Guten Abend,
aufgrund der Komplexität des Falles werde ich versuchen die Sache so einfach wie Möglich zu halten und mich auf die nötigsten Infos zu beschränken.
Die Mutter meines Kindes und ich sind recht früh Eltern geworden, sodass das Kind die überwiegende Zeit von meinen Eltern betreut worden ist, damit wir unser Schule und eine Ausbildung in Ruhe beenden konnten.
Nach dem Tod meines Vaters, habe ich über das Gericht eine Halbwaisenrente für mein Kind bewirkt.
Bis dato wurde die Halbwaisenrente in voller Höhe auf den Kindesunterhalt angerechnet.
Nun ist die Forderung des Jugendamtes/ der Mutter diese, dass die Halbwaisenrente nur noch hälftig anzurechnen sei.
Hat jemand Erfahrungen mit ähnlichen oder gleichen Situationen?
Hat es Aussicht auf Erfolg wenn ich vor Gericht die 100%-ige Anrechnung zu bewirken versuche?
Über Erfahrungswerte, gesetzliche Grundlagen, Leitlinien oder Urteile würde ich mich sehr freuen.
Danke schon mal im Voraus...Gruß
Unterhalt, Kürzung des Unterhaltes, Anrechnung von Einkommen
Ich kenne nur das Urteil vom BGH und danach wird es zu 100% angerechnet. Aber das wusstest du schon (also so, wie ihr es bisher auch gemacht habt). Keine Ahnung ob es da eine neue Regelung gibt...aber etwas höheres als das BGH-Urteil? Was soll das sein? Ein neues Gesetz?
Irgendwie
Irgendwie verstehe ich den Beitrag nicht. Warum bekommt das Kind eine Halbwaisenrente, wenn dein Vater stirbt?
Doch das gibt es!
Aber spielt für die Beantwortung der Frage keine Rolle
Lg, verena
"Nun ist die Forderung des Jugendamtes/ der Mutter diese, dass die Halbwaisenrente nur noch hälftig anzurechnen sei."
Nunja, jedem sind feuchte Träume erlaubt.
"Hat es Aussicht auf Erfolg wenn ich vor Gericht die 100%-ige Anrechnung zu bewirken versuche?"
Das BGH Urteil ist da sehr eindeutig und lässt keinen Auslegungsspielraum.
Wenn JA/KM da anderer Meinung sind mögen sie eben klagen - und sich erklären lassen das ein BGH Urteil auch für sie gilt.
Ich glaube die Frage solltest du besser einem Anwalt stellen!
Da kannst du eine fachlich kompetentere Aussage erwarten.
Aber ich verstehe es nicht. Dein Kind bekommt die Halbwaisenrente durch den Tod deines Vaters. Wie auch immer das geht...egal.
Die Rente wird wie eine Unterhaltszahlung gewertet? Also Kind hat lt Tabelle Anspruch auf Regelsatz xy von dem wird die Rente abgezogen und Rest wäre von dir zu zahlen bzw du mußt gar nichts zahlen?
Und jetzt ergibt sich für dich das Problem, dass du ggf für Unterhaltszahlungen herangezogen wirst?
Warum wäre es für dich ein Problem , wenn dem Kind mehr Geld zur Verfügung stände ?
Komisch...sehr komisch
"Warum wäre es für dich ein Problem , wenn dem Kind mehr Geld zur Verfügung stände ?"
Nun, da er derjenige ist, der es bezahlen soll?
Mit dem Argument sollte also deiner Meinung nach jeder KV KU bis zu seinem Selbstbehalt bezahlen, denn es schadet ja nix wenn das Kind mehr hat?
Im Moment zahlt er scheinbar gar nichts und ja es schadet dem Kind nichts wenn mehr Geld zur Verfügung steht.
Ich sag mal so... bei uns zahlt der Vater nichts und läßt den lieben Gott einen guten Mann sein.
Wir zahlen für das Kind notwendige Therapien zzgl Fahrkosten,medizinische Kosten, Klassenfahrten, Freizeit, Sport, zzgl Lebenserhaltungskosten...
Ich wüßte keinen Grund warum das nur Sache der Eltern sein sollte bei dem die Kinder leben.
Oft bleibt den Eltern bei denen die Kinder leben nicht mal mehr der Selbstbehalt, weil es für Mehrkosten draufgehen, die das Kind betreffen und absolut notwendig sind!