Hallo ihr Lieben,
nach langem Kämpfen usw steht nun demnächst der Gerichtstermin an, bei dem es um das Sorgerecht und den Umgang geht.
Laut Richter handelt es sich um eine "Anhörung". Was bedeutet das? Wird an dem Tag auch eine Entscheidung getroffen?
Was erwartet mich da? Ich war noch nie in einem Gericht und bin schon jetzt völlig nervös.
Ich habe eine Anwältin, die natürlich mit dabei ist. Sitzt die eigentlich neben mir?
Muss ich nur reden wenn der Richter mich persönlich anspricht und ansonsten wird meine Anwältin antworten?
Es wird noch der Herr vom Jugendamt da sein und die Verfahrensbeiständin der Kinder.
Ich bin so hibbelig ... könnt ihr meine Nervosität nehmen?
Ich danke Euch ... einen schönen Abend.
Anhörung vor dem Gericht steht an ... viele Fragen ...
Hallo,
es ist möglich, dass das Gericht nur von beiden Seiten "anhört", wie die jeweilige Partei zum streitigen Verfahren steht.
Es kann aber auch zu einer Einigung kommen oder zB zu einer (vorläufigen) Entscheidung.
Hier ist das zB ganz gut beschrieben: http://www.amtsgericht-wildeshausen.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27037&article_id=91304&_psmand=146
LG
Bei mir hat überhaupt niemand mündlich irgendwas vorgetragen. Geredet hat eigentlich nur die Richterin. Es war abenteuerlich, weil im Antrag des Klägers ja nur Unwahrheiten drinstanden. Es wurde ein einzelner Satz aus der schriftlichen persönlichen Einschätzung der Verfahrenspflegerin herausgepickt, den meine Tochter gesagt hat. Er wurde völlig aus dem Zusammenhang gerissen und dieser Satz wiederum hat die Richterin dazu veranlasst, ein Problem in der Beziehung zwischen mir und meiner Tochter zu vermuten. Letztlich ging es in dem Verfahren nur um eine Umgangsregelung, zumal der KV ja das ganze letzte Jahr, wenn auch unregelmäßig, Kontakt zu seinen Kindern hatte.
Ich sah mich aber plötzlich mit dem Vorwurf konfrontiert, dass ich dem Vater seit der Trennung verbieten würde, seine Kinder zu sehen.
Dann kam von der Richterin der Satz, dass sie glaubt, dass der Vater sehr unter der Situation leidet, was mich dazu veranlasst hat, ungefragt zu kommentieren, dass ich auch sehr darunter leide. Worauf die Richterin dann gesagt hat, dass sie glaubt, dass ER mehr leidet als ich. Und auch da habe ich erwidert, dass sie das gar nicht wissen kann.
Letztlich hat die Richterin ein psychiatrisches Erziehungsfähigkeitsgutachten für beide Eltern angeordnet und hat mir und dem KV die Umgangssorge vorübergehend entzogen.
Einen Monat (!!) später habe ich nun endlich das Protokoll von der Anhörung bekommen und da steht drin: Die Verfahrensbeteiligten hätten sich geeinigt. Da weiß ich nichts von. Ich habe mit keinem Wort irgendwo wahrnehmen können, dass ich eine Wahl habe.
Ich bin nämlich persönlich überhaupt nicht zu meiner Sicht der Dinge angehört worden, sonst hätte ich gleich gesagt, dass ich für mindestens 20 gemeinsame Treffen mit den Kindern Zeugen habe, dass er selber die Vermittlungsgespräche abgebrochen oder abgelehnt hat und dass ich schriftlich habe, dass er viele, viele der von mir angebotenen Treffen abgelehnt hat und insbesondere es abgelehnt hat, sich um die Kinder zu kümmern, wenn sie krank waren oder im KH lagen. Und dass er selber kein Interesse daran gezeigt hat, die Kinder an Ostern, an Weihnachten, in den Ferien oder an seinem Geburtstag zu sehen. Ich habe es zur Bedingung gemacht, dass ich nicht möchte, dass die Kinder in den Umgangszeiten mit den Mitpatienten aus der Psychiatrie konfrontiert werden und diese Bedingung hat er zweimal gebrochen und ich habe das auch nur von den Kindern erfahren. Ich habe zur Bedingung gemacht, dass er nüchtern ist, wenn er die Kinder hat, zumal er ja noch Medikamente (Psychopharmaka) genommen hat. Auch das hat er gebrochen, als er offensichtlich mit Restalkohol und Fahne zum Treffen kam. Er hat ganz generös angeboten, den Kindergeburtstag der Großen bei sich auszurichten, da hat meine Tochter gesagt: "Ich möchte nicht bei Papa feiern. Ich habe Angst, dass er meine Geburtstagsgäste wieder anschreit." Jaja, da hat er behauptet, die Große wäre von mir gehirngewaschen.
