Frage Unterhalt erstreiten

Hallo zusammen,

seit 2008 bin ich vom meinem Exmann getrennt und seit Ende 2009 geschieden.

Er zahlt keinen Unterhalt für unsere gemeinsame Tochter seitdem. Ich beziehe seither Unterhaltsvorschuss und habe bisher auch keinen Titel erwirkt.

Nun ist meine Frage: er verdient nicht sehr viel, hat ein weiteres Kind bei sich wohnen. Trotzdem weiß ich von ihm selbst, dass er Ende nächsten Monat in den Urlaub fährt für mehrere Wochen, er hat sich vor Kurzem ein neues Auto gekauft und noch diverse andere Dinge....er hat allerdings nicht mal 15 Euro für den Ballettunterricht seiner Tochter über. Ich bin momentan noch in Umschulung, bekomme kein Geld ausser ALG2 und muss natürlich rechnen. Er gibt das Geld mit beiden Händen großzügig aus, aber Unterhalt geht nicht.

Nun überlege ich zu meinem Anwalt zu gehen und zu gucken, ob man daran was ändern kann. Bisher habe ich viel Rücksicht genommen und wir haben auch nur den allernötigsten Kontakt. Ich weiß niucht ob es überhaupt was bringt, da was anzuzetteln oder ob ich ihn einfach lassen soll. Ab nächstes Jahr verdiene ich eh wieder eigenes Geld und kann dann auch alles selbst finanzieren. Mehr geht es um das Prinzip, dass sein Kind Geld von ihm erhalten soll, das ihm zusteht!

Ihr wisst da sicher Bescheid. Ich hab keinen Plan... :-)

LG
salome

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Hallo,

Du hast grundsätzlich alle 2 Jahre das Recht, Auskunft über sein Einkommen zu verlangen. Geh am besten zu einem Fachanwalt für Familienrecht und fordere Auskunft.

Der Anwalt wird dann wohl alles wesentliche unternehmen, um bei entsprechender Leistungsfähigkeit zumindest den Mindestunterhalt tituliert zu bekommen.

Wenn Auto, Reisen, etc. allerdings durch "freiwillige Zuwendungen Dritter" finanziert sind, wird Dir das Wissen nicht viel bringen.

LG

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Hallo!

Im Prinzip stimmt das, allerdings wissen wir nicht ob eine Beistandschaft besteht - in der Regel ist dies der Fall wenn UHV bezahlt wird.

Von daher ist das Recht auf Einkommensauskunft an die Beistandschaft abgetreten.

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Man hat einen Beistand wenn UHV erhält? Also ich weiß nichts davon, dass ich einen hätte

Lg

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Anwältin und immer auf die 12.

KVs die sich ein weiteres Kind zulegen, frei nach dem Motto "Was interessiert mich meine Brut von gestern?" hab ich gefressen!

Gruß

Manavgat

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Naja,

ich wäre mit so Pauschalaussagen immer etwas vorsichtig wenn ich die Hintergründe nicht kenne.

Was ist denn jetzt wenn die OP vom Typ "Ich will ja Kind, aber keinen Mann, also such ich mir einen, spiel dem heile Familie vor, und wenn das Kind aus dem gröbsten raus ist schieß ich ihn ab und lass ihn zahlen" ist?
Ich will jetzt nicht behaupten das dies hier der Fall ist, aber wissen tun wir es beide nicht.

Hat ein Mann der auf eine solche Frau reingefallen ist dann für den Rest seines Lebens ein Recht auf Familie verwirkt?

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Hey

habe ein bisl gelesen und ich denke mal ein gang zum Anwalt kann doch nicht schaden.

1. du kannst dich doch erst mal beraten lassen und

2. tust du es doch nicht für dich sondern für dein Kind

das Jugendamt zahlt nur 72 Monate UV und eh die sich rühren ist es besser auch mal sich zu bewegen und selbst Rat zu suchen bei einem Anwalt.
Und Männer die ein Kind nach den anderen in die Welt setzen und sich dann lieber der Urlaubsplanung und dem neuen Auto widmen haben sicher auch mal Zeit ihre Finanzen zu regeln.

mfg