Hallo,
ich bin alleinerziehend seit Dez. 2014 (offiziell) und bewohne mit meinen 3 Kindern noch die eheliche Wohnung mit 130m²
Nun möchte mein neuer Partner zu uns ziehen im August.
Mein (Noch-)Mann und ich stehen beide im Mitvertrag.
Eben habe ich mit dem Vermieter bzw der Hausverwaltung gesprochen, mein "Mann" und ich müssten die Wohnung zum 31.07. kündigen, damit dann zum 01.08. ein neuer Mitvertrag aufgesetzt werden kann. Dazu müsste mein neuer Partner seine Einkommensnachweise (Lohnabrechnung) und seine Einverständniserklärung zur Einholung einer Schufaauskunft abgeben...
Jetzt zu meinem Problem: Mein neuer Partner besitzt ein P-Konto und hat lediglich den monatlichen Selbstbehalt zur Verfügung sowie eine negative Schufa (Kredit und Unterhalt)
Ich möchte jetzt nicht diskutieren ob warum und weshalb da was negativ ist und ob er der Richtige ist, ich möchte nur wissen:
1. ist er verpflichtet für mich und die Kinder finanziell mit gerade zu stehen?
2. kann der Vermieter mich bzw uns einfach vor die Tür setzen?
3. achtet der Vermieter auf alle Einträge oder interessieren ihn nur Mietschulden (keine vorhanden)?
Ich möchte kein Schmarotzer sein, bin auf Arbeitssuche. Ich möchte nur wissen, was erwartet mich und was kann ich tun??
Bin im Moment etwas durch den Wind, hoffe mir kann jemand helfen
LG und danke,
Nadine
Partner mit in die Wohnung ziehen
1. ist er verpflichtet für mich und die Kinder finanziell mit gerade zu stehen?
Nein - was den UH-rechtlichen Aspekt angeht, Ja - was den Sozialrechtlichen angeht - im Sinne der Berücksichtigung bei HartzIV.
2. kann der Vermieter mich bzw uns einfach vor die Tür setzen?
Nun, der nächste Schritt ist die KÜ der Wohnung durch deinen Ex und dich - da der Vertrag auf euch beide läuft müsst ihr das gemeinsam machen. Dein Ex hat allerdings einen Rechtsanspruch auf deine Zustimmung zur Kündigung.
Nach Ablauf selbiger hast du die Wohnung zu räumen. Dies kann ggf. auch kostenpflichtig per Räumungsklage geschehen.
3. achtet der Vermieter auf alle Einträge oder interessieren ihn nur Mietschulden (keine vorhanden)?
Die Frage kannst du dir eigentlich selber beantworten:
Jemand der ein P-Konto braucht hat also bereits mehr Verbindlichkeiten als er bedienen kann.
Ein VM der sich freiwillig darauf einlässt müsste mit dem Klammerbeutel gepudert sein, denn es ist klar das er Mietrückstände nie wieder sieht.
Warum kündigen? Lass ihn einfach bei dir einziehen und gut.
Aber: steuerlich bist du dann nicht mehr alleinerziehend, du verlierst den Freibetrag.
Den Mietvertrag würde ich an deiner Stelle alleine übernehmen, um evtl. Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen.
Bei uns ist es jetzt so gewesen, dass mein Mann aus dem Mietvertrag entlassen wird. Ich musste das aber mit unterschreiben.
Bedeutet, der Vertrag wird nicht gekündigt sondern ergänzt durch den Zusatz, dass ich jetzt alleinige Mieterin bin.
Ich vermute, auf sowas würde sich der Vermieter nicht einlassen?
Grüße
Hallo, ich würde das nicht machen.
Du verlierst den Alleinerziehendenzuschlag und auch dein Regelsatz verringert sich.
Du könntest auch deinen Ehegattenunterhalt verlieren.
Steuerklasse ist bei dir nicht relevant, ich bin aber damals nur mit meinem jetzigen Mann zusammengezogen, weil er zugesagt hatte, mir den Steuernachteil und den Ehegattenunterhalt auszugleichen.
Das wird dein Freund nicht können, du kannst ihn dir nicht leisten.
LG
Hallo.
>>> du kannst ihn dir nicht leisten. <<<
Ein so wahrer Satz, den leider so viele, insbesondere alleinerziehende Frauen, nicht hören wollen.
LG
Bitte lass vorerst alles, wie es jetzt ist! Ich weiß, Du wolltest keine Grundsatzdiskussion. Aber vor dem Zusammenzug gibt es so viel zu bedenken. Seit der offiziellen Trennung ist nicht mal ein Jahr vergangen. Eurer beider finanzielle Lage lässt keine Experimente zu!
Es spricht natürlich nichts gegen einen neuen Partner. Aber hinsichtlich der äußeren Umstände sind durchaus auch kritische Bedenken angebracht. Auch im Zusammenleben mit Deinen Kindern. Von 0 (denke ich mal) auf 3 ist durchaus eine Herausforderung. Wenn die Liebe tatsächlich auf beiden Seiten so groß ist, übersteht sie auch noch einige Zeit in getrennten Wohnungen.
Und in Sachen neuer Mietvertrag: Wäre es möglich, dass der Vermieter bei einem Neuabschluss die Miete ganz nebenbei anpasst = erhöht?
Gruß
Heike
In meinenAugen ist das Unfug!
Ich würde den Mieterschutzbund oder eine Anwältin fragen. Imho kann der Vertrag auf dich umgeschrieben, d. H. Dein ex aus dem vertrag gelassen werden. Der Neue wäre dann nur Untermieter und dann müsste er ausziehen, sollte es nicht gut laufen.
Ob es sinnvoll ist, in deiner Situation mit einem Mann zusammenzuziehen, der in einer prekären finanziellen Situation steckt, steht auf einem anderen Blatt. Ich würde hier an deiner Stelle meinen Kopf einschalten und alles vermeiden, was meinen Kindern die Butter vom Brot klaut!
Gruß
Manavgat
"Imho kann der Vertrag auf dich umgeschrieben, d. H. Dein ex aus dem vertrag gelassen werden"
Ob mit oder ohne Anwalt: Das funktioniert nur wenn der VM mitspielt.
Es gibt keine Rechtsgrundlage die einem VM einen Mietvertrag gegen seinen Willen aufzwingen kann.
Gerade in dieser Situation kann ich mit nicht vorstellen das ein MV mit der OP im Sinne des VM ist.
Hallo,
mein Tipp: Lass es so, wie es ist.
Der Vermieter wird sich darauf nicht einlassen.
Eine arbeitssuchende Alleinerziehende + ein Mieter, der finanzielle Schwierigkeiten hat.
Stell Dich darauf ein, dass Dein Ex und Du den Mietvertrag kündigt und Du dann eben keinen neuen bekommst.
GLG
Egal ob Du das jetzt noch hören willst oder nicht.
Du bist alleinerziehend, arbeitslos und hast 3 Kinder. Man sollte also meinen Du hast genug damit zu tun Dein eigenes Leben auf die Reihe zu bekommen, vor allem finanziell.
Warum in Gottes Namen willst Du Dir also zusätzlich so einen Klotz ans Bein binden?
Schalt doch mal bitte Deinen Kopf ein und denk an Deine Kinder!