Kindsvater versteht nicht, was gemeinsames Sorgerecht heißt?

Hallo

Mein Ex-Partner und ich haben einen 6 jährigen Sohn. Unser Sohn lebt bei mir und der Umgang findet grundsätzlich bei mir statt, da der Kindsvater gegenüber sein Sohn handgreiflich geworden ist. Bei den Umgängen findet ein gemeinsames spielen zwischen Vater und Sohn, sehr selten statt. Es gibt jedes mal nur Streit zwischen uns, wie auch heute. Er bat mich um ein kurzes Treffen, wo er mir wieder mal nur Vorwürfe gemacht hat, das wir ein gemeinsames Sorgerecht hätten und er aber nichts mitentscheiden darf, was aber nicht stimmt. Was den Kindergarten, Schule und den Hort betrifft, sowie Operationen, hat er immer mit entschieden. Ihm geht es um die alltäglichen Dinge. Wir gehen 1x im monat nach Mc. Don., das passt ihm absolut nicht. Dann geht es weiter, mit Spielzeug, angeblich überschütte ich unseren Sohn damit, was auch nicht stimmt. Nun sagte er mir heute, das ich ständig mit den Kleinen ins Kino, Zoo, Museum usw. gehe und er nicht gefragt wird, findet er total daneben. Ich habe ihm klar gemacht, dass das alltägliche Dinge sind, die ich selbst entscheiden kann und ihn nicht fragen muss, wann und was ich mit unserem Sohn unternehme.

Ich habe echt keine Lust mehr, auf diese ständigen Streitereien. Wie kann ich ihm klar machen, was gemeinsame Sorge heißt? Auch das mit dem Umgang möchte ich ändern. Ich möchte nicht mehr, das dieser in meiner Wohnung und in meinem Beisein statt findet, da es für mich nur noch nervenaufreibend ist und unser Sohn leidet ebenfalls darunter.
Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps geben, was ich machen kann.

L.G.
Sandra, die sich erst mal abreagieren muss :-[

1

Ist doch klar was gemeinsames sorgerecht bedeutet: du hast sorge er hat recht. Das übliche eben...

3

Das Argument merke ich mir....;-)

5

#nanana Merke: Ein Vater hat real null Rechte, wenn die Mutter nicht will. Rechte stehen vielleicht auf dem Papier, allerdings ist die Gesellschaft heute ganz anders gepolt.

weiteren Kommentar laden
2

nimm dir eine(n) guten Anwa(ä)t(in) und tritt dem Herrn mal gepflegt zwischen die großen Zehen. Und geh zum JA/Kinderschutzbund und beantrage begleiteten Umgang. wenn du das durch hast beantragst du die alleinige Sorge.

8

Was soll ein Anwalt bei so einem Problem machen?

Und wie kommst Du darauf, dass das, was dort passiert
a) begleiteten Umgang und
b) das alleinige Sorgerecht möglich macht?

Begleiteten Umgang gibt es bei Gewaltvorwürfen o. ä. oder um Annäherung zu erzielen und das alleinige Sorgerecht kriegt man nicht wegen ein paar kleinen Problemen in der Sorgerechtsvorstellung hinterher geschmissen.

LG

9

Tschuldigung, ich habe im ersten Satz die Handgreiflichkeit überlesen.

4

Beantrage begleiteten Umgang über den Kinderschutzbund. Dann bist du raus, er sieht sein Kind und kann dann vielleicht auch mal mit ihm spielen.

6

Was heißt denn "handgreiflich geworden" konkret?

Tägliche Schläge mit der Faust? Einen Schlag auf den Hintern, weil das Kind bei rot über die Ampel laufen wollte?

Ohne dieses Wissen kann nicht wirklich beurteilt werden wie der Umgang weiter stattfinden soll (obwohl das anscheinend doch einige können, statt nachzufragen).

11

Hallo Parzifal

Leider hat er unseren Sohn geschlagen, als er mit ihm alleine war. Er war mit ihm überfordert.

