Kind mit in Urlaub nehmen...

Hallo an alle

Ich habe eine Frage, die mir vielleicht einer beantworten kann....

Darf ein Mann der von seiner Frau getrennt ist und mit ihr einen gemeinsamen Sohn von 3,5 Jahren hat, ihn für 9 Tage mit in Urlaub nehmen? (seine neue Partnerin und deren Kinder sind ebenfalls dabei) Generell ist er ein sehr liebenswerter Vater, der alles für seinen Sohn tut und ihn regelmäßig sehen will bzw sieht.

Danke für eine Antwort :-)

#winke

1

Da es kein Gesetz gibt welches verbietet, dass Vater und Sohn gemeinsam in den Urlaub geht darf er das.

Meinst Du eventuell gegen den Willen der Mutter? Da sollte man mehr Hintergrundinfos haben. Gibt es gemeinsames Sorgerecht. Was hat die Mutter für Einwände etc.

2

Warum nicht?

Mein Sohn war das erste Mal kurz vor seinem dritten Geburtstag mit seinem Papa in Urlaub - für eine Woche. Danach hat man richtig gemerkt, dass die Bindung der beiden stärker geworden ist :-)

3

Da er Sorgerecht hat, darf er das selbstverständlich, es sei denn die Mutter hat das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Warum auch nicht?

Gruß

Manavgat

4

Hallo,
warum den nicht?Er ist doch der Papa#winke

Carow79

5

Generell darf er das sicherlich. Allerdings vermutlich nicht ohne die Zustimmung der Mutter. Wenn er regelmäßig Umgang hat und da alles fluffig läuft, hat sie ja aber sicher nichts dagegen. Ich würde meinen Sohn (ist im selben Alter) mit meinem Ex-Partner überall dahin fahren lassen, wohin ich mit ihm selbst auch reisen würde.

Meine Bedingung wäre halt, dass es altersentsprechend zumutbar ist und er auch auf seine Kosten kommt dabei, also jetzt nicht 16 Stunden Flug und danach Strandurlaub bei 40 Grad im Malariagebiet ;-) darauf achte ich ja aber auch, wenn ich meinen Urlaub plane ;-)

6

Er darf NUR dann wenn er einen Gerichtsbeschluss über Umagngsregelung inkl. Urlaub hat. Hat er diesen nicht, würde ich ihm raten einen Antrag beim zuständigen Gericht zu stellen. Ansonsten kann er noch so liebevoll sein - es ist den Launen seiner Exfrau ausgeliefert. Das heisst, wenn sie nicht will muss sie den Sohn ohne Gerichtsbeschluss nicht mitgeben.

Mir persönlich kommen 9 Tage in dem Alter recht lange vor. Wenn der Sohn bereits beim Vater am Wochenende übernachtet wird ihm das Gericht vermutlich eine Woche zusprechen. Er soll aber schnell handeln, sonst wird es für den heurigen Sommerulraub knapp.

7

Muss man denn immer gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen?

Sie hat doch gar nix davon geschrieben, wie launisch die Mutter ist, ob sie sich da quer stellt etc..

Da kann man doch erstmal nachfragen, bevor man gleich alle vors Gericht zerrt #kratz wegen URLAUB. Ich find das steht echt in keinem Verhältnis zueinander #kratz

8

Du hast absolut recht. Ich habe in meiner Antwort die rechtlichen Möglichkeiten des Vaters dargestellt.

Einfacher ist es natürlich sich mit der Mutter ohne Gericht zu einigen. Und das würde ich auch als erstes Vorschlagen.

weiteren Kommentar laden
10

Ich danke euch für eure Antworten :-)

Ihr habt mir geholfen

11

Hallo,

ich muß mich jetzt mal kurz einmischen.

Bei uns ist das auch ein "Streitthema".

Die Kinder sind 7 und 5 und natürlich ist der Papa der Papa und soll es auch bleiben.

Aber er hat jetzt auch aus heiterem Himmel gesagt, daß er mit den Kindern zwei Wochen in den Ferien wegfahren will.

Und... steinigt mich... ich bin NICHT einverstanden.

Er war noch nicht mal mit den Kindern einen Tagesausflug machen, die Kinder waren länger als ein Wochenende nie von mir getrennt und der Kleine bekommt sowohl beim Papa als auch bei den Großeltern abends mal Heimweh.

Ich finde zwei Wochen unter diesen Umständen echt zu lange.

Mein Vorschlag war, daß er erstmal vorher ein verlängertes Wochenende oder ne Wochenmitte oder sowas mit den beiden wegfährt und wenn das gut klappt, DANN kann man länger planen.

Interessiert ihn nicht und er will deswegen vor Gericht.

Ich bin auch total verunsichert aber bin immernoch der Meinung, daß es unter diesen Umständen einfach zu lange ist.

Haben darüber auch beim Jugendamt gesprochen und die Dame meinte, er darf sie nicht einfach so mitnehmen, obwohl er gemeinsames Sorgerecht hat.
Ich durfte mit den Kindern auch nicht ohne Erlaubnis ausziehen (die hab ich aber schriftlich bekommen, im übrigen hat er uns vor die Tür gesetzt.)

LG Cinna