Hallo zusammen
Ich habe hätte da so eine klitzekleine unkomplizierte Frage :
Ich wohne seit mehreren Jahren in Paris, habe einen Sohn (im Februar 5 Jahre alt) der auch in Paris zurWelt kam, bin mit dem Vater getrennt und lebe seit letztem September in eigenen 4-Wänden .
Kindsvater und ich waren nie verheiratet oder so etwas in die Richtung. Wir haben geteiltes Sorgerecht für unsere Sohn.
Meine Nationalität ist Schweizerin, mein Ex-Freund ist gebürtiger Türke, hat aber den deutschen Pass. Niemand von uns hat die französische Nationalität. Unser Sohn könnte diese mit 13 Jahren und nach Besuch der Schule hier beantragen.
Unser Sohn hat einen deutschen Kinderreisepass durch seinen Vater. Wir wollten damals (als unser Sohn noch Baby und die Beziehung noch intakt war) auch den Schweizerischen beantragen. Leider sind/waren die Vorgänge und Papiere dazu ziemlich kompliziert und aus diesem Grund haben wir es damals bei dem deutschen Kinderreisepass belassen.
Nur jetzt sieht die Situation anders aus: Wir sind getrennt lebend und mein Ex hütet den Pass von unserem Sohn. Wenn ich mit ihm verreisen will, muss ich jedes Mal bei meinem EX antanzen und um den Pass bitten . Ich habe NICHTS, keine Identitätskarte gar nichts für meinen Sohn, d.h. streng genommen, kann ich ohne das „Wohlwollen“ von meinem Ex gar nicht ins Ausland mit meinem eigenen Kind.
Ich kann und will das nicht akzeptieren. Ich habe mich nun bei der Schweizer Botschaft erkundigt, was für Papiere es benötigt, um unseren Sohn dort zu „registrieren“, damit er die Schweizer Nationalität bekommt. Meine Papiere sind alle io und bereits abgegeben (ICH bin ja die Schweizerin und die MUTTER).
Aber der Vater muss das Original seines Geburtsscheines in der Türkei (Kuhdorf!!) bestellen und in die Botschaft senden lassen und – jetzt kommt der Hammer – er muss eine Kopie „seines“ Scheidungsurteiles über die Deutsche Botschaft bestellen. Er war also vor unserer Beziehung verheiratet und mich hat er nie darüber in Kenntnis gesetzt .
Ich will den Pass für meinen Sohn – aber ehrlich, nach all dem was ich mit meinem EX schon erlebt habe, fange ich an Blut und Wasser zu schwitzen beim Gedanken daran, wenn ich ihm all das von ihm verlangen muss.....Das wird ein Kampf ohne Gleichen ....und ich bin bereits ziemlich angegriffen von den letzten beiden Jahren.
Irgendwie weiss ich gar nicht, wie ich mit diesem Anliegen überhaupt bei ihm vorstellig werden soll. Er wir ausflippen und ich habe Angst, dass er mir nachher bei anderen administrativen Dingen ein Bein stellen wird.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Oder Tipps?
Ich wäre so dankbar für ein paar Reaktionen.
Alles liebe aus Paris von der Maya
Ex hütet Pass von Kind
streng genommen, kann ich ohne das „Wohlwollen“ von meinem Ex gar nicht ins Ausland mit meinem eigenen Kind.
Wo ist das Problem,deinen Ex nach dem Pass zu fragen,wenns ins Ausland gehen soll?
Immerhin habt ihr gemeinsames Sorgerecht.
Du siehst da tatsächlich kein Problem?
Also ich schon.
Schade, wenn man nicht mal spontan über's Wochenende in die Heimat kann, oder in irgendein anderes Nachbarland.
Auch schade, wenn man jedesmal bitten muss, ob man in den Ferien mit dem Kind ins Ausland fahren "darf" und man sich die Erlaubnis des Vaters einholen muss.
Das hat nichts mit gemeinsamen Sorgerecht zu tun, dass einer letztlich die Macht hat die Entscheidung zu treffen.
Danke an meinen Vorantwortgänger .... genau um das geht es.
Ich weiss nicht in welcher Situation du bist lieber Silbermond, aber jedes mal Bitte Bitte zu machen, damit ich mit unserem gemeinsamen Sohn meine Eltern in der Schweiz zum Beispiel besuchen kann geht für mich nicht. Dazu ist die Kommunikation mit meinem Ex auch zu schwierig.
