Hallo,
ich habe eine dringende Frage an euch und hoffe, mir kann einer von euch weiter helfen?
Ich erhielt Ende letzter Woche ein Schreiben vom Jugendamt, indem mir die Mitarbeiterin mitteilte, dass der Kindsvater ab 1.4.15 nur im Stande ist, 0€ an Unterhalt zu zahlen und das für satte 12 Monate. Laut Titel wären es 291€. Letzten März wurde der Unterhalt dann auf 159€ gestundet, weil er angeblich arbeitslos wurde. Das habe ich akzeptiert, da uns das ja allen passieren kann und ich niemanden in den Ruin treiben will, nur wegen dem Unterhalt. Allerdings finde ich die Stundung auf 0€ doch etwas sehr frech! Mich fragt doch auch keiner, wie es mir jetzt finanziell geht ohne den Unterhalt und ob ich meine Tochter auch alleine versorgen kann.
Meine Frage lautet nun: Bin ich verpflichtet dem zuzustimmen oder entscheidet das die Tante vom Jugendamt (Beistandschaft) alleine? Ich bin damit nämlich absolut nicht einverstanden! Ich solle ein Exemplar der Stundung unterschreiben und ans Jugendamt zurück schicken. Was ist, wenn ich das nicht unterschreibe, ist es dann gleichzusetzen mit einem Widerspruch? Wie soll ich denn jetzt weiter verfahren? Die Jugendamtsmitarbeiterin sagte, es ist das Beste für's Kind, wenn ich unterschreibe. Allerdings glaube ich, die ist irgendwie fehl am Platz.
Danke euch schon mal für eure Hilfe.
Gruß Sabrina
Kindesunterhalt vom KV auf Null gestundet?!
Wenn dem so sein sollte, dass er letztes Jahr arbeitslos geworden ist und nun (1 Jahr später, kommt ja hin) ins Alg2 gerutscht ist, ist da tatsächlich nichts mehr "zu holen". Immerhin hat er einen Selbstbehalt.
Du solltest bei Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen.
Meine Tochter ist 11 Jahre alt und ich bin seit über 5 Jahren mit meinem jetzigen Mann verheiratet. Da ist nicht viel mit Unterhaltsvorschuss.
"Mich fragt doch auch keiner, wie es mir jetzt finanziell geht ohne den Unterhalt und ob ich meine Tochter auch alleine versorgen kann."
Schön, wenn man sich in der Familie gegenseitig beisteht und in einer Notlage mal unter die Arme greifen kann.
Wenn die Vermutung stimmt, dass der KV ins ALG2 rutscht, ist es schon eine Sauerei, dass die stunden wollen, denn dann laufen Schulden auf. Er ist bei ALG2-Bezug schlicht nicht leistungsfähig.
M.E. kann der KV verlangen, dass titulierter KU bei der Berechnung des ALG2 berücksichtigt wird.
Bitte ihn, den Titel dort vorzulegen, vielleicht ist dann euch beiden gehilfen.
LG
"M.E. kann der KV verlangen, dass titulierter KU bei der Berechnung des ALG2 berücksichtigt wird."
Unfug. Wie so oft bei dir.
Titulierter und tatsächlich gezahlter (!!!) Unterhalt wird lediglich bei der Ermittlung von anzurechnendem ERWERBSeinkommen bei ALG II berücksichtigt.
Meine Liebe, deshalb schrieb ich m.E.
Pöbel jemanden anderen voll. Deine unsachliche Art, etwas zu korrigieren, wenn du es "besser weist", disqualifiziert lediglich dich selbst. Und das immer wieder, egal ob bei mir oder Anderen.
Ich hoffe, Urbia stopft dir dafür irgendwann mal dein loses Mundwerk.
Ciao.
Das JA hat da gar nichts zu entscheiden!
Die haben sich mit der Kürzung schon viel zu weit aus dem Fenster gelehnt.....denn Du hast ja geschrieben das Du einen Titel hast.
Wenn Dein Ex also nicht mehr den gerichtlich festgelegten Betrag zahlen kann muss er sich ans Gericht wenden um das ändern zu lassen.
Falsch! Wenn sie der Abänderung zustimmt kann das JA dies sehr wohl. und wenn er nunmal weniger Geld zur Verfügung hat.. warum soll er denn Schulden anhäufen, wenn bei der TE offenbar gar keine finanzielle Not besteht?
So wie ich das Lese geht es ihr ja ganz gut wenn sie auch keinen UV bekommen würde...
Ich finde solange er sich bemüht bald wieder Arbeit zu finden, um dann auch wieder Unterhalt zahlen zu können, muss man ihm doch keine zusätzlichen Steine in den Weg legen.
ich bin immer dafür, dass beide Eltern sich (auch finanziell) um die Kinde kümmern, aber auch in Familien ohne Trennungshintergrund gibt es mal Engpässe.
wenn sie zustimmt ist das ihre Sache - regulär hat das JA aber nichts zu entscheiden wenn ein Titel besteht.
Und wenn er ALG 2 bekommt heisst das nicht automatisch das er nicht zahlungsfähig ist....da kommt es ja auch auf sein Drumrum an......lebt er im Eigenheim, hat er eine Lebensgefährtin? Stiefkinder? etc.
Mal ein Szenario: er wohnt mit Freundin in ihrem abbezahlten Eigenheim...sie hat 2 kleinere Kinder, geht voll Arbeiten und verdient sehr gut. Er ist Zuhause und betreut ihre Kinder.......
Dann würde ihm einiges von ihrem Einkommen zustehen, und damit könnte er seiner Unterhaltspflicht nachkommen.
Aber wie es bei ihm Drumrum ausschaut weiss ja nur die TE, und dementsprechend muss sie entscheiden was sie tut
Wie bereits anderweitig schon erwähnt.
Wenn er arbeitslos ist und dies nicht nur vorrübergehend ist, ist eine Stundung für den Vater nicht zielführend. Er ist unverschuldet nicht leistungsfähig also kann und braucht er nicht zahlen (unterstellt also er bemüht sich um Arbeit etc.).
Und dann dürften auch keine Schulden auflaufe. Diese laufen dann nur wegen des Titels auf.
Der ja aber auf Basis einer ganz anderen Situation die überholt ist erstellt wurde.
Also muss der Titel geändert werden.
Er sollte also den Titel ändern lassen, damit keine Schulden auflaufen.
Dies solltest du, wenn du fair bist ihm so auch verdeutlichen. Weil er dann eigentlich wissentlich "ins Messer" gelaufen lassen wird.
Und da du von dieser Baustelle jetzt weißt, solltest du daraan nicht mitwirken. Auch nicht durch unterlassen.
Viele werden jetzt sagen, er kann sich ja selbst informieren. Selber schuld, wenn er auf das Jugendamt hört.
Dies gilt m.E. aber nur, wenn er ein böses Monster ist, das mit allen Mittel fertig gemacht gehört.