Da kann man schon mal ins Zweifeln kommen, ob die Kinder so gut bei ihm aufgehoben sind.
Es gab jetzt eine Phase, wo die Umgangspflegerin die Treffen organisieren sollte. Ich habe 7 verschiedene Termine angeboten, es haben 2 (!!) stattgefunden, 5 davon wurden entweder von ihm oderr von der Umgangspflegerin kurzfristig wieder abgesagt. Die beiden stattfindenden Termin dauerten jeweils 1 und 1 1/2 Stunden, ich musste die Kinder hinbringen, mir sinnlose Geschichten von ihm anhören, dusslige Diskussionen um irgendwelche Ausnahmen von der Regel und in epischer Breite über seinen Gesundheitszustand. Das eine Treffen sagte er ab, weil er eine schwere Erkältung hatte und er die Kinder nicht anstecken wollte. Das nächste Treffen nahm er wahr und hatte angeblich eine Lungenentzündung (!) Blabla und er wäre auch beim Arzt gewesen. Interessiert niemanden. Er war da und fertig. Dann wurde meine eine Tochter krank, die andere war aber doch gesund und an einem Treffen sehr interessiert. Zack, Absage, wegen der Ansteckungsgefahr...
Erst hieß es, die Treffen finden nun erstmal in den Räumen der Verfahrenspflegerin statt, aber schon beim zweiten Treffen erhielt ich kurzfristig einen Anruf von dem KV, dass das Treffen an einen anderen Ort verlegt werden müsste. Als ob ich so doof wäre, ihm zu glauben, wo er doch nachweisen will, dass ich eine Umgangsverweigerin bin. Also versuchte ich vergeblich die Verfahrenspflegerin zu erreichen, und schickte ihr schließlich eine SMS, dass sie mir schriftlich bestätigen soll, dass sich der Ort geändert hat. Als das letzte Treffen von ihrer Seite aus abgesagt wurde, habe ich das auch telefonisch vom Vater erfahren. Sie selber hat sich bei mir überhaupt nicht gemeldet.
Naja, aber wie sie schon sagte, wir sind ja nicht die einzige Familie, um die sie sich zu kümmern hat. Das würde auch erklären, warum sie bereits zu unserem ersten Treffen selbst erstmal 15 Minuten zu spät kam.
Offensichtlich bin ich die einzige, die sich wirklich von A bis Z an alle Vereinbarungen gehalten hat, obwohl ich eine umgangsverweigernde psychisch labile und überforderte allein erziehende Mutter bin, die sich weigert, mit den Behörden zusammen zu arbeiten (so das Jugendamt).
Die Jugendamtsmitarbeiterin hat mir übrigens vorher schon angesagt, dass unsere Sache mit einem Termin erledigt seine würde, denn die Sachlage sei jawohl eindeutig. Jetzt werden es wohl eher ein paar Monate.
Also, zusammenfassend ist es bei uns wohl eher so, dass die Einschätzungen von Jugendamt und Verfahrenspflegerin nur schriftlich eingereicht wurden und dass im ersten Termin schon ohne Anhörung gleich das Gutachten in Auftrag gegeben wurde.
Das gescheiterte Vermittlungsgespräch beim Jugendamt ist bereits ein Jahr her.
das "Letztlich hat die Richterin ein psychiatrisches Erziehungsfähigkeitsgutachten für beide Eltern angeordnet und hat mir und dem KV die Umgangssorge vorübergehend entzogen.", deine ewigen gebetsmühlenartigen threads und deine eigene psychische instabilität machen dich hier zur schlechtesten ratgeberin.
und du solltest dich schämen, der te angst zu machen, indem du (mal wieder) deine eigene ungesunde situation auf alle anderen projizierst.
lass dir endlich helfen. deinen ex kannst du nicht ändern. aber willst du wirklich dein übriges getan hast, dass deine kinder mal genau solche verkrachten labilen existenzen werden wie ihre eltern?!
