Betreuung Kind, wenn Mutter stirbt?

Hallo,

meine Schwester ist alleinerziehend und wir haben uns darüber gedanken gemacht, wohin ihre Tochter kommt, wenn sie sterben sollte.

Schreibt man dies mit ins Testament oder gibt es dafür Vordrucke. Ich komme auch gerade nicht darauf wie das heißt. Wir haben mündlich vereinbart, dass ich ihre Tochter zu mir nehme und sie aufziehe.

Wäre schön, wenn kr jemand helfen könnte. Danke
Seni

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Hallo.

Hier findest Du alles zum Thema "Verfügung":

http://www.umstaendehalber.com/recht/mediation.asp#testament

LG

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Vielen Dank,

ich bin auch drauf gekommen. Heißt Vormund und kann mit ins Testament genommen werden.

LG Seni

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Am Geschicktesten ist eine notarielle Verfügung der elterlichen Sorge für den Todesfall #aha

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Hallo,

wenn es einen sorgeberechtigten Vater gibt, dann kommt das Kind aller Voraussicht nach zu ihm. Wenn er das nicht ablehnt, dann hast Du keine Chance, das Kind zu Dir zu holen.

Auch wenn der Vater nicht sorgeberechtigt, aber interessiert ist, hat er dann gute Chancen, das Sorgerecht zu bekommen und sein Kind aufzuziehen.

Wenn er nicht interessiert und nicht sorgeberechtigt ist, dann sollte eine Vollmacht helfen, damit geprüft wird, ob alles dafür spricht, das Kind bei Dir leben zu lassen.

LG

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er hat nur dann gute Chancen wenn er sich bisher gut um das Kind gekümmert hat,es eine Bindung zum Kind gibt und von wegen,sie hat keine Chancen.
Manchmal erzählst du hier einen Müll.
Nicht ohne Grund soll das Kind bei der Schwester aufwachsen und genau dies wird das Gericht prüfen.
Selbst wenn der Vater das Sorgerecht hat,heißt es nicht das er das Aufenthaltsbestimmungrecht bekommt.Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tuen.
Man kann so etwas beim Amtsgericht hinterlegen.
Immer diese mit dem Gute Chancen.
Liest man hier nur bei Urbia von bestimmten Leuten u8nd im realen Leben ist es dann oft sehr viel schwieriger.

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Liebe Sternenschnee,

ich befasse mich mit Familienrecht schon eine ganze Weile. Und das schon etwas tiefergehend, als auf "Urbianiveau".

Ach a propos Niveau, es ist jetzt schon wiederholt vorgefallen, dass Du nicht in der Lage bist, Dein Missfallen auszudrücken, ohne "Müll" oder "Schwachsinn" zu verwenden, wohlgemerkt ohne dass Du selber den Hauch eines Durchblicks hast und in der Lage bist von Deinem speziellen Einzelfall zu abstrahieren.

Wenn Du meinen "Müll" nicht glaubst, dann lies was Scully unten geschrieben hat, der hat sogar die Anwältin genau das gesagt, was ich der TO geschrieben habe.

Und noch mal für Dich:

Das ABR ist Teil des Sorgerechts. Wenn gemeinsames Sorgerecht besteht, dann geht die Alleinsorge nach dem Tod des anderen Sorgerberechtigten automatisch auf den verbleibenden Sorgeberechtigten über. Selbstverständlich INKLUSIVE des ABR, selbst wenn das ABR zuvor entzogen wurde.

Also, bevor Du hier wieder rumpöbelst: Mach Dich vorher schlau.

Freundlichen Gruß!

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Huhu...

Ich habe eine verfügung beim amtsgericht hinterlegt...

Lg

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Hi

Ich habe mich mit diesem Thema aus gesundheitlichen Gründen bereits auseinander gesetzt und mich informiert.

Das JA sagte mir das man dies bei einem Notar erledigen muss, welcher für sie geeignet ist findet sie raus wenn sie sich mal bei einem Anwalt (Familienrecht) schlau macht (anfragen kostet nichts).

Dennoch wird im Fall der Fälle immer geprüft, egal ob geteiltest Sorgerecht oder nicht, ob der Vater nicht doch besser wäre (sein Lebenstil, seine Verhälltnisse, Job ect.)

Sollte dem so sein bringt auch das notarielle nichts.

Sollte es jedoch dem Kind bei dem auf dem Schriftstück hinterlassenen Person besser gehen wird diese der Vormund.

Grüße

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Hi!
Das wundert mich ja jetzt ein bisschen. Normalerweise haben Kinder in dem Alter Deiner Kinder ein Mitspracherecht. Das Vormundschaftsgericht befragt in diesem Fall die Kinder, wo sie in Zukunft leben wollen. Und natürlich wird eine Verfügung der Mutter bezüglich der Vormundschaft der Vorzug gegeben, sofern es nicht dem Kindeswohl widerspricht. Wenn der KV das SR verloren hat, dann sind die Gründe dafür beim zuständigen Jugendamt hinterlegt, und werden im Zweifelsfall herangezogen.
Bei gemeinsamer Sorge verhält es sich natürlich anders.
LG

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