Hallo...
es geht um die Tochter meines Freundes.. seit März 2011 lebt sie bei uns, vorher hat sie 3 Jahre bei Ihrer Mutter gelebt. Da das Jugendamt der Mutter das Kind aufgrund von Kindeswohlgefährdung entzogen hat lebt sie nun fast ein Jahr bei uns. Sie ist 4 Jahre und macht sich wirklich gut, seitdem sie bei uns wohnt besucht sie einen Kindergarten. Die Mutter hat die Kleine aller 2 Wochenenden.. Beide haben das gemeinsame Sorgerecht. Jetzt zu meiner Frage: vor ca einer Woche bekamen wir Post von dem Jugendamt aus der Stadt wo die Mutter nun noch lebt mit einem gemeinsamen Termin der Kindsmutter. Wir waren sehr überrascht da wir damit nicht gerechnet haben und die Sache für uns klar war und auch erledigt zumal es eine schriftliche Vereinbarung zwischen Mutter und Vater gibt das beide damit einverstanden sind das das Kind weiterhin beim Vater aufwächst... Darauf hin hat mein Freund bei dem zuständigen Jugendamt angerufen um zu erfahren worum es denn ginge. Die Mutter hat sich beim Jugendamt darüber beschwert das sie damit nicht einverstanden ist das die Kleine bei uns wohnt. Das Jugendamt meinte auch die Kindsmutter hätte sogar das recht uns die kleine nicht wieder raus zu geben und zu sagen das sie sie behält -> geht das so einfach?... wir kommen uns vor wie verbrecher, zumal wir nichts falsch gemacht haben. Die kleine hat ihren geregelten Tagesablauf sie besucht den Kindergarten und wird von uns gut behandelt und alles...Mutter und Vater haben das gemeinsame Sorgerecht..Jedenfalls haben wir Angst das Sie uns die kleine wieder weg nehmen und das sie dann wieder bei der Mutter wohnen soll... Ich weiß jetzt schon das wenn sie dort wieder hin soll das aus der Maus nix wird.. in der Familie leben alle von Hartz 4 die Kindsmutter hat in der 8. Klasse die Schule abgebrochen und mit 21 Jahren 3 Kinder von 3 verschiedenen Vätern... diese Frau ist niveaulos und meines erachtens absolut nicht geeignet Kinder zu erziehen... Wobei ich sogar denke das es der Mutter nur ums Geld geht, denn sonst würde sie sich bei ihrem kind auch innerhalb der 14 Tage, wo sie sie nicht sieht, mal telefonisch melden... !?
Darf das Jugendamt jetzt einfach bestimmen das die Kleine wieder dort hin zurück soll, obwohl sie hier jetzt völlig integriert ist und ihr Umfeld hat und den Kindergarten?? Wir haben uns ja nichts zu schulden kommen lassen und wie schon erwähnt beide haben die gleichen rechte, oder nicht?Das macht mich fertig...
Ich hoffe Ihr könnt mir einen Rat geben oder mir helfen!!??
Ich hoffe ihr könnt mir helfen...
Hy,
ich denke sooo einfach kann Sie das nicht machen.
Im Vordergrund steht IMMER das Wohl des Kindes !!!!
So wie du es beschreibst, hat es die Maus bei euch wirklich gut, hat Ihr Umfeld, Ihre Freunde, ihre Familie ... Das ist wichtig für ein gesundes Aufwachsen des Kindes ....
Ich denke wenn ihr das ordentlich beim Jugendamt anbringt, Vorteile aufzählt usw. werden die das Prüfen und wenn du schon sagst sie hat 3 Kinder von 3 verschiedenen Vätern, alle leben vom Staat, hab ich ein sehr schlechtes Gefühl wenn das Mädchen zurück MUSS !!!
Das sowas immer auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden muss und nur wegen dem Geld (vielleicht) Ich drücke euch die Daumen, dass ihr euren Sonnenschein behalten könnt, wenn nicht, warum machst du nicht einfach mal einen Termin bei eurem Jugendamt und informierst dich ??? Zumindest für die Beruhigung.
Das würde die Kleine ja total irre machen ...
Meine Maus wird im Juli 4.
ich drücke euch ganz fest die Daumen !!!!!!!!!!!!
LG nicci1982
"Da das Jugendamt der Mutter das Kind aufgrund von Kindeswohlgefährdung entzogen hat lebt sie nun fast ein Jahr bei uns."
Aus dem Grund muss eigentlich genau geprüft werden, ob eine "Rückführung" sinnvoll ist.
Vielleicht lasst ihr euch vor dem Termin noch beraten, wie ihr vorgehen könnt. Es kann ja sein, dass die Mutter angehört wird, allen aber klar ist, dass die Umstände bei euch die geregelteren sind.
Ich wünsche dem Kind, dass es nicht ständig hin und her geschoben wird.
Alles Gute,
White
Hallo,
das Kind ist der Mutter weg genommen worden wegen Kindeswohlgefährdung.Das müsste dem Jugendamt doch bekannt sein,da die das doch veranlasst haben.
Das widerspricht sich doch wenn sie die kleine erst raus nehmen und jetzt soll die kleine dort wieder hin.
Wenn die Mutter und Vater beide das Aufenhaltsbestimmungsrecht haben und es ihr nicht entzogen wurde durch ein Gericht,kann sie schon darauf bestehen das das Kind bei ihr lebt,genauso wie es der Vater kann.Da müssen sich dann beide einig werden oder Gericht muss entscheiden.Das ist alles sehr schwammig bei euch.
