Stiefkindadoption und Zustimmung,bitte Hilfe!

Guten Tag,Ihr Lieben!

Ich erzähle Euch die Fakten und hoffe,daß ich eine konkrete Antwort bekommen kann:

Mein Exmann möchte das Kind seiner Frau adoptieren,daß sie mit in die Ehe gebracht hat. Nun habe ich aber gehört, daß sein leibliches Kind,also unser gemeinsames,zustimmen muß, da sich die Erbfolge ändert. Habe auch was im Internet gefunden,aber der Anwalt einer Freundin(sie sprach ihn darauf an)meinte,daß er das so nicht kenne.

Wer kennt solch eine Situation und wer kann mir Antwort geben?

Gruß!

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Euer Kind muss da nicht zustimmen.

Der Erbteil ändert sich im Übrigen auch, wenn auf natürlichem Wege ein Geschwisterkind kommt. Da gibt es auch keine Zustimmungspflicht.

Der leibliche Vater müsste aber regelmäßig zustimmen

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Hi,

die Erbrangfolge ändert sich nicht, aber das Adoptivkind ist neben den leiblichen Kinder gleichberechtigt.

Soweit ich weiß werden die leiblichen Kinder des Adoptierenden vom Gericht um Stellungnahme gebeten, ggf. durch dessen gesetzlichen Vertreter. Allerdings reicht "will mein Erbe nicht teilen" nicht als Grund aus, um die Adoption zu verhindern.

Anders sieht es m. W. aus, wenn der Adoptierende schon für die leiblichen Kinder nicht zahlungsfähig ist bzw. nicht den Mindest-KU zahlt und durch die Adoption die leiblichen Kinder schlechter gestellt werden, § 1745 BGB.

LG

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Da hat weder das Kind, noch die Ex-Frau was zu sagen.

Gruß

Manavgat

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Hallo,

meines Wissens ist ein Einspruch gegen eine Stiefkind-Adoption nur möglich, wenn ein Unterhaltspflichtiger sich auf diese Weise versucht, ärmer zu rechnen, also z.B. nicht mehr imstande ist, den Unterhalt weiter zu bezahlen.

Ansonsten ist wohl keine Einwilligung von seiten der Ex oder der leiblichen Kinder nötig.

GLG