Hallo!
Ich bin ganz neue hier und hätte mal eine Frage: letztens meinte ein Bekannter zu mir, ich müsse mir einen Titel holen beim Jugendamt...
Nun ist es so, dass der KV arbeitslos ist oder eigentlich wohl derzeit arbeitsunfähig, er derzeit wohl noch nicht mal ALG 2 erhält, und ich daher Unterhaltsvorschuss erhalte. Nun meinte der Bekannte, wenn ich den Titel hätte, müsste er den Unterhaltsvorschuss dem Jugendamt zurückzahlen, ansonsten nicht? Kennt sich da jemand aus von Euch? Und was genau bedeutet es, einen Titel zu holen?
Titel holen trotz arbeitslosem KV
Hallo,
wenn bei einem Unterhaltsschuldner Leistungsfähigkeit festgestellt wird, dann wird anhand der Höhe sein zu zahlender Unterhalt festgestellt, tituliert und ist dann in dieser Höhe vollstreckbar.
Wenn der KV nicht leistungsfähig ist, weil er bspw. arbeitslos mit ALG-Bezug am Selbstbehalt, arbeitsunfähig oder ALG2-Bezieher ist, dann macht es keinen Sinn einen Titel zu unterzeichnen. Dazu muss er freiwillig bereit sein, nur ein Gericht kann ihn zu einem Betrag gegen seinen Willen verurteilen.
Wenn kein Titel besteht, er nicht leistungsfähig ist und Du UHV beziehst, dann laufen für ihn keine Schulden auf. Würde ein Titel bestehen und er lässt den trotz fehlender Leistungsfähigkeit nicht abändern, liefen Schulden auf.
Man "muss" keinen Titel haben. Du kannst den einfordern, allerdings sieht das bei der von Dir geschilderten Situation nicht erfolgversprechend aus. Wenn Du beim JA eine Beistandschaft hast, kümmert die sich um die Auskünfte beim KV und ggf. wird es ihn dazu nötigen einen Titel zu unterzeichnen. Wenn Leistungsfähigkeit besteht.
LG
Danke für die Antwort! Ich hatte gedacht, Schulden häufen sich im jeden Fall auf, die er dem Jugendamt zurückzahlen muss, sobald er mal wieder was verdienen sollte? Er ist derzeit nicht leistungsfähig und die nächsten Jahre wohl auch nicht. Macht so eine Beistandschaft in dem Fall irgendeinen Sinn?
Das Jugendamt schreibt ihn jährlich an um festzustellen, ob er mittlerweile etwas verdient.
Nein, wenn er nachweislich nicht leistungsfähig ist, dann wachsen keine Schulden an. Wenn er jemals wieder leistungsfähig ist, haben laufende Unterhaltsverpflichtungen auch Vorrang vor Unterhaltsschulden/Rückständen.
Möglicherweise hast Du eine Beistandschaft, aber das JA wird auch im Rahmen der UHV-Zahlung nach fragen. Manchmal fallen die Stellen auseinander.
Du kannst auch einen Anwalt beauftragen, sich um die Unterhaltsangelegenheiten zu kümmern.
Ist der KV arbeitsunfähig erkrankt oder warum wird das auch auf absehbare Zeit so bleiben, dass er nicht leistungsfähig ist?
LG
Ich kann nur schreiben was mir das Jugendamt sagte.
Ich habe den KV meiner Tochter "in Verzug" gesetzt und allles seitdem muss er irgendwann zurück zahlen. Den Titel wollte ich auch aber da ihr Vater ALG2 bekommt bringt das nichts. Zusätzlich ist er aber noch selbstständig gemeldet, dafür gibt es aber keine Belege, zumindest keine das er irgendwelches Einkommen besitzt. Das Jugendamt rät mir zur Klage, da diese aber Aussichtslos wäre, würde ich wohl die Kosten tragen müssen und den Stress (eher psychisch) hätte wohl mehr ich als er und noch bin ich nicht bereit dazu.
Sobald man aber einen Titel besitzt, könnte man bei der Polizei eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung machen.
Gruß
Okay, zusammenfassend habe ich es nun so verstanden, dass er, da er "unverschuldet" alg 2 bezieht, nichts zurückzahlen muss, und sollte er bald eine umschulung wieder beginnen, dann eh nicht. Und wenn ich ihn "in Verzug setze" (wie macht man das denn eigentlich?) müsste er trotzdem nichts zurückzahlen, da ja arbeitslos... Zurückzahlen müsste er nur mit titel, den ich ja nicht habe.
Habe ich das so richtig verstanden? Der KV ist also sozusagen aus dem Schneider?
in Verzug setzen geht mit einem einfachen Brief ist aber bei unverschuldetem AlG2 Bezug völlig unsinnig denn einem nackten Menschen kann man schlicht nicht in die Tasche fassen.
Okay, danke!
Wenn er unverschuldet nicht zahlen kann, dann gibt es gegen seinen Willen auch keinen Titel.
Ein Zwangstitel setzt ja voraus, dass man zu einer Zahlung verurteilt wird. Und das geht nur bei Leistungsfähigkeit.
Viele unterschreiben allerdings freiwillig einen Titel der sie in die Schulden beim Jugendamt treibt. Dass das Jugendamt trotz wissen der Leistungsfähigkeit eines Unterhaltsschuldners einen Titel beim Unterhaltsschulner einfordert oder "aufschwätzt" ist schlichtweg ein Skandal.
Dann laufen Schulden auf. Und das Kind hat davon gar nichts. Ob der Unterhaltsvorschuss zurückgezahlt werden muss oder nicht ändert ja nichts an der Höhe des erhaltenen Unterhalts.
Du schreibst er erhält kein ALG2. Das setzt regelmäßig entweder ausreichendes Einkommen oder Vermögen voraus.
Wenn er aber z.B. ausreichendes Vermögen besitzt, kann auch bei fehlendem Einkommen eine Zahlungspflicht bestehen.
Der Vater sollte also Auskunft über sein Einkommen und Vermögen abgeben.
Wenn er aber kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen hat und dies unverschuldet ist, holt man sich auch keinen Titel. Das wäre schlicht unseriös. Was sollte das auch nützen?
Es würde im Übrigen sowieso nur die"Treudoofen" freiwillig einen abgeben, da keine Pflicht dazu besteht. Und eine Klage auf einen Titel würde mangels Leistungsfähigkeit verloren gehen.
Korrektur:
Dass das Jugendamt trotz wissen der LeistungsUNfähigkeit eines Unterhaltsschuldners einen Titel beim Unterhaltsschulner einfordert oder "aufschwätzt" ist schlichtweg ein Skandal.