Mein Partner hat eine Tochter 14Jahre und zwei ältere Söhne die bis vor 3Jahren alle 14Tage bei uns waren, dann wollte die KM nicht mehr das sie kommen, angeblich fühlten sie sich hier nicht richtig wohl und die KM müsse nach den Besuchswochenenden erstmal mit ihreren Kindern wieder klar kommen.
Seine Kinder sind dann immer vorbeigekommen wann sie wollten ohne Übernachten (wohnen im gleichen Ort) und ich glaube die KM durfte es auch nicht wissen.
Nun macht der Älteste Stress und angeblich liegt es daran das sich der Vater nicht kümmerte.
Heute kam vom Gericht eine Vorladung in der mein Partner dazu gezwungen werden soll seine Tochter wieder alle 14Tage zu nehmen, am Tel sagte die KM, SIE möchte nicht den Stress mit ihrer Tochter wie sie ihn mit dem Sohn hat........immer SIE, SIE, SIE.....die Tochter weiß nichts von dem Gerichtstermin, sie kommt hier 1mal die Woche freiwillig und immer wieder gerne zur Nachhilfe, eigentlich läuft alles bestens.
Kann mein Partner wieder zu dem 14Tages Rhythmus gezwungen werden?
kann KM Umgangsrecht für 14Jährige erzwingen?
Warum ist sie denn direkt zum Gericht gegangen? Warum hat sie euch nicht einfach gefragt?
"Kann mein Partner wieder zu dem 14Tages Rhythmus gezwungen werden? "
eigentlich sollte er sich doch freuen, wenn er seine Tochter wieder regelmäßig sieht, oder? Dann hat das doch nichts mit "gezwungen werden" zu tun
er freut sich ja auch sie zu sehen und wie schon geschrieben ist sie jede woche mindestens einmal hier und wird es auch weiter sein!!!!!! egal was das gericht vereinbart.
die km mag hier nicht anrufen ....ich könnte ja ans tel gehen und mich mag sie garnicht. ??? bin nicht mal der trennungsgrund, sie hatte einen neuen und ist gegangen.
warum sie meinem partner nichts gesagt hat weiß ich auch nicht denn er muss mindestens zweimal in der woche hin um zwischen ihr und dem großen zu schlichten.
Dein Partner hat den Termin und er muss sich dazu äußern, genauso wie seine Ex.
Wenn dein Partner nun sagt, das seine Kinder alle freiwillig zu ihm kommen und die Tochter einmal die Woche und sie gerne bei ihm sind...dann wird wohl die Mutter schlechte Karten haben, denn dann würde sich wohl das Gericht was sie denn noch wolle.
ich denke mal, die Option das seine Kinder bei euch jederzeit Übernachten kann steht und da die Kinder in einem Alter sind, wo sie entscheiden können, kann die KM nicht mehr verlangen, denn er kümmert sich ja so wie ich es gelesen haben.
Desweiteren kann dein Partner durchaus sagen, das die KM bis vor 3 Jahren den Umgang zu den Kindern untersagt hätte und das sie jetzt einmal die Woche vorbei kommen, wobei die Option da ist, das sie jederzeit vorbei kommen können.
Mehr kann man deinem Partner gar nicht vorwerfen. Zwingen...wäre albern, denn die Kinder besuchen doch den Papa....ich glaube da hat seine Ex sich ins eigene Fleisch geschnitten.
Wäre schön, wenn du uns mal auf dem laufenden hälst, denn es ist interessant zu erfahren wie ein Richter, wo ja normalerweise alles zwischen Vater und Knder läuft urteilen will.
werde euch sicher auf dem laufenden halten aber bis mitte juni müssen wir noch warten
Hallo Insa,
irgendwie ist dein Beitrag widersprüchlich. Du schreibst die Km wollte nicht das die Kinder Umgang mit ihrem Vater haben. Die Kinder aber trotzdem regelmäßig bei euch waren.
Des weiteren schreibst du das dein Partner mindestens zweimal die Woche zum schlichten bei den Kindern ist.
Auf der einen Art möchte dir Km den Umgang nicht aber die Kinder haben regelmäßig Umgang mit ihrem Vater. Jetzt möchte sie angeblich den Umgang den sie ja nach deinen Worten erst verhindert hat gerichtlich erzwingen.
Wenn ich der Kv wäre würde ich mich sehr darüber freuen das sie den Umgang den ich ja eigentlich gern habe möchte gerichtlich erzwingen möchte. Es könnte in meinen Augen nur die Position des KV stärken.
Nach deine Fragestellung: Kann KM Umgangsrecht für 14Jährige erzwingen?
kommt es mir mehr vor das du eventuell Probleme hast mit seinen Kindern hast( ist aber nicht böse gemeint). Für den KV kann es doch nicht nach Zwang aussehen, sondern die Km festigt dadurch das Recht der Kinder und das Recht deines Partners auf geregelten Umgang.
FG blaue-rose
Möchte der Vater denn den 14-tägigen Rythmus (ich gehe da von Übernachtungen aus) oder nicht?
Die Frage macht ja nur Sinn, wenn er das nicht will.
Wie sollte das Gericht den Vater zwingen gegen seinen Willen die Tochter zum übernachten zu nehmen?
Was die Mutter will würde ich hier außen vor lassen. Die weiß anscheinend sowieso nicht was sie wirklich will.
Die Tochter nicht zu nehmen nur um der Mutter eins mitzugeben wäre z.B. Unsinn.
Die eigentlichen Fragen sind:
Was möchte denn die Tochter bezüglich übernachten? Wenn sie nicht will ist der Fall erledigt.
Und was will der Vater? Wenn Tochter möchte und er nicht stellt sich die Frage nach derm warum?
Und letztlich was möchtest Du?
Hallo,
wenn es bereits Umgang gibt, was soll dann erzwungen werden?
Wenn Du hier wirklich alles geschrieben hast, würde ich sagen, dass das Gericht diese Klage wohl zurückweisen wird.
GLG
Das ist ja mal ein spannender Fall.
Wird sonst ja immer gejammert, die KM würde den Umgang boykottieren.
Wenn der KV auch Sorgerecht hat, dann könnte die KM die Tochter auch komplett bei Euch abgeben.
Was dann?
Gruß
Manavgat
Was spricht denn dagegen, dass die Tochter im vierzehntägigen Rhythmus übers WE bei euch ist?
Hallo!
Also ich finde Deine Formulierungen ebenfalls widersprüchlich, was aber auch daran liegen kann, dass der Sachverhalt ja meistens komplizierter ist und man hier auch nicht alles so genau wiedergeben kann (sonst wären die Beiträge ja ewig lang).
Aber der Termin für die Gerichtsverhandlung steht ja jetzt und dort kann man, denke ich einfach mal für die Zukunft ganz klar vereinbaren, was laufen soll, muss und kann und was sich auch die Kinder wünschen.
Das wird Euch allen zukünftig auch mehr Sicherheit und Ruhe geben.
Da die Tochter ja nun schon 14 Jahre alt ist, wird es wahrscheinlich so sein, dass auch sie vom Richter angehört wird. Sie kann sich äußern und aufgrund ihres Alters hat sie ja auch ein "Mitbestimmungsrecht".
Mach Dir mal nicht zuviele Sorgen, so eine Entscheidung bei Gericht kann auch was positives haben.
LG
Die Kinder sind alt genug, dass der Vater das direkt mit ihnen bespricht. Zum Umgang zwingen kann man keinen. Da würde ich jetzt die KM echt aussen vor lassen und direkt mit den Kindern sprechen was denn da los ist und was sie sich eigentlich wünschen.