>>Muss ich nur reden wenn der Richter mich persönlich anspricht und ansonsten wird meine Anwältin antworten?<<
Ja, du musst nur was sagen, wenn du gefragt wirst. Ansonsten kann ich nur sagen, dass ich ja schon oft vor Gericht war und von Berufs wegen schon unzählige Protokolle von Gerichtsverfahren gelesen habe. Und es ist sehr stark vom Richter abhängig, wie solche Verfahren verlaufen. Manche sprechen nur mit den Anwälten und behandeln die Parteien wie Statisten. Manche befragten die Parteien sehr direkt, teilweise moderieren sie das Gespräch erstmal nur und beobachten viel.
Ich zum Beispiel habe ungefragt eingeworfen, dass es ja sehr schwierig ist, den Willen der Kinder zu ergründen, wenn mir direkt von Anfang an unterstellt wird, dass ich die Kinder manipuliert hätte.
Es hat sich nämlich aus dem Bericht der Verfahrenspflegerin ein Widerspruch ergeben. Mein Ex hat behauptet, ich wäre hochmanipulativ. Auf der anderen Seite haben die Kinder angegeben, dass sie ihren Vater vermissen und es sich wünschen, ihn regelmäßig zu sehen, aber ohne seine Freundin, weil sie ihren Vater für sich alleine haben wollen. Wenn ich eine hochmanipulative Umgangsverweigerin wäre und ich war bei der Befragung der Kinder anwesend, dann hätten meine Kinder doch sicher angegeben, dass sie ihren Vater gar nicht sehen wollen. Also, kann ich doch mit meiner Manipulation gar nicht so erfolgreich gewesen sein - oder es ist so, wie man es sich vorstellen kann: Ich habe meine Kinder überhaupt nicht manipuliert, weil ich den Umgang gar nicht verhindern will.
Mein Exmann hat seine Freundin extra mit zum Gerichtstermin mitgebracht, weil er der Meinung war, sie hätte ein Recht darauf, bei dem Termin dabei zu sein. Es ginge ja schließlich hauptsächlich um sie. Erstens hat sie keine Ladung bekommen und durfte somit auch nicht mit den Saal. Und zweitens war die Freundin im Termin überhaupt kein Thema. Es wurde nur einmal gefragt, ob seine Freundin noch in Behandlung ist und ob ihre Esstörung noch akut ist. Fertig.
Ich habe weder bei der Verfahrenspflegerin noch im Gerichtstermin auch nur ein Wort über seine Freundin verloren. Und auch sonst gab es weder vor dem Termin noch danach irgendeine Eskalation. Ich habe ihn nur gefragt, ob er es nicht geschafft hat, mir alleine gegenüberzutreten.
Das Ganze hat nur eine halbe Stunde gedauert.
"Auf der anderen Seite haben die Kinder angegeben, dass sie ihren Vater vermissen und es sich wünschen, ihn regelmäßig zu sehen, aber ohne seine Freundin, weil sie ihren Vater für sich alleine haben wollen."
du willst uns doch hier nicht wirklich verkaufen, dass du deine kinder nicht dahingehend manipuliert hättest?! lass mich mal laut lachen. die freundin deines mannes ist doch für dich doch feindbild nummer 1!
oh nein, so dumm, dass du die kinder offensichtlich gegen einen umgang mit dem vater manipulierst, bist du nicht (passt übrigens auch wieder ins bild), du machst das wesentlich geschickter. so dass man dir erst einmal nichts kann.
arme, arme kinder.
Weshalb gab es denn überhaupt die Verhandlung und von wem war sie gewünscht?
Du hast ja den Umgang unterstützt.
Wenn er das Verfahren angeleiert hat was wollte er denn noch mehr erreichen?
Ist der Vater hier einer "der vielen", die Umgang haben und dann vor Gericht ziehen mit der Behauptung dieser würde gar nicht stattfinden oder viel weniger als tatsächlich?
Hast du deine Anwältin schon einmal gefragt?
Die kennt sich doch sicher aus und kann dir deine Sorgen ein wenig nehmen. Auch die Mitarbeiter des Jugendamtes kennen sich aus und wenn du gut mit denen zurechtkommst, kannst du auch sie fragen.
Vielleicht kennen sie alle auch den Richter und können dir speziell zu seiner Vorgehensweise etwas sagen.
L G und nur Mut, das schaffst du schon!
White (hat alles aussergerichtlich aber via Anwalt geregelt und musste dann nur zum Scheidungstermin vor Gericht. Und da war dann alles ganz ruhig, es ging aber eben auch nur noch um die Formalität "Scheidung")
Hallo,
*uff* ... Da kommt man hier rein und dann sowas. Danke an diejenigen die beim Thema geblieben sind und mir den ein oder anderen Rat gegeben haben.
Ich werde morgen nochmal Kontakt zur Anwältin aufnehmen und hoffe sie kann mir meine Nervosität etwas nehmen.
