Hallo Ihr lieben,
ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, mein Sohn (7 Monate) lebt bei mir, ich bin aber noch mit meinem Mann Verheiratet, ich will aber dafür kämpfen das ich Ihm das Umgangsrecht entziehen kann, weil..
er mir kaum geholfen hat
der kleine bei ihm nur am schreien war
er eine Vergangenheit mit Dorgen und Alkohol hat
er schon ein paar mal den kleinen an einem Arm hochgezogen hat.
Meine Frage ist es, gilt die Vergangenheit von Gericht auch? Ich bin mir sicher das er sein altes Leben wieder aufnimmt..
Lg Marina
Umgangsrecht entziehen
warum willst du deinem sohn das antun und ihm seinen papa nehmen?
Vielleicht schreit der kleine bei ihm, weil papa zu wenig zeit mit ihm verbringt?
nimmt er heute denn auch noch drogen und alkohol zu sich?
an den armen hochziehen...wie meinst du das? wie eine puppe vom boden am arm hochziehen?
ich denke nicht, dass ihm irgendein gericht mit diesen aussagen das umgangsrecht verwehrt. zur not beantrage betreuten umgang mit dem JA oder mit dir und lass die beiden sich unter aufsicht sehen, aber entzieh deinem sohn nicht den vater, solange der vater den kontakt möchte und auch pflegt!
Der einzige Punkt, den das Gericht interessieren könnte, ist der mit Drogen und Alkohol. Aber nur, wenn er AKTUELL Drogen konsumiert oder ein massives Alkoholproblem hat.
Alles andere ist Kleinkram, bei dem Du Dich - sorry - wirklich anstellst.
Denkst Du, das wird Deinen Sohn interessieren, wenn er Dich in 8-10 Jahren fragt, warum Du ihm den Papa weggenommen hast?
er eine Vergangenheit mit Dorgen und Alkohol hat
Die scheint dich aber nicht gestört zu haben ,als du mit dem Mann EUER Kind gezeugt hast.
Dein Mann hat das Recht sein Kind zu sehen .Wenn es WIRKLICH schwerwiegende Gründe geben sollte,die du glaubhaft beweisen kannst ,kannst du betreuten Umgang beantragen.
Du kannst ihm nicht einfach so das Kind entziehen.
Du hast NULL= keinerlei Chance bei gemeinsamer Sorge einen Umgang zu verhindern. Du hast also wissentlich mit einem Junkiealkoholiker ein Kind gezeugt... DAS spricht für deinen hohen IQ *Ironie off*
Ich geb dir nicht gerne recht weil ich deine Art der Argumentation eigentlich nicht mag, hier muss ich dir aber 100% zustimmen
!! er eine Vergangenheit mit Drogen und Alkohol hat !!
komisch, das haben ALLE männer nach der trennung wohl als laster
aber um mit ihm ein kind zu zeugen war das hobby nicht tragisch genug?
Meine Ex hat das ihren "neuen" freunden auch erzählt, nur kam noch Vergewaltiger und Zuhälter dazu..... und das wo ich meinen letzten Joint 1976 auf einer Klassenfahrt in Utrecht geraucht habe..
Die ersten beiden Punkte sind wohl kein Grund.
Die letzten beiden sind ein starkes Argument für Umgang, der nur begleitet stattfindet.
Du brauchst dringend eine Anwältin, die Dir hilft.
Kann es sein, dass Du nur einen Teil dessen, was dieser Mann (auch Dir) getan hat, hier schreibst?
Gruß
Manavgat
ich kann dir nur sagen das du das nicht machen solltest.
und es sind auch keine gründe um ihm das ungangsrecht zu verweigern!
mein ex mann hat auch das umgangsrecht nur nutzt er es eigentlich garnicht, und ich sehe wie sehr meine große tochter darunter leidet.... und ich habe dafür gekämpft das er es wahr nimmt... glaube mir du tust deinem kind kein gefallen!!!
Hallo,
ich denke wenn dein noch Mann ein Alkoholproblem oder mit Drogen immer noch was zu tun hätte ja dann wäre es ein Grund das Sorgerecht zu entziehen. Den Umgang kannst du ihm fast garnicht verbieten. Ich habe selber gerade vor Gericht gekämpft für das Sorgerecht und den Umgang. Das Sorgerecht steht mir komplett zu. Aber den Umgang habe ich nur unter Aufsicht vom Jugendamt gewährt. Da muß er sich um den Kleinen kümmern und er darf ihm nichts antun. So kommst du am besten. Mein Ex Mann hat sich auch so an den Kindern vergriefen, Furchtbar, wenn ich höre hier die Antworten nee, was bringt es dem Kind wenn es enttäuscht ist wenn der Vater kein Interesse zeigt, oder ihm sogar weh tut. Ich sehe die Sache anders. Informiere Dich auf dem Jugendamt arbeite mit denen zusammen und wenn geh zum Anwalt der kann weiter helfen. Mein Ex Mann ist ein Alkoholiker und sieht es auch selber nicht. alles Gute für Dich. Wenn was passiert mit dem Kleinen sind dann meistens erst die Leute wach, muß es erst soweit kommen.
Bis dann
sunny-2012#
Die Kommentare hier finde ich eine Unverschämtheit.
Du willst Dein Kind schützen und ob Du in der Vergangenheit einen Fehler gemacht hast oder nicht geht niemanden etwas an.
Ist denn das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Dir allein? Wenn ja, dann sieht es doch schonmal ganz gut aus.
Und wenn das Kind bei Dir lebt, wovon ich ausgehe, dann kannst Du bestimmen, wann er Umgang hat und er muss den Umgang einklagen.
So wie ich die Sache verstanden habe, müssen aber schon schwerwiegende Gründe vorliegen, um den Umgang komplett zu verweigern, weil der Vater schon auch Rechte hat.
Bei mir ist es so, dass meine Frau psychisch schwer krank ist und ich zunächst um das Aufenthaltsbestimmungsrecht kämpfe. Lt. meinem Anwalt ist hierzu im Verfahren der einstweiligen Anordnung keine Beweisführung bzgl. der Krankheit der Frau erforderlich, sondern eine Glaubhaftmachung, die u.a. durch eine Eidesstattliche Versicherung möglich ist.
Vor Gericht gilt m.E. erstmal alles was Du aussagst darüber wie es gewesen ist. Du musst dann aber schon schwerwiegende Gründe vortragen.