Kann ich das Umgangsrecht verweigern?

Hallo...
ich hab folgendes problem,welches mir ziemlich kopfschmerzen bereitet - ich bin im 3. Monat schwanger muss dazu sagen bin auch erst 20 Jahre alt und schließe im Mai meine Ausbildung ab (ET ist ende September).Ich habe mich vom Vater meines Kindes(hat bereits 2 kinder) getrennt da er mich zu einer Abtreibung zwingen wollte und mir auch immer wieder gedroht hat das er dafür sorgt das ich dieses kind nicht bekomme wenn ich es nicht freiwillig abtreibe..nach der trennung ist er mir gegenüber handgreiflich geworden und hat mir mehrmals in den bauch,gegen die Beine,Arme und ins gesicht geschlagen.Dem kind gehts laut KH gut sowie auch meine körperlichen wunden wieder abgeheilt sind..eine anzeige habe ich nicht gemacht da ich nur ausgelacht wurde es stehe aussage gegen aussage da er es verneint mich angefasst zuhaben und ich einfach nur doof gefallen wäre..
Jedenfalls ist jetzt mein Problem er stellt mich vor die Wahl entweder ich gebe ihn nicht als Vater an &' darf in ruhe mit meinem Kind leben oder aber wenn ich ihn angebe darf ich damit rechnen das er alles daran setzen wird mir das kind zu entziehen und wenn er mich dafür jahre lang vors gericht zitieren muss..ich weiß nicht was ich machen soll da er mir auch immer wieder sagt durch meine Vorgeschichte mit Deprissionen & co und da ich noch nicht fest im leben stehe er gute chancen hat mir das baby abzunehmen..

Ich kann und will weder mein Kind noch das Jugendamt belügen aber hab gleichzeitig auch große angst davor das er seine drohung wirklich wahr macht und mir das kind abnimmt zumal er ja auch ein Umgangsrecht hat..
Kann ich das Umgangsrecht verweigern oder sogar verbieten lassen?
So dass er nicht alle 2 wochen mein kind einfach übers wochenende mitnehmen kann ?
Zumal er das kind ja eigentlich gar nicht möchte sondern es einfach nur macht um mir mein leben schwer zumachen und mir die freude an dem kind zu verderben..

Hoffe auf eure Antworten..
LG

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Hallo an Dich,

es ist eine schwierige Lebenssituation, in die Du ein Kind bringst. Das Kind konnte sich nicht für oder gegen den Erzeuger entscheiden, Du aber wohl.

Ich bin überzeugt, dass Du mit diesem Kriminellen immer nur Ärger haben wirst und auch das Kind in ihm keinen Vater erleben wird. Darum - wenn es Dir irgendwie gelingt, ohne Unterhaltsvorschuss auszukpmmen - lass das Kind offiziell mit einem unbekannten Vater aufwachsen.

"Ich kann und will weder mein Kind noch das Jugendamt belügen"

Du musst das Kind nicht belügen und das JA wird Dir kaum helfen und beistehen können, wenn er Dich und später auch das Kind misshandelt. Sie können Dir keinen "Personenschutz" geben.

Weißt Du, wenn Du schon nicht den Mut hattest, ihn nach der o. g. Misshandlung anzuzeigen, wie soll es später werden? Du wirst mit dem Verweigern des Umgangsrechts ohne wirklich triftige Gründe nicht durchkommen.

Ich würde alles tun, um diesen Menschen von mir und meinem Kind fernzuhalten.

Ich wünsche Dir sehr viel Nut und Kraft für die richtige Entscheidung!

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Solltest du "Vater bekannt" angeben wirst du um die Rechte deines Kindes und auch des Vaters nicht rundrum kommen, es sei denn das Kindeswohl sei gefährdet. Dh. es kann eingeschränkt statt finden oder auch ganz genommen werden. Du allein darfst das aber nicht entscheiden.

Was ich an deiner Stelle tun würde wäre das Jugendamt aufzusuchen und die Situation zu schildern. Du könntest aber auch zu einer Beratungsstelle gehen wie den Wegweiser e.V. oder andere wie DRK ect..

Ich habe beides getan und beide haben mir sehr gut geholfen und tun es immer noch, wobei ich eher sagen würde meinem Kind gut geholfen, ich bin selbst nur im Kopf freier geworden was für mich sehr viel bedeutet, denn da trage ich die meisten Dinge mit mir aus.

Gruß

PS.: Nimms mir nicht übel aber wenn es soweit ist wird sich dieser "Erzeuger" eh verkrümeln. Meiner Meinung nach alles nur leere Worte und Gefasel und nichts dahinter. Was er aber schafft und das ist auch der Grund warum er das tut, ist dich einzuschüchtern, dir Angst zu machen. Lass das nicht zu und geh dich beraten.

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Wende Dich mal an den weissen Ring www.weisser-ring.de um Dich beraten zu lassen, ob eine Anzeige noch möglich ist und unter welchen Umständen. Es ist nämlich mit Sicherheit nicht so, dass Du ausgelacht wirst und man Dir nicht glaubt. Die Verletzungen sind schliesslich vom Krankenhaus dokumentiert und dort hast Du sicher auch erzählt, was passiert ist.

Das Kind entziehen kann er Dir nicht, dazu müsstest Du schon schwer was auf dem Kerbholz haben. Ausserdem bezweifle ich, dass er das durchziehen würde, denn eigentlich will er ja das Kind gar nicht haben, sondern Dich nur bedrohen und gefügig machen. Oder wohnen seine anderen Kinder bei ihm und nicht bei der Mutter?