Der Termin ist ja schon am Dienstag.
Ich danke euch & wünsche euch einen schönen Sonntag.
LG goldiiieee
Die Mitarbeiter des Jugendamtes erzählen aber auch gerne mal Halbwahrheiten, wenn der Tag lang ist. Da würde ich alles auch vom Anwalt verifizieren lassen.
Hallo,
bei Gerichtstermin reden zumeist die Anwälte.
Man selbst als Beteiligter nur, wenn man direkt etwas gefragt wird. Man antwortet und gut ist es.
Alles nicht aufregend.
GLG und alles Gute
Hallo,
auch bei einer Anhörung kan es schon zu einer Entscheidung kommen.
Meine Freundin hat das Spielchen gerade durch. KV beantragte gemeinsames Sorgerecht für alle 3 Kinder, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Herausgabe von 2 der 3 Kinder und geregelten Umgang (den es eigentlich gab, aber er so tat als ob es den nicht geben würde).
Antrag 1 und 2 wurde abgelehnt da wollte er Punkt 3 auch nicht mehr
Die Kinder wurden einen Tag vorher angehört im beisein der Verfahrenspflegerin. Bei der Hauptanhörung war diese auch anwesen, dazu jemand vom Jugendamt. Geredet haben alle, natürlich nur wenn sie dran waren.
Wird schon alles gut laufen.
Lg wirbelwinds.mama
Tja, bei mir haben die Verfahrenspflegerin und die Frau vom Jugendamt kein Wort gesagt. Die Einschätzung von der Verfahrenspflegerin kam einen Tag vorher per Post und ich habe die Durchschrift erst beim Termin von meinem Anwalt bekommen.
Weißt du, was ich bei dir nicht verstehe?
Ich kenne es so, wenn von dem Anwalt der Gegenseite, bzw. von der Gegenseite irgendwelche Unwahrheiten zusammen gereimt werden, kommt von meinem Anwalt/Anwältin eine Gegendarstellung, VOR dem Gerichtstermin.
Bei uns ging es nicht um den Umgang, sondern um Unterhalt. Aber ich denke, dass tut nichts zur Sache.
Da wir uns nicht außergerichtlich einigen konnten, musste es ein Anschlussverfahren zum Scheidungstermin geben.
Der Richter hatte alle unsere Unterlagen vor der Nase.
Da wir uns dann bei dem Termin einigten, wurden wir gleich geschieden.
Mir kommt es so vor, als wärst du anwaltlich nicht gut beraten, wenn das tatsächlich alles so ist, wie du sagst.
Hallo Goldie.
Wie ist es denn gelaufen?
Gruss
Hallöchen,
ich hab heute auch ein Brief vom Gericht bekommen, der KV (wir haben drei Kinder zusammen, 6, 4 und 2 Jahre) will die Kinder zu sich holen. Es ist auch eine Anhörung. Und ich bin total fertig, ich lass mir meine Kinder nicht weg nehmen.
Vor kurzem hat meine Schwägerin eine Beschwerde an das JA geschickt wo drinn stand das ich meine Kinder schlagen würdem, monatelang Medikamente gebe, meine Tochter mit 6 Jahre zu viel über Sex weiß, mein Kleiner erst mit 23 Monate anfing zu laufen (er hatte was mit der Hüfte und wir waren bei der Krankengymnastik) und jetzt mit 2 Jahren und 3 Monate noch nicht richtig spricht, ich zu viele Männerbekanntschaften seit der Trennung vor 2 jahren hatte.
Ich war dann beim JA und auch die waren bei mit.
Nun sollte im Juni ein gemeinsames Gespräch zwischen dem KV und mir statt finden wo wir einiges wegen dem Umgang besprechen wollten. Aber nun geht er direkt zum gericht, sogar die vom JA war uberrascht das er den Termin im Juni nicht abwartet, und ihr auch bei der Terminvergabe letzter Woche nichts gesagt hat.
Ich muss dazu sagen, daß mein Noch-Mann unter Depressionen leidet und nicht arbeiten geht, da er es laut Doc wegen seinem Krankheitsbild nicht kann. Dazu ist er mit seiner Freundin und deren drei Kinder (12, 10 und 8 Jahre alt) 320 km weit weg gezogen von uns.
Ich kann sowas alles gar nicht glauben. Dir wird niemand unberechtigt dein Kind wegnehmen.
Wenn deine Schwägerin das unberechtigt behauptet, ist doch alles gut.
Wegziehen könnt ihr unter euch ausmachen.