Ich denke wenn dem Jugendamt bekannt ist das die kleine bei der Mutter gefährdet ist,das Kind raus genommen wurde,dann müsst ihr euch keine Sorgen machen.
Was ich nicht verstehe,das Gericht und auch das Jugendamt ist immer an dem Wohnort zuständig wo das Kind lebt.Sonst wendet euch doch mal an euer Jugendamt.
Ich denke die mutter wird schlechte Karten haben bei der Vorgeschichte und die kleine hat bei euch ein soziales Umfeld.
Aber was ich anmerken möchte weil mich das immer wieder stört ist,das Harz 4 Mütter keine schlechteren Mütter sein müssen.Das ist so ein blödes Argument was für viele überhaupt nicht zu trifft.Man sollte es nicht verallgemeinern.
DANKE
Es kotzt mich einfach nur an, wenn ich lesen muss, das Mütter, die Harzt4 bekommen, einfach per se schlechte Mütter sein müssen!
Aber gut, dass das immer wieder andere einfach mal so pauschal sagen können....
Habt ihr keine notarielle Vereinbarung? Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Wer hat Sorgerecht?
Ich würde hier - da es wirklich um was geht - eine Anwältin einschalten.
Mit dem Jugendamt muss sich der Vater gar nicht auseinandersetzen und das Jugendamt kann auch nichts anordnen. Hinzu kommt, dass bei so kleinen Kindern schon nach 6 Monaten (Haagener Abkommen) davon ausgegangen wird, dass das Kind seinen Lebensmittelpunkt bei Euch hat. Ohne Gerichtsverfahren - zumindest sehe ich das so - hat die Mutter gar keine Handhabe.
Auch wenn zwischenzeitlich Ruhe an der Front aufkommt, regelt das. Ein für alle Mal. Das wirbelt nämlich jedes Mal - wenn die Mutter wieder instabil wird/Geld braucht - Eure Familie und vor allem das Kind durcheinander.
Gruß
Manavgat
wonach richtet sich das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Sie haben das gemeinsame Sorgerecht...Ja das Thema liegt leider nicht zum ersten Mal auf dem Tisch, die schriftliche Vereinbarung ist nicht notariell beglaubigt, einfach aus dem Grund weil das JA welches wir danach gefragt haben meinten das das nicht nötig wäre, formlos würde ausreichen...
Ich hab nur Angst das die Kleine wieder der Mutter zugesprochen wird, auch wenn das nur ein Gericht entscheiden kann, mit der Begründung das es eben die Mutter ist, und das das mit der Kindeswohlgefährdung ja sowieso erledigt ist, als wäre nichts gewesen... Mir kommt es bald so vor als ob sich Mütter alles erlauben dürften...
Danke erstmal für die vielen Tipps..
also hartz4 ist für mich kein argument, ich stecke auch nicht alle unter eine decke... aber sie ist nunmal das typische beispiel dafür das man sich genau über solche menschen aufregt.. Sie hat noch nicht einmal gearbeitet und so wie es aussieht hat sie das auch nicht vor.. Sie weiß das ihr leben durch hartz 4 gesichert ist und das findet sie gut so, also sie verhält sich dementsprechend... Allerdings gibt es auch Menschen die Hartz 4 bekommen und ungerecht behandelt werden da sie neben bei noch arbeiten gehen oder sich bemühen...
Naja für das JA hat sich das Thema mit der Kindeswohlgefährdung erledigt... Ihr zweites Kind, welches ihr auch weg genommen wurde wohnte ja auch nach 4 Monaten wieder bei Ihr.. also verstehen werde ich das nie!! Wir waren uns nur von anfang an sicher das sie bei uns bleiben soll, weil er den direkten Einfluss auf das Kind was die Erziehung und Bildung der Kleinen angeht haben wollte... Vorher hatten wir die Maus immer aller 14 tage also ist jetzt genau umgekehrt...Es gibt nie Probleme wenn es mal um ein We mehr geht oder das sie sie mal eine Woche auf urlaub hat oder sonstiges... seit dem wir zusammen sind gibt es Probleme mit der Mutter immer wieder hat der Vater Probleme angesprochen und nie hat es die Mutter interessiert, deswegen waren wir ja auch beim Jugendamt und hatten damals mit den gesprochen bevor die Kinder raus geholt wurden... deswegen versteh ich das alles nicht, bis vor einem Monat hatte die Mutter eine Familienhilfe (angeblich) wobei ich ehrlich sagen muss das ich mir das nicht vorstellen kann das die dort was verändert haben sollen...
Hallo,
das JA kann gar nichts bestimmen. Dein LG sollte sich schon mal einen Anwalt suchen und mit diesem ein paar Fakten sortieren. Sollte die Mutter tatsächlich beim nächsten Umgang das Kind nicht wieder herausgeben, dann muss er OHNE ZEITVERZÖGERUNG SOFORT eine einstweilige Anordnung bei Gericht erwirken, mit der ihm das ABR übertragen wird.
Dafür stehen die Chancen m. E. gut, weil das Kind ja nun bei euch geregelt lebt, seinen Tagesablauf hat, die Kita usw. Dann würde er das ABR erst mal bekommen, damit auch das Kind herausgegeben bekommen und in einer anschließenden Hauptverhandlung würde das ABR "endgültig" geklärt werden.
Aber er darf sich da auf keinen Fall belabern lassen und erst mal außergerichtlich versuchen, das zu klären, wenn die KM das Kind behält.
LG