Hallo,
wer kann mir weiterhelfen? Muss ich meinem Mann Unterhalt zahlen?
Sachlage:
Ich lebe seit gut 4 Wochen von meinem Mann getrennt. Unsere 13 Monate alte Tochter lebt bei mir. Ich arbeite zur Zeit 35h/Woche, während mein Mann ab März wieder neben seinem Studium auf 400€ Basis und auf ohne Vertrag auf Steuerkarte arbeitet. Er verdient dann ca. 1000€, während ich bei ca. 2000€ liege.
Mmentan zahlt er keinen Unterhalt, aber ich habe weiterhin Steuerklasse 3 und bekomme das ganze Kindergeld. Er hat von Anfang an neben dem Studium gejobbt.
Die Kleine ist von 8:30 Uhr bis 15 Uhr in der Krippe, wo sie der vater 2x in der Woche abholt, so dass ich länger arbeite kann. An den anderen 3 Tagen hole ich sie ab und arbeite einen Abend pro Woche von Zuhause.
Ich merke gerade, dass 35h recht viel sind, zumal unsere Kleine momentan recht viel krank ist.
Es ist auch noch nicht klar, ob es eine endgültige Trennung wird bzw. wie es weitergehen wird.
Vielen Dank für Tipps
Kavita
Alleinerziehend und Trennungsunterhaltspflichtig? Wer hat Erfahrung?
Wende Dich an eine Anwältin und lass Dich beraten. Meiner Meinung nach musst Du ihm keinen Unterhalt zahlen, weil das Studium sein Privatvergnügen ist. Aber ich würde mir an Deiner Stelle eine Fachmeinung holen.
Gruß
Manavgat
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Hallo!
Die Sachlage ist ein bisschen kompliziert, so dass ich mich hier nicht traue eine Aussage zu treffen... auch ich würde dir raten anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Ansonsten würde ich an eurer Stelle erstmal klären, ob die Trennung endgültig ist, bevor der ganze Papierkram ans Laufen kommt und hinterher alles umsonst ist.
Vielleicht erspart ihr euch damit unnötigen Stress!
LG, eiereule
vom Unterhalt hab ich auch keine ahnung.....aber ist es nicht so das man direkt bei Trennung die Steuerklassen ändern sollte/muss?
Dann wärst du in Klasse 2, also weniger Abzüge!
In Steuerklasse 2 hat man mehr Abzüge als in 3.
Und ... die Änderung der Steuerklassen muss erst nach Ablauf des Jahres erfolgen.
nein, Steuerklasse 2 ist die "günstigste" die es gibt
Alleinerziehend mit Kind im Haushalt.
Hi,
ob sein Studium sein Privatvergnügen ist, ist abhängig davon, ob es eine Erstausbildung ist. Zusätzlich ist interessant, ob er das Studium schon vor der Trennung begonnen hat, denn dann ist das auch eheprägend.
Ungünstig ist, dass ihr Stkl. 3/5 weiterführt. Das ist im Trennungsjahr zulässig, birgt aber Gefahren.
1. Sollte ein Unterhaltsanspruch festgestellt werden, dann gaukelt die Stkl. 3 zu viel Geld vor, wo keins ist. Es muss also darauf geachtet werden, dass spätestens 2013 nur noch Stkl. 1 oder ggf. 2 da ist.
2. Wenn er am Jahresende getrennt veranlagt, dann musst Du nachzahlen und er bekommt eine heftige Erstattung. Zwar ist er zivilrechtlich zur Zusammenveranlagung verpflichtet, aber wenn er das nicht einsieht, ist das erst mal ein anstrengendes Verfahren.
3. Wenn ihr Stkl. 1/1 habt, dann ist er in erster Linie kindesunterhaltspflichtig. Ob dann die Differenz zwischen eurem Netto so riesig ist, wenn ihr Stkl. 4/4 habt, ist auch die Frage. Er bekommt ja nur 3/7 des Differenzbetrages, wenn ein Anspruch bestehen sollte.
Grundsätzlich kann aber eine Unterhaltspflicht Deinerseits bestehen, Anspruch auf Trennungsunterhalt kann grundsätzlich in beiden Richtungen bestehen.
LG
Danke für euer Antworten, habe demnächst einen Anwaltstermin.
LG