Ganz ehrlich - wäre es dir beim Gedanken wohl, dass der Vater deines Kindes, von dem du getrennt lebst, einen Pass hat für euer gemeinsames Kind und somit auch seine Nationalität?
Und du (also generell gemeint) als Mutter hast GAR NIX? Und dein eigenes Kind kann nicht einmal deine Nationalität bekommen, falls der Kindsvater sich weigert, die nötigen Papiere zu besorgen??
Ich weiss nicht, aber das kann ich nicht ertragen ....
Lieber Gruss Maya
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Hallo Scully
Danke für deine Antwort!
Ich weiss, dass mein Text sicher lang und die Situation nicht ganz unkompliziert ist, trotzdem habe ich den leisen Verdacht, dass du dem Inhalt nicht ganz folgen konntest beziehungsweise sehr eigen interpretierst.
"Willkommen: du bist in der selben Situation wie Millionen von mitsorgeberechtigten Vätern, die auch in Passangelegenheiten auf das Wohl und Wehe ihrer Exfrauen angewiesen sind".
Meine Antwort: Ich glaube klar geschrieben zu haben, dass es ja eben genau umgekehrt ist in unserem Fall - dass Wohl und Weh darf ich "erleiden"
"Ich verstehe Dein Problem nicht. Wenn du den Schweitzer Pass willst, muß Du den KV eben um die Unterlagen bitten".
Meine Antwort: Ich bitte dazu noch einmal mindestens die 3 letzten Absätze meines Postings zu lesen! Danke im voraus.
"Dein Post hat was von: "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass"
Meine Antwort: ???? Freilaufender Waschbär? Geht über meinen beschränkten intellektuellen Schweizer Geist hinaus ....
"Oder dachtest Du , das Du den Pass ohne Wissen des Kindesvaters hinter seinem Rücken beantragen kannst - na dann verstehe ich den plötzlichen Schock!"
Meine Antwort: Ich gebe zu nie eine Universität besucht zu haben .... aber SO blöd bin selbst ich mit meinen ungebildeten 35 Lenzen nicht ....
Es grüsst die Maya
Ein Kern der Frage war sicherlich, ob Du den Schweizer Pass in Rücksprache mit sem Vater beantragt hast oder nicht?
Weiß der Vater von Deinen Bemühungen Eurem Kind eine weitere Staatsangehörigkeit zu geben?
Dies ist doch eine so wichtige Entscheidung, dass man sie nicht alleine trifft.
Gruß
parzifal
Hallo Maya, ich würde an deiner Stelle beim nächsten mal wenn du den Pass bekommen hast, diesen nicht mehr zurück geben.
Euer Sohn lebt bei dir als gehe ich davon aus das du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, wenn nicht dann solltest du dich darum kümmern dieses zu bekommen.
http://www.elternforen.com/Fachinformationen/Aufenthaltsbestimmungsrecht.htm
Viel Erfolg
LG zuckerschneggle
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Der Pass ist Dein kleinstes Problem
Der nützt Dir nämlich soweit gar nichts. Du darfst - und da bin ich mir fast 100% sicher - so oder so nirgendwo hin ohne die Zustimmung des Vaters oder des Familiengerichts, da sonst das Haagener Abkommen greift und Du Dein eigenes Kind praktisch entführst. Die Nationalität aller Angehörigen ist quasi egal, da ich fast sicher bin dass alle bei Euch beteiligten Länder das Abkommen unterschrieben haben.
Meine Empfehlung: schnellstmöglich eine kundige Anwältin einschalten und den Umgang per Gericht regeln lassen. Ausserdem prüfen, ob er nicht Anrecht auf einen französischen Ausweis hat, zumindest eine sog. Wohnbestätigung.
Allein schaffst Du das nicht zu regeln.
Alles Gute, jo
Ich weiss wie es dir geht, bzw mein Mann weiss es. Er gibt dir den Pass wenn du Ihn brauchst? Ist schonmal besser als die Situation meines Mannes, Ihm wird von seiner Ex verboten bzw sie gibt die Pässe nicht her.....Wir dürfen nicht in den Urlaub seid über 6 Jahren nicht, begründung wenn sie zu Ihr wöllten geht das nicht so schnell
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du alleine, gegen den Willen des sorgeberechtigten Vaters, für deinen Sohn die Schweizerische Staatsbürgerschaft beantragen darfst.
Stell dir vor, das ginge. Würden die Behörden sich dann nicht der Beihilfe im Falle eines Kindesentzuges schuldig machen?
