Dem KV das Umgangsrecht entziehen.....suche Austausch/Erfahrungen.

Hallo. :-)

Nein, ich werde hier nicht näher zum Thema eingehen, ich suche nur jemanden der dies evtl. durchgesetzt hat und mir Erfahrungen diesbezüglich mitteilen kann über private Nachrichten bzw. Mail.

Falls dem also der Fall ist, würde ich mich sehr freuen. :-) (per PN melden) Vielen lieben dank.

Grüße

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du kannst das Umgangsrecht einschränken WENN der KV das Kind nachweislich mißhandelt oder ihm Alkohol oder Drogen gibt. Sonst so gut wie Null Chancen.

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Dann bin ich ja beruhigt. :-)

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Hallo per PN geht leider nicht.Kannst dich gerne mal bei mir melden

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"Dem KV das Umgangsrecht entziehen"
Das ist schon eine falsche Aussage an sich. Das Umgangsrecht ist IN ERSTER LINIE ein Recht des Kindes. Solange der Vater also den Umgang will, kann er eigentlich sich noch so falsch verhalten, er bekommt ihn auch. Ja, sicher wird es betreuter Umgang - aber trotzdem hat er noch Umgang. Nur bei ganz extremen Sachen (Vergewaltigung des Kindes,...) gibt es natürlich keinen Umgang mehr. Das kann dann den Kind wirklich nicht mehr zugemutet werden.

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Es wird immer nur von körperlichen "Schäden" gesprochen die einem Kind angetan werden können, diese gibt es aber auch auf die Psychische Ebene, ohne jeh das Kind grob angefasst zu haben. Nur mal so nebenbei.

"Solange der Vater also den Umgang will, kann er eigentlich sich noch so falsch verhalten, er bekommt ihn auch" Das ist eindeutig falsch! Wahrscheinlich Erfahrungssache, auch betreuter Umgang kann weg fallen.

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"Es wird immer nur von körperlichen "Schäden" gesprochen die einem Kind angetan werden können, diese gibt es aber auch auf die Psychische Ebene, ohne jeh das Kind grob angefasst zu haben."
Ja, die gibt es - unbestritten.

Ja, auch betreuter Umgang kann wegfallen. Aber weißt du, was für Dinger sich der KV leisten muß, damit das passiert? Weißt du wie häufig so etwas vorkommt? Da ist es viel öfter der Fall, dass die nette Mama sich was aus den Fingern saugt, um den Umgang zu verhindern.

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Das Problem ist aber, ob man jemanden Hilfestellung gibt, der zu Recht den Ausschluss des Umgangs begehrt oder am Ende zu Unrecht.

Und ein Umgangsentzug ist ja ein seltener Sonderfall. Da kommen bestimmt x-fach unberechtigte Umgangsentzugswünsche auf einen berechtigten.

Wenn jetzt ein Vater hier schreiben würde er betreue das Kind und möchte Tips/Erfahrungen etc. wie man das Umgangsrecht der Mutter entziehen könne, sollte man dem Folge leisten ohne sich nach den Hintergründen zu erkundigen?

Würde auch dann genauso bereitwillig Auskunft gegeben?

Würden diese Personen im Beispielsfall jetzt also auch sofort bereitwillig Auskunft geben ohne nachzufragen? Das müssten sie ja, wenn sie sich Konsequenz auf die Fahne schreiben wollen.

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"möchte Tips/Erfahrungen etc. wie man das Umgangsrecht der Mutter entziehen könne, sollte man dem Folge leisten ohne sich nach den Hintergründen zu erkundigen?"

Na um Gottes willen, ich habe doch nicht nach Tips oder Gründen gesucht die ich evtl. gegen den Vater meines Kindes verwenden könnte. Gründe habe ich zu genüge.

Ich wollte lediglich wissen, von den Personen die dies gemacht haben, wie sie vorgegangen sind dh. zb. sind sie zu einem Anwalt oder ähnliches und ich wollte auch nicht die Gründe wissen warum es bei den jenigen dazu gekommen ist sondern eben nur die ganze Tippeltappelei bis es durch war, mehr nicht.

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Ich kann keinen großen Unterschied zwischen Tips und Erfahrungen wie man das durchsgesetzt hat erkennen.

Wie gesagt: es gibt bestimmt auch gute Gründe das tatsächlich durchzuziehen.

Ich persönlich würde aber halt keine Hilfestellungen geben, wenn man den Hintergrund nicht kennt.