

W

75

Hi!
Du verstehst nicht warum sie umziehen will?
Wahrscheinlich weil du mit deinem Kind auf 28qm lebst? Oderwie kommst du zu dieser Aussage?

Gruß

Lisa

2

Ich studiere noch.
Ich habe NICHT gearbeitet, nur immer als Aushilfe und spontan, wenn jemand krank war. Mehr nicht.

Der Vater?
Der macht erst mal gar nichts, da er der Meinung ist, dass es nicht sein Baby ist, obwohl ich nur mit ihm geschlafen habe.

4

Ja, dann könntest Du doch JETZT noch arbeiten, um etwas Geld beiseite zu legen.

Dem Vater gegenüber wirst Du aktiv werden müssen, sobald Euer Kind da ist und Deine/Eure Unterhaltsansprüche durchsetzen müssen.

5

Nun ob er will oder nicht. Er wird müssen. Spätestens wenn der Vaterschaft vorliegt, den er übrigens dann auch bezahlen darf.

Heute wirst du nichts mehr erreichen.

Überlege dir deine Fragen, mache einen Termin bei der Diakonie oder einem anderen gemeinützigen Verein und im Studentenwerk (oder wie das auch immer heißt) und lass dich ausführlich beraten.

Übrigens: ein kleiner Säugling braucht kein eigenes Zimmer. Ein Umzug auf Staatskosten ist daher nicht zwingend notwendig, auch wenn ich verstehen kann, dass es schöner ist.

Gruß
Sandra

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3

Und umziehen will ich eigentlich nicht...
Aber 28m² sind später für zwei Personen einfach viel zu klein.
Ich muss das Baby auch mal zum Schlafen hinstellen können, ohne das es von Musik o.ä. gleich wieder geweckt wird.
Ich brauche dann definitiv mehr Platz, die Wohnung ist nun schon mit Bett, Sofa, Schrank und Schreibtisch vollgestellt.

6

Hallo,

alles eine Frage der Gewöhnung. Meine Kinder haben NUR geschlafen, wenn es einen normalen Lautstärkepegel (Musik, TV, Staubsauger) in ihrer Nähe gab. Zumindest die ersten Monate.

Wie gesagt, ein Umzug mag irgendwann sinnig erscheinen, aber direkt zur Geburt muss es nicht sein. Man kann bis dahin auch noch Geld zur Seite legen. Schätzungsweise hast du ja noch ca 30 Wochen :-)

Gruß
Sandra

13

Dann verzichtest Du so lange eben auf laute Musik.

Das erste Jahr kommt Ihr mit Sicherheit mit 28 qm klar, ein Säugling braucht ja keinen Platz.

8

Ich will nicht gleich ein riesen Zimmer für einen Säugling...
Nur habe ich auf den 28m² ein Bett, einen Schrank, einen Schreibtisch, einen Couchtisch,die Küchenzeile und mein kleines Badezimmer.
Platz zum Laufen ist da, aber kein Platz mehr um noch (doof gesagt) noch etwas hinzustellen.
Ich bin absolut nicht pingelig, aber es ist definitiv zu klein!

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Dann kannst du dir entweder etwas ansparen oder warten bis das Kind 1 Jahr ist, wenn du den Umzug unbedingt auf Kosten der Gesellschaft finanziert haben möchtest. Vorher wirst du keine Bewilligung bekommen.
Nur weil du in der SS nicht arbeiten kannst oder willst, ist das noch lange kein Freischein, damit die Gesellschaft dir deine neue Existenz finanziert.
Vielleicht unterstützt dich ja deine Verwandschaft in der SS bzgl Umzug?!
Nach der Geburt bekommst du Unterhalt für das Kind und ggf für dich. Solange der Vater sich quer stellt musst DU aktiv für dein Kind zum Sprachrohr werden und euere Rechte durchboxen und bis das durch ist, wirst du Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt erhalten.

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22

Hallo Lana Maus,

lass Dich nicht verrückt machen.
Natürlich hast Du Anspruch auf Unterstützung.
Wenn Du Dich beurlauben lässt auf ALGII und falls Du nicht länger als 3 Monate pausierst kannst Du auch weiter Bafög bekommen - Über die eigentliche Förderungshöchstdauer hinaus.
Außerdem hast Du Anspruch auf schwangerschaftsbedingten Mehrbedarf, auf einmalige Leistungen wegen Schwangerschaft (z. B. Schwangerschaftsbekleidung) und die Erstausstattung fürs Kind. Hinzu kommt der Mehrbedarf für Alleinerziehende.