L.G.
Sandra

14

Die Antwort klärt leider auch nicht viel auf.

Deine Antwort ist lieder zu knapp.Auch jetzt ist das Spektrum noch sehr weit was vorgefallen ist. Was heißt "geschlagen" denn konkret?

Wie hat er geschlagen (mit Was? Wohin? Intensität)? War das ein einmaliger Fall oder regelmäßig? Wie oft kam das vor?

Wiederholt sich das noch oder ist das Problem abgestellt?

Überforderung ist ein Grund warum viele schlagen. Da schlagen Mütter nicht seltener als Väter.

Eine einzelne Ohrfeige im Zorn, weil ein bockiges Kind Partout nicht hörte muss ja andere Folgen nach sich ziehen wie permanente Schläge bei kleinsten Problemen.

Ich hoffe es kommt jetzt nicht die Frage, warum ich Ohrfeigen gutheiße? Das wäre Sachverhaltsquetsche und nur lächerlich.

weitere Kommentare laden
7

Wende Dich wegen des begleiteten Umgangs an das Jugendamt.

Will Dein Sohn den gewalttätigen Vater überhaupt sehen? Falls nicht, dann musst Du - um das Kind zu schützen - eine Anwältin einschalten, die Dir hilft den Umgang auszusetzen.

Einen gewalttätigen Kerl sollte eine Frau niemals nie nicht, auch zur eigenen Sicherheit, in ihre Wohnung lassen. Damit Du lernst Dich abzugrenzen, würde ich Dir empfehlen, eine gute Psychotherapeutin aufzusuchen.

Er hat gar nichts zu melden, was Du wann wie und wo mit Deinem Sohn unternimmst. Solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist.

Zahlt er Unterhalt?

Gruß

Manavgat

10

Hallo Manavgat

Ja unser Sohn will seinen Vater sehen und auch mit ihm allein was unternehmen, nur bisher wollte der Vater nichts mit ihm unternehmen, worunter unser Sohn sehr leidet.
Unterhalt zahlt er regelmäßig.

L.G.
Sandra

12

"Wie kann ich ihm klar machen, was gemeinsame Sorge heißt?"

Ist Dir mal der Gedanke gekommen, dass es hier nicht um das Kind, sondern um Dich gehen könnte? Dass er deswegen gefragt werden möchte, weil er Dich kontrollieren will?
Vielleicht ist ihm das noch nicht einmal selbst klar, dazu müsste man auch mehr über Eure gemeinsame Vergangenheit und seinen Charakter wissen. Ist nur eine Idee.

Ansonsten hilft mit Sicherheit ein gemeinsames Gespräch mit einem neutralen Dritten, der für ihn in Sachen Sorgerecht und Kindeswohl Kompetenzen aufweist. Frag ihn mal, ob er mit Dir einen Beratungstermin beim (beispielsweise) Jugendamt wahr nehmen würde. Lehnt er das ab, wäre für mich persönlich der Verdacht, dass es hier nicht um Klärung sondern um Konfrontation mit Dir geht allerdings ein Stück weit erhärtet.

13

Ich würde ihm auch klar machen das ich darüber nicht mehr diskutieren werden was ich mit meinem Kind im Alltag mache!

Fertig aus und Amen

Ela

17

Ich hör hier immer "Jugendamt", "Kinderschutzbund", ...

Offensichtlich ist mit einem weitverbreiteten Irrtum kaum aufzuräumen: Das Jugendamt entscheidet, genau so wie ein Kinderschutzbund oder aber auch der Bäcker von nebenan exakt gar nichts.

Wenn jemand begleiteten Umgang anordnet, dann ist das ein Gericht und sonst niemand.

Man kann das JA, den Kinderschutzbund (oder aber auch besagten Bäcker) darum bitten beim Umgang vermittelnd anwesend zu sein, mehr aber auch nicht.