Möchte mich scheiden lassen- WAS MUSS ICH JETZT TUN?

Hallo,

ich möchte meinen Mann verlassen nach 10 Jahren. Habe ne kleine Tochter und werde ab Juli für 18 Std arbeiten gehen. Die Kleine ist solange in der Kita.

Denke ich muss jetzt zum Anwalt oder? Das Geld wird mir ja auch nicht reichen das ich verdienen werde, das werden grad mal 407 Eur abzüglich Kita übrig bleiben.

Habt ihr sonst Tips für mich?
Hab grad nur noch nen Brei im Kopf und fühl mich beschissen.

Danke

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Hol dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein und such dir einen guten Anwalt.
Dir steht Kindesunterhalt zu.Wie das mit dem Betreuungsunterhalt aussieht wenn du arbeitest weiß ich nicht.
Da dein Einkommen sicher nicht reichen wird,würde ich ALG 2 aufstockend beantragen.
Beim JA kannst du einen Zuschuß für die Kita beantragen.

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Hi,

ja gut zu wissen. Muss das gleich AlG II sein- geht da nix mit Wohngeld??

lg

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Du kannst glaub ich beide Anträge gleichzeitig stellen.Man wird dir dann mitteilen,was dir zusteht.
Kommt ganz auf deine bzw. eure Einkünfte an.

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Hallo

also bei uns werden unter einem Bestimmten Betrag die Kitagebühren von der Kommune getragen, weiß aber nicht ob es das bei euch gibt, JA gibt da Auskunft.
Ansonsten Anwalt wegen Unterhalt aufsuchen. Du kannst es mal beim Wohngeld Probieren und evt Kinderzuschlag. Aber was du genau beantragen könntest kannst du bei einer Beratungstelle nachfragen die Helfen auch bei den Anträgen Zb Caritas oder

Frauen Beraten ev.

LG Cosma

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Hallo,

zunächst musst Du klären, inwieweit Dir gesetzlicher Unterhalt für

a) das Kind
b) Dich zusteht.

Dafür muss festgestellt werden, wieviel Dein Mann verdient und ob noch andere Unterhaltspflichten (weitere Kinder?) bestehen.

Du solltest ab Trennung schon mal auf Stkl. 4/4 wechseln, nächstes Jahr dann auf Stkl. 2. Bei Stkl. 5 bleibt Dir ja extrem wenig übrig. Gleichzeitig muss der Unterhalt sonst auch im Januar neu berechnet werden.

Nur wenn mit dem Unterhalt durch Deinen Mann kein Auskommen ist oder wenn dieser nichts leisten kann, wäre Wohngeld bzw. ALG 2 aufstockend zu beantragen.

LG