Kindsvater macht mir das Leben zur Hölle (Sorgerecht)

Hallo,

ich habe letzte Woche Dienstag den 04.Okt meine Tochter zur Welt gebracht der Kindsvater hat sich in der SS kein einziges mal gemeldet (hatte ihn mehrmals angeschrieben per Mail wegen der Anerkennung der Vaterschaft)

Nun ja am Samstag kam er mit seiner Mutter und Schwester von Deutschland nach Österreich um die kleine zu sehen!! Er hat kein einziges Wort mit mir gesprochen was natürlich nicht gerade ein angenehmer Samstag war am Sonntag waren sie nur kurz hier um sich zu verabschieden!!!
Er wollte dann Montagabend mit mir Skypen um zu klären wie es jetzt mit der Geburtsurkunde weitergeht!! Was er natürlich nicht gemacht hat!! Nun gut ich habe über all die Monate den Kontakt zu seinen Geschwistern und Eltern gehalten!! Und habe einer seiner Schwestern gebeten das sie ihn bitte anruft da ich endlich die Geburtsurkunde brauche und das geht ja nicht ohne Anerkennung!! Er hat sich heute kurz gemeldet und hat mir gesagt das er sich darum kümmert und
ACHTUNG!!
Ich soll nun seinen Nachnamen der kleinen geben und er möchte das gemeinsame Sorgerecht!!

Aber er wohnt 800km weit weg und ich kann doch nicht bei dieser Entfernung mit ihm Entscheidungen treffen wenn er nicht respektvoll mit mir spricht!! Er beleidigt mich non stop was mich natürlich verletzt wie soll das ganze funktionieren???
Ich bin bereit ihn in meine Wohnung zu lassen das er die kleine regelmässig sehen kann ich bin auch bereit an verschiedenen Anlässen hoch zu fahren das die ganze Familie was von der kleinen hat!!!

Aber meine Frage habe ich Chancen auf das alleinige Sorgerecht!!!

Liebe Grüße

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Glückwunsch zum Töchterchen #verliebt


Auszug aus "Ihr offizieller Amtshelfer für Österreich"

Bei einem unehelich geborenen Kind bzw. wenn die Abstammungsverhältnisse unklar sind (z.B. der Ehemann ist nicht der Vater), kann der leibliche Vater allerdings nur unter folgenden Voraussetzungen in der Geburtsurkunde angegeben werden:

wenn er ein qualifiziertes Vaterschaftanerkenntnis mit Zustimmung des Jugendamtes, wo sich der Hauptwohnsitz befindet, abgibt (diese Art des Vaterschaftsanerkenntnisses ist nur für Kinder mit österreichischer Staatsbürgerschaft möglich) oder
sie durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil festgestellt wurde.

schau mal hier : https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080100.html

Du kannst dich entspannt zurücklehnen, gib auf der Geburtsurkunde den Namen an den du ausgesucht hast und deinen Nachnamen. Ein Vater muss nicht zwingend von Beginn an angegeben werden, den kann man auch Nachtragen lassen nach einer Vaterschaftsanerkennung.

#winke

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Hallo,
wenn ihr nicht verheiratet seit hast du doch das Sorgerecht alleine oder ist das in Österreich anders?In Deutschland ist es so das man das Sorgerecht alleine hat wenn man nicht verheiratet ist und der Vater es dann beantragen muss beim Gericht.Dort wird dann geschaut ob es sinnvoll ist aber bei der Entfernung stelle ich mir das schwierig vor.Eine Geburtsurkunde kannst du auch ohne Anerkennung der Vaterschaft beantragen und fertig.

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Hi,

ich bin grundsätzlich Befürworter des GSR. Ich würde ihm aber vorschlagen, eine Mediation zu machen oder zu einer Elternberatung zu gehen, um die Kommunikation zu verbessern. Geht er darauf nicht ein oder pampt Dich nur an, dann hast Du zumindest Deinen "guten Willen" bewiesen und auch Argumente, falls er das gerichtlich einklagen will, was er kann.

Hinsichtlich der Vaterschaft würde ich ihn beim Jugendamt als Vater angeben, dann setzen die sich mit ihm in Verbindung. Und was den Nachnamen angeht, würde ich das einfach erst mal ignorieren.

LG

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Alo, in Deutschland bekamen wir beim Jugendamt die Auskunft, dass wenn der Vater ins Ausland ziehen sollte, sprich die Distanz sehr groß ist, die elterliche Sorge auf die Mutter bzw. den hauptsächlich Erziehenden beschränkt werden kann (auch vom JA befürwortet wird), um schnelle und unkomplizierte Entscheidungen sicherzustellen.

Bin zwar auch grundsätzlich für das gemeinsame Sorgerecht, aber in Deiner Situation würde ich das nicht machen was Du so schreibst.

Bei der Distanz stehen Deine Chancen auch in Deutschland gut.

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Hallo,

ich verstehe ehrlich gesagt nicht was Du für einen Stress machst #kratz

Du gibst im KH doch den Namen des Kindes an und damit ist gut. Dann holst Du 3 Tage später die Geburtsurkunde ab. Dort steh der Name des Kindes und Dein Name.

Wenn er die Vaterschaft anerkennt kannst Du bzw er sich nachtragen lassen. Bei mir steht seit 3,5 Jahren nur mein Name drin.

Paralell kannst Du ja zum JA gehen und eine Beistandschaft einreichen. Da gibst Du den VAter an und die klären alles mit ihm. Du bekommst Durchschriften.

Genieß die Zeit mit Deinem Kind und renn ihn nicht hinterher wegen der Anerkennung.

Das Sorgerrecht hast Du automatisch. Und Deinen Nachnamen hat es auch wenn du den angibst.

lg und alles gute für euch

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Hallo,

du bist in österreich? Dann brauchst du dir keine sorgen machen. Das kind kannst du nennen wie du willst, dazu brauchst du keine zustimmung vom vater.

Gemeinsame obsorge in österreich ist möglich nur mit der zustimmung beider elternteile. Bist du nicht einverstanden hat der vater derzeit keine chance auf gemeinsame obsorge. Alleinige obsorge schon überhaupt nicht. Du hat also automatisch die alleinige obsorge und so wird es auch bleiben.
Davon unabhängig hat er natürlich ein besuchsrecht. Entweder ihr einigt euch oder er muss beim gericht einen besuchsrecht antrag stellen. Es klingt hart aber derzeit ist der dir völlig ausgeliefert.

Du kannst ganz entspannt sein und erstmal die zeit mit deiner kleinen geniessen. Lass dich nicht unter druck setzten.

Alles liebe,
kimmi

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"Aber meine Frage habe ich Chancen auf das alleinige Sorgerecht!!!"

in österreich hast du als nicht verheiratete mutter automatisch das alleinige sorgerecht (ähnlich wie in deutschland).

in österreich gibt es das gemeinsame sorgerecht ausschließlich(!) nur dann, wenn beide zustimmen, ohne dein einverständis geht also gar nix (das ist in deutschland mittlerweile anders).

übrigens: das gemeinsame sorgerecht in österreich ist im prinzip zweimal alleiniges sorgerecht, jeder elternteil kann das kind ohne unterschrift des anderen vertreten - also zb. schule anmelden etc. da gibt es nur wenige ausnahmen (ausbildungsvertrag müssen zb beide sorgeberechtigten unterschreiben). spielt in deinem fall aber eh keine rolle da du das alleinige sorgerecht automatisch erhält (würde ich in deinem fall auch so belassen!)

lass die vaterschaftsanerkennung übers jungendwohlfahrtsamt laufen, die machen für dich schon.

und lass den kindsvater einfach reden, wollen kann er viel, bekommen tut er sorgerecht und nachname ohne deinen willen aber nicht, mach dir keine sorgen!

ein besuchrecht hat er aber - und leg ihm hier bitte keine steine in den weg!

alles gute!

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Danke,

an alle!!!! Man(n) glaubt es kaum er hat gestern ein ganz schönes Stück noch eingelenkt!! :-D
Und ich würde einen Vater nie sein Umgangsrecht verweigern!!

Danke LG