Hallo Leute,
vielleicht kann mich jemand aufklären. Mein Bruder hat ein Kind (7 Jahre), zahlt aktuell 272 Euro Unterhalt und verdient 1288 € netto.
Er ist selbstständig mit einer eigenen kleinen Firma und zahlt sich selbst ein Geschäftsführergehalt. Er hat keine Angestellten und ist privat versichert. Nun wäre die Frage, die ich für ihn gern beantwortet hätte, ob der Unterhalt so richtig ist oder nicht?
Ich kenne mich damit nicht wirklich aus, denn ich hab noch nie mit Unterhaltsangelegenheiten zu tun gehabt. Der Selbstbehalt liegt ja bei 1080 Euro, wenn wir das richtig gesehen haben. Müsste mein Bruder dann im Grunde "nur" 208 Euro Unterhalt zahlen oder ist er auf dem Holzweg?
Danke für Eure Hilfe.
Unterhalt und Selbstbehalt
Klingt wieder nach einen der vielen Selbstständigen unterhaltspflichtigen die sich schön arm rechnen damit sie nicht mehr zahlen müssen.
Na ja, er kann natürlich auch die Selbstständigkeit aufgeben und dann wieder arbeitslos sein und weniger verdienen als jetzt. Wenn damit dem Kind geholfen ist, dann gute Nacht.
Ich finde es schon heftig, dass man solche Vorurteile hegt, ohne die Hintergründe zu kennen.
Die Mutter arbeit im Übrigen nicht, sondern lässt sich von ihren Eltern finanziell unterstützen, was das Amt kaum interessiert und bekommt von ihrem Freund natürlich auch finanzielle Unterstützung, auch wenn sie nicht zusammen wohnen.
Da fragt man sich, wer wen schröpfen möchte. Und nicht zu vergessen, mein Bruder zahlt seit je her Unterhalt, hat keine Unterhaltsschulden etc. Sie könnte arbeiten gehen, aber lässt sich immer wieder irgendwas anderes einfallen, wie sie einen Job eben nicht bekommt.
Noch etwas, ich weiß ja, was die Firma abwirft und da wird nichts "arm gerechnet". Ehrlich gesagt sollte man vielleicht nicht sofort immer das Schlechte in jemanden sehen.
Kurios nur, dass sie sich ein Auto als Arbeitslose leisten kann, er als Selbstständiger kann sich keinen Wagen leisten. Mich als Bruder ärgert es halt auch, wenn ich sehe, wie viele Stunden am Tag er buckelt, während sie von zwei Seiten ( mit dem Amt drei Seiten) unterstützt wird und sich einen Bunten macht.
Zunächst setze ich mal voraus, dass er voll arbeitet und unverschuldet nicht mehr verdienen kann. Und kann er dies im Zweifel auch nachweisen, wenn es zu Gericht gehen sollte? Dass er also tatsächlich trotz eifriger nachweisbarer Bemühungen und Bewerbungen nichts besser bezahltes findet.
Dann stellt sich die Frage nach der Nettolohnberechnung. Ist dies das bereinigte Nettoeinkommen in dem z.B. die Krankenkassenkosten, Fahrtkosten zur Arbeit etc. berücksichtigt sind?
Er hat das Glück, dass er von zu Hause aus arbeiten kann. Somit entfällt der Weg zur Arbeit. Ein Auto hat er nicht, wozu auch, wenn es Bus und Bahn gibt?
Krankenkasse liegt bei knapp 180 Euro im Monat. 1288 Euro hat er nach Abzug der Solidaritätsteuer. Lohnsteuer ist noch nicht berücksichtigt worden. Liegt aber auch bei knapp 100 Euro im Monat.
Das sind aber Dinge, die ihm egal sind und die halt auch bedient werden. Auf dem Gehaltszettel steht 1288 Euro. Krankenkasse ist eine PKV.
Irgendwie klingt das nach einer Mischung aus angestellt und selbstständig.Egal.
So wie ich dich verstehe sind die 1288 gar nicht bereinigt. Es sind noch Lohnsteuer und Krankenkasse abzuziehen?
Warum spielt er selbstständig, wenn er dann so mikrig verdient?
Nein, selbstständige können sich nicht dauerhaft arm rechnen, den würde jede Richterin auf den Topf setzten!
Gruß
Manavgat
Setzen 6!
Hallo,
da offenbar der Unterhaltsanspruch auf das Jobcenter übergegangen ist, bleibt eine Diskussion mit der Kindesmutter außen vor.
Die Ansprüche an ihn stellt also das Jobcenter.
Ich für meinen Teil würde zuerst ein Schreiben aufsetzen. In dieses würde ich reinschreiben, den Unterhalt auf 208 zu Kürzen, weil es ihm nicht länger möglich ist, den Mindestunterhalt zu zahlen und unter dem Selbstbehalt zu verbleiben.
Der Gang zum Anwalt kann sicher notwendig werden, aber da würde ich erstmal warten, wenn er keine Rechtschutzversicherung hat.
Denn der Anwalt kostet auch Geld.
Und an alle anderen hier:
Das Kind hat in dieser Konstellation KEINERLEI Nachteile, wenn der Vater weniger Unterhalt zahlt.
Zu verdanken ist dies dem Verhalten der KM.
Denn sie wird vollständig vom Amt finanziert, der UH als Einkommen angerechnet.
Heißt, wenn der Vater jetzt ca. 70 Euro UH weniger zahlt, damit ihm der (gesetzlich geregelte!) Selbstbehalt bleibt, ist das Einkommen weniger und damit wird die Auszahlung ALG II höher.
Selbstbehalte und Existenzminima sind nicht zum Spaß gesetzlich geregelt und bewegen sich, wie seine Namen schon sagen, an der Grenze.
Ergo:
Im Gesamtpaket dieser Sache gesehen, würde ich es versuchen anzugehen, meinen Selbstbehalt auch haben zu können.
Allerdings wird er sich dann auch den Blick in Unterlagen gefallen lassen müssen.
Aber dazu kann ihn dann tatsächlich ein Anwalt wohl am besten beraten.
Grüße
Vielen Dank für deine Ausführung, die sehr umfangreich ist. Ich gebe es mal an ihn weiter. Wünsche dir ein schönes WE.
Wie süß!
Den Nachteil der durch diese faule Wutz entsteht, trägt der Steuerzahler.
Ist nix, kann nix. Aber Kinder zeugen....