Umgangsrecht hat er, aber wenn aktenkundig ist, dass er Dir gegenüber ausfallend, drohend oder eben gewalttätig wurde dann kannst Du begleiteten Umgang durchsetzen. Das heisst, am Anfang darf er das Baby nur in Begleitung (bspw. durch das Jugendamt) für eine oder zwei Stunden sehen. Wenn er kein richtiges Interesse am Kind hat dann wird er das aber mit Sicherheit nach wenigen Malen von alleine aufgeben und nicht mehr zu den Umgangsterminen erscheinen. Mitnehmen kann er ein Baby sowieso nicht gleich, schon gar nicht, wenn Du stillst.

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Wende dich an einen versierten Fachanwalt für Familienrecht und lass dich dort beraten. Ich sehe allerdings wenig Chancen, dass du mit deinem Anliegen durchkommst...in erster Linie ist das Umgangsrecht nämlich ein Recht des Kindes:

http://www.rechtsanwalt-anwaltssuche.de/rechtsgebiete-u/umgangsrecht.html
(siehe auch unter Punkt: Umgangsrecht entziehen)

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Die meisten Ratschläge hast Du ja schon bekommen. Es ist gut, dass Du eine abgeschlossene Berufsausbildung hast.

Grundsätzlich wird er Dir das Kind wegen einer Vorgeschichte mit Depressionen nicht entziehen können. Da muß eine akute Gefährdung vorliegen und das ist offensichtlich nicht der Fall. Er möchte Dich klein machen, das versuchen viele Männer, wenn sie mit den Folgen ihres Tuns konfrontiert werden. Selber verhüten ist nämlich bei vielen immer noch out. Aber wer f..... kann, kann auch die Verantwortung für die Folgen übernehmen.

Laß Dich nicht einschüchtern und zeige ihn an wegen der Körperverletzung. Du warst im KH, die das sicherlich dokumentiert haben. Aus der Art der Verletzungen können die sehr genau feststellen, wie die zustande kamen und da wird ein Sturz mal ganz schnell ausgeschlossen sein. Dieses dumme Argument kommt häufig. Läßt sich aber gut widerlegen.

Zeig ihn an. Damit zeigst Du ihm auch, dass Du Dich nicht von ihm einschüchtern lässt.

Sollte er Dich wieder bedrohen, dann such Dir Zeugen, begegne ihm nie ohne Begleitung, damit Du seine Ausfälle nachweisen kannst. Möglichst jemanden, der nicht mit Dir verwandt ist.

Geh auf's Jugendamt und schildere Deine Situation und hol sie von Anbeginn ins Boot, damit er gleich weiß, dass er mit Dir nicht machen kann, was er will. Durch die Anzeige hast Du etwas in der Hand, das gemeinsame Sorgerecht auszuschließen, bzw. den Umgang kontrollieren zu lassen.

Nur eine Anzeige schützt Dich und das Kind vor weiteren Übergriffen. So ein Typ wird es immer wieder versuchen. Und Deine Unversehrtheit ist ihm in diesem Fall genauso egal wie die des Kindes. Ihr seid für ihn nur ein Problem, dass er versucht, mit Gewalt zu beseitigen. Leider. So ein Kerl gehört hinter Gitter. Und danach solltest Du versuchen, den Umgang durch das Jugendamt regulieren zu lassen und so gering wie möglich zu halten, wobei ich bezweifel, dass er das Umgangsrecht wahrnehmen wird.

Ein Kind bekommt man auch ohne den Erzeuger groß.

Gruß
marjatta

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ine anzeige habe ich nicht gemacht da ich nur ausgelacht wurde es stehe aussage gegen aussage

Leider sind nicht wenige Frauen so blöd!

Nimm umgehend Kontakt zu einer Anwältin auf und kläre, ob eine Anzeige jetzt noch einen Sinn ergibt. Ich würde dazu tendieren, wenn Arzt-/Krankenhausberichte das nachweisbar machen.

Dass Du dem A... kein Sorgerecht zugestehst, versteht sich von selbst. Du musst Dich schützen.

Erfahrungsgemäß drehen diese Art Erzeuger - glücklicherweise sind nicht alle so - immer dann hoch, wenn sie zahlen sollen. Deshalb auf Geld verzichten ist imho der falsche Weg. Wenn eine Kindsmutter anwaltlich den Unterhalt beitreibt und dabei ruhig und gelassen bleibt, dann bekommen sie Respekt und lassen es sein.

Es ist so: je mehr Du nachgibst, desto mehr traut dieser miese Kerl sich. Du musst jeden Übergriff und jede Drohung anzeigen. Du musst jedesmal wenn er Dir auflauert, die Polizei rufen und gegebenenfalls eine Kontaktsperre erwirken.

Alles Gute

Manavgat

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"Dass Du dem A... kein Sorgerecht zugestehst, versteht sich von selbst."

Das Sorgerecht hat aber mit dem Umgangsrecht nix zu tun...das sind zwei verschiedene Paar Stiefel. Und bevor jemandem das Umgangsrecht entzogen wird, muss schon einiges passieren...Gewalt gegen die KM schätze ich nicht als triftigen Grund ein.

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Da vertue dich bitte nicht.Auch Gewalt gegen die Mutter kein ein Umgangsrecht sehr wohl ausschließen habs selbst erlebt.Der Weg ist nicht einfach aber es geht.Guten anwalt der auch Gewalt gegen die Mutter als Kindeswohlgefährdung auslegen kann.quellen und Statistiken gibt es genug dazu und dann nur nicht aufgeben.Dran bleiben das ist wichtig.

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