Hallo zusammen,
Ich habe mich vor ein paar Tagen von meinem Ehemann getrennt. Wir haben einen 8 Monate alten Sohn und ich habe einen 3 jährigen aus einer vorherigen Beziehung. Momentan Bin ich in elternzeit. Habe es auf zwei Jahre splitten lassen und bekomme monatlich 315€. Dazu kommt 270€ Unterhalt für Sohn 1 und Kindergeld in Höhe von 368€. Unteren Strich also 953€.
Wir zahlen 600€ Miete. Unterhalt müsste er laut Düsseldorfer Tabelle 349€ zahlen. Allerdings sagt er, er kann nur 250 zahlen, aber dafür würde er unserem Sohn auch Klamotten, Eis, Zoobesuche etc. Ermöglichen, wenn er ihn hat.
Heute kam die Nachricht, dass er ab dem 15.6. Eine neue Wohnung hat. Ich weiß einfach nicht wie ich das finanziell hinbekommen soll. Wir haben uns nicht im Streit getrennt und ich habe gesagt, dass ich auf den betreuungsunterhalt, den er mir zahlen müsste, verzichten würde, um ihn nicht ganz nackig zu machen. Aber wie soll das gehen? Mein elterngeld läuft bis 2016 und so lange wollte ich auch bei unserem Sohn bleiben. Ändern kann man das nicht mehr oder? Sprich die splittung rückgängig machen?
Dazu kommt dass er Sofa, schränke, couchtisch, Teppiche, TