Hallo zusammen!
Ich fange mal vorne an und hoffe das mir jemand helfen kann.
Seit 2008 bin ich vom Vater meiner Tochter geschieden und habe nach der Scheidung meinen Mädchennamen wieder angenommen, meine Tochter trägt weiter den Namen ihres Vaters was für mich auch nie ein Problem war. Habe seit meinem 3. Lebensjahr selber einen anderen Familiennamen als meine Mutter. Meine Tochter ist mittlerweile 7 Jahre alt und geht zur Schule. Seit Ende letzten Jahres äussert sie nun immer wieder den Wunsch den gleichen Familienamen wie ich haben zu wollen. Zuerst bin ich da gar nicht groß drauf eingegangen, aber sie kommt immer wieder an und fragt warum sie niciht so heissen darf wie ich. Habe ihr gesagt sie solle ihren Vater fragen ob er damit einverstanden wäre. Mit dem Vater habe ich mittlerweile ein Recht gutes Verhältnis und wir können über alles reden. Er hat seiner Tochter sein Einverständnis gegeben.
Habe daraufhin meine Anwältin kontaktiert und mich informiert, die sagte es wäre kein Problem wenn der Kindsvater einverstanden ist. Danach Anruf beim Familiengericht. Das Familiengericht verwies mich ans Standesamt, denn sie würden nur zum Einsatz kommen wenn der Vater sich quer stellen würde, ansonsten würde das einfach übers Standesamt laufen.
Nun das Standesamt macht aus der ganzen Sache jetzt ein halbes Drama. Das würde nicht einfach so gehen. Es ginge nur über eine behördliche Namensänderung. Dazu bräuchte ich als erstes eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Kein Problem, habe ich mittlerweile schon hier liegen. Dann müssen der Kindsvaer und ich eine Begründung schreiben, warum wir die Namensänderung beantragen. Das ginge nur wenn trifftige Gründe vorliegen, nur das das Kind das ausdrücklich wünscht würde nicht zählen. Somit habe ich wieder meine Anwältinn angerufen, die den ganzen Zirkus des Standesamtes irgendwie nicht verstehen kann. Trifftige Gründe wären z.B. das das Kind in der Schule wegen des anderen Namens gehänselt wird, das dazugehörigkeitsgefühl fehlt, sie sich zurück gesetzt fühlt.
Nun meine Frage: Komme ich mit diesen Gründen durch? Hat jemand sowas schonmal gemacht und kann mir Tipps dafür geben? Am Mittwoch Vormittag haben mein Ex und ich den Termin beim Standesamt und ich habe dieses Schreiben noch nicht fertig.
Würde mich wirklich freuen wenn ihr mir helfen könntet.
Danke schonmal im vorraus!
lg hase2102
Frage zu Namensänderung des Kindes! Wer kennt sich aus? Wer hat Tips?
Wenn ihr (du und dein Ex ) euch einig seid und das Kind das gerne möchte braucht ihr soweit ich weiß ,gar keine anderen Gründe dafür nennen.
Das wäre doch nur der Fall wenn dein Ex sich querstellen würde.
Genauso sehen das alle, nur das Standesamt nicht.
Das Standesamt nennt uns als Grund dafür das der Familienname ein fester Bestandteil der Person wäre und den könne man nicht einfach gegen einen X-beliebigen namen änder. Nur das es nicht ein x-beliebiger Name wäre sondern mein Geburtsname!!!!
Dein Geburtsname IST für dein Kind ein x-beliebiger Name. Was erwartest du von dem Standesamt? Natürlich ist das wieder ein ganzer Verwaltungsakt. Klar, dass du da nicht einfach hingehen kannst und sagen kannst, ihr wollt den Namen ändern. So etwas ist nicht allzuoft möglich und der Staat will natürlich die Kinder davor schützen. Daher sollst du eine Begründung liefern dafür. Also wo ist das Problem? Ihr habt doch genug Gründe.
Meine Frage war ja auch nur ob ich mit diesen Gründen durch komme oder ob jemand Erfahrungen damit hat und mir evtl noch andere Tipps geben kann
Hallo,
also ich weiß es auch nur, dass (§ 1618 BGB) sorgeberechtigtere bzw. namensgebender Vater und Kind über 5 einverstanden sein müssen.
Lass Dir vom Standesamt die Rechtsgrundlage nennen, nach der es "triftige Gründe" geben muss.
M. E. muss es "triftige Gründe" nur dann geben, wenn der Vater der Umbenennung nicht zustimmt. Dann müssen diese vorliegen, um sein berechtigtes Interesse "zu toppen".
LG
"Das ginge nur wenn trifftige Gründe vorliegen"
Mir wäre neu, dass das überhaupt möglich ist.
Ich habe damals nachgefragt (rein interessehalber, denn der KV hätte seine Zustimmung eh nicht gegeben), und da wurde mir von der Standesbeamtin gesagt, dass es selbst mit dem Einverständnis des KV nicht möglich ist, dass unser Sohn meinen Geburtsnamen annimmt.
Hier steht es auch noch mal:
"Am 28.07.2009 schrieb (anonym) folgendes:
Meine Tochter, die zwar aus der Ehe hervorgegangen ist, kennt ihren Vater nicht, da sie erst 6 Monate alt war als wir uns trennten. Der Vater, also mein Ex-Mann, hat keinen Kontakt zu zu uns und zu ihr, weil er das nicht möchte. Dennoch besteht hälftiges Sorgerecht. Ich würde gern meinen Mädchennamen annehmen, die Scheidung liegt bereits 3 Jahre zurück. Meine Tochter hat viel mit meinen Eltern zu tun, die ja auch meinen Mädchennanmen tragen. Sie hätte also damit kein Problem den Nachnamen der Großeltern zu tragen. Sie ist allerdings erst vier Jahre alt. Geht es, für meine Tochter einen Namenswechsel zu meinem Mädchennamen zu beantragen?
Am 28.07.2009 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sie selbst können nach der Scheidung Ihren Mädchennamen wieder annehmen.
Eine Namensänderung Ihrer Tochter auf Ihren Mädchennamen dürfte allerdings nicht möglich sein. Das deutsche Namensrecht sieht in aller Regel keine Übernahmemöglichkeit des Namens von Verwandten (wie etwa hier den Großeltern) oder auch sonstigen Dritten vor.
Denkbar wäre ggf. im Falle einer neuen Partnerschaft von Ihnen allenfalls eine sog. Einbenennung, d.h. sie könnte in einer neuen Familie den Namen des Stiefvaters tragen, ohne von diesem adoptiert zu werden. Im übrigen wäre zu einer Namensänderung aufgrund des hälftigen Sorgerechts auch das Einverständnis des Vaters notwendig."
Quelle: http://www.rechtsanwalt-ehescheidung.de/news/Namensaenderung_nach_der_Scheidung
http://www.mein-recht.de/namensr.html#namensaenderung
Schau mal hier:
"2. Wie kann der Familiennamen des Kindes nach der Scheidung der Eltern geändert werden?
Nach der Scheidung der Eltern stellt sich oft die Frage, ob der Familiennamen des Kindes geändert werden kann. Diese Frage stellt sich meistens dann, wenn derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, entweder seinen Geburtsnamen wieder annimmt oder wenn er neu heiratet.
a) Namensänderung des Kindes, wenn ein Elternteil seinen Geburtsnamen wieder annimmt.
Beispiel: Jan Müller ist das Kind von Herrn und Frau Müller. Nach der Scheidung lebt das Kind bei seiner Mutter. Frau Müller nimmt ihren Geburtsnamen wieder an und heißt nun Frau Becker. Kann das Kind, das bei ihr lebt, nun den Namen Jan Becker erhalten?
Problemlos ist eine solche Namensänderung, wenn auch der andere Elternteil zustimmt. Ist das Kind bereits mindestens 5 Jahre alt, muss auch das Kind selbst zustimmen."