Hier http://www.studis-online.de/Studieren/studieren-mit-kind.php#p2 und hier: http://www.sozialhilfe24.de/bafoeg/studieren-mit-kind-kindern.html#top2

bekommst Du einen ganz guten Überblick.

Liebe Grüße und alles Gute für Dich und den Krümel

Ameli

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Vielen Dank für deine Antwort :)

Und noch zur Info:
Ich bin derzeit im 6. Semester, studiere Logopädie. Eigentlich habe ich nun noch Praktikum in der Klinik, normaler 8h Tag. Dieses Praktikum muss ich nun schwangerschaftsbedingt abbrechen.
Wie sollte ich denn da noch nebenbei arbeiten gehen?
Aber das zum Thema ich sei faul und unreif.

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In erster Linie ist der Kindsvater zuständig für ihre "Unterstützung".

Erst, wenn der sich als nicht leistungsfähig herausstellt, springt der Staat ein oder eben, indem vorgestreckt wird, bis er zahlt.

Gruß,

W

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Bei meinen nächsten Fragen (falls dem so sei), frage ich besser wo anders #rofl

Ich brauch euren Frust nämlich nicht :D

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Hi,
lass dich nicht ärgern! Mir ist beim durchlesen deines Threads gerade aufgefallen, dass es immer dieselben (frustrierten) Weiber sind, die einen niedermachen.
Ich weiß leider auch nicht genau, was dir in deiner Situation zusteht, aber wende dich doch mal an ProFamilia. Bei denen war ich damals und die haben mir sehr weitergeholfen.

Viel Glück und LG Leonie

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Hallo nochmal,

was mir noch einfällt. Natürlich hast Du auch Anspruch auf eine größere Wohnung mit Kind.
Soweit ich weiß besteht wenn Du vom Studium beurlaubt bist und ALGII bekommst ein Anspruch auf 40-60m2 für etwa 400Euro warm. Das ist aber natürlich auch immer etwas von Deiner individuellen Situation und den üblichen Mietpreisen abhängig.
Am besten gehst Du mal zu ProFamila (oder ähnlichem) und zu einer studentischen Beratung. Die können Dir da sicher viel besser und genauer helfen.
Solltest Du Dich nicht beurlauben lassen gibt es glaube ich auch zum Bafög nochmal einen Zuschuss.

Außerdem unterhält meist das Studentenwerk auch Wohnungen für studentische Eltern in den Wohnheimen. Vielleicht kommst Du ja an sowas ran.

Liebe Grüße
Ameli

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Meine güte seit ihr hier alle zum kotzen,hauptsache mal drauf gehauen und eben jemanden nieder gemacht.Sie hat was gefragt und schon fliegen Steine.Ihr tollen super Frauen die alle unabhängig von den Ämtern leben,niemals Hilfe brauchen und auch nie in so eine Situation geraten weil sich leben ja immer planen lässt.

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öhem - mich kannst Du damit jetzt eigentlich nicht meinen, oder?

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Hi!
Mach dir mal keinen Kopf!
Dir steht ne 2-Zimmerwohnung zu und du kannst mal im Bafögrechner eingeben wieviel mehr Geld dir zusteht. Auch beim Bafög gibts nämlich Mehrbedarf.

Du kannst mit nem Kind dann auch 800€ im Monat anrechnungsfrei dazuverdienen.

Viel Glück und vielleicht überlegt sich der Papa das ganze ja noch mal, war bestimmt für ihn auch ein Schock!

Gruß
Lisa

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"Dir steht ne 2-Zimmerwohnung zu"

#kratz
Die Zimmerzahl ist völlig irrelevant.

Gruß,

W

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Stimmt so nicht. Zumindest hier in bayern variiert das von Landkreis zu landkreis. Genuaso wie eien ARGE eine Obergrenze für die Gesamtkosten setzt, für die andere der QM-Preis ausschlaggebender ist, d.h. unter einer gewissen Obergrenze sein muß auch wenn die Wohnung dadurch daß sie vielleicht kleiner wäre insgesamt weniger kosten würde.

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Tipp an alle frustrierten Frauen hier, die keine normale und angebrachte Antwort geben können:

http://www.youtube.com/watch?v=KjVWXJfhh0M&feature=related


(erst recht die Mittvierziger)
Amen.

#rofl

52

#rofl

herrlich! Danke!

#winke