Ohne dir zu nahe treten zu wollen, aber stelle dir vor, ein Vater würde so vorgehen, damit er mit seinem eigenen Kind ins Ausland verschwinden kann. Das käme bestimmt in Stern-TV oder sonst wo und jede hier würde dieses Vorgehen verurteilen.
In eurem Fall hilft nur Kommunikation, Vertrauensaufbau und Offenheit!
Bei gemeinsamen Sorgerecht hat vor allem das Kind ein Recht darauf, dass die Eltern sich einigen und gemeinsame Entscheidungen zum Wohle des Kindes treffen.
Warum eine schweizer Staatsbürgerschaft mehr zu Wohle des Kindes sein soll, als die bestehende deutsche Staatsbürgerschaft, erschließt sich mir nicht.
LG, H.H.
Hi!
"Warum eine schweizer Staatsbürgerschaft mehr zu Wohle des Kindes sein soll, als die bestehende deutsche Staatsbürgerschaft, erschließt sich mir nicht."
Echt nicht?
Grüsse
serdes
"In eurem Fall hilft nur Kommunikation, Vertrauensaufbau und Offenheit!"
ANTWORT: Genau das was der KV so schön vorlebt meinst du?? Heirat/Scheidung verschweigen, bei der Trennung damals wollte er mich vor die Türe setzen und das Kind behalten, er hat mich bedroht etc. etc.
Für mein Kind, will ich das was du schreibst auch in jedem Fall.
"Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du alleine, gegen den Willen des sorgeberechtigten Vaters, für deinen Sohn die Schweizerische Staatsbürgerschaft beantragen darfst.
Stell dir vor, das ginge. Würden die Behörden sich dann nicht der Beihilfe im Falle eines Kindesentzuges schuldig machen?"
ANTWORT:
Ich habe NIE gesagt, dass ich den Pass hinter seinem Rücken beantrage - Das GEHT ja gar nicht und ist nicht in meinem Interesse. Ich weiss und versteh gar nicht, wie einige auf so eine absurde Idee kommen. Ich habe nur schon Angst ihm zu BITTEN, die nötigen Papiere zu besorgen ....Der KV hat einen deutschen Pass für unseren Sohn - er könnte JEDERZEIT abhauen wenn du so willst - aber laut Gesetz darf er das ohne meine Einwilligung auch nicht.
Wir haben GEMEINSAMES Sorgerecht. Und weisst du was, wenn der KV mit meinem Sohn in ein Flugzeug einsteigt - denn ER hat ja einen Pass fÜr ihn - und Richtung Türkei fliegt, könnten auch die französischen Behörden nix mehr ausrichten - soviel zu diesem Entführungsblödsinn, der mir hier immer wieder unterstellt wird - ohne Grund.
"Warum eine schweizer Staatsbürgerschaft mehr zu Wohle des Kindes sein soll, als die bestehende deutsche Staatsbürgerschaft, erschließt sich mir nicht."
ANTWORT: Habe ich das je behauptet? Sag mir bitte wo in meinem Text du das irgendwo gelesen hast. Sonst kannst du es getrost als weitere geistreiche Unterstellung auf mein schweizer Nummernkonto überweisen ....
Ich möchte nur daselbe Recht wie der KV auch - seine eigene Nationalität weitergeben und einen eigenen Pass für sein eigenes Kind haben.
Ich habe schliesslich damals schliesslich auch mitunterzeichnet und mein Einverständnis gegeben, damit der KV die Deutsche Staatsbürgerschaft bzw. Pass für unseren Sohn bekommen kann. Ich war wohl zu nett. Ich empfand es einfach eine Bereicherung fÜr meinen Sohn. Das ist alles.
Ich war zu nett - jetzt werde ichs nicht mehr sein.
Gruss maya
Warum behälst Du den Pass nicht einfach nach der letzten Reise?
Gruß
Manavgat
andersherum sehe es doch nicht anders aus... was meinst du, wie wir bei den KM immer nach dem pass betteln müssen, wenn wir mal weg wollen.... eine rechenschaft sind wir ihr nicht schuldig, sie muss und kein einverständnis geben, es reicht lediglich sie in kenntnis zu setzen... aber um den pass muss immer wieder gekämpft werden... ich freu mich schon wieder auf die osterferien...
also mach nicht so ne welle und einigt euch, wenn du mal verreisen willst... außerdem hast du ja wohl eine geburtsurkunde deines kindes oder hat er diese auch?