Unterhaltsvorschuss! Was muss ich machen und dabei beachten?

Hallo Ihr Lieben, #winke

wende mich mal wieder an euch, mit der Hoffnung wieder tolle Hilfe zu bekommen.

Ich bin nun frisch geschieden und würde gern für meine Kids (Zwillinge #bla#huepf 5 Jahre alt), Unterhaltsvorschuss beantragen, da der Vater der Kinder nur 50 Euro pro Kind bezahlt.

Wonach wird das berechnet? Gehalt vom Vater oder auch anhand meines Gehaltes bzw. von meinem neuen Partner, mit dem ich zusammenlebe?

Im Internet finde ich immer wieder den Hinweis: "bis zu dem und dem Betrag"
Woran ermitteln die das? Wofon ist die Höhe abhändig?

Könnt ihr mir da weiterhelfen und mir paar Tipps geben?

Liebe Grüße

Katarina

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UV sind Festbeträge.Für Kinder bis 5 sind das 133 Euro ,danach müßten das 180 Euro sein.
Wenn der KV 50 Euro zahlt ,wird das JA wohl nur bis zu diesen Beträgen aufstocken.

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Hallo,

es gibt eine Tabelle dazu, je jünger das Kind und je geringer das väterliche Einkommen, desto niedriger der Satz. Mindestsatz sind 133 Euro (davon würden dann wohl die 50 abgezogen, die er selbst zahlt).

Vorschuss heißt übrigens, dass sich das Jugendamt diesen Unterhalt (verzinst) wiederholt vom Vater; ich würde darum fairerweise vorher mit ihm darüber reden! Vielleicht will er - wenn er kann - diese Summe dann doch gleich selbst zahlen?

Außerdem übernimmt das Jugendamt diese Zahlung nur eine bestimmte Zahl von Monaten - ich glaube 72, kann mich aber irren. Auch da würde ich entsprechend abwägen, ob Ihr das Geld jetzt anfordert oder lieber auf Sicherheit geht und Euch das für Notzeiten aufhebt, zB wenn der Vater mal ganz ausfallen sollte.

Die genauen Beträge kann Dir ansonsten auch das Amt sagen.

Herzlich, P

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PS: Außerdem macht das Jugendamt dem Vater ggf. (also wenn er arbeitslos ist oder kein ausreichendes Einkommen hat) auch Druck, sich zu bewerben und pro Monat mehrere Bewerbungen beim Jugendamt nachzuweisen! Auch darüber würde ich den Vater fairerweise informieren, damit er die Chance hat, die Summe selbst aufzubringen, ohne sich ständig vor dem JA zu rechtfertigen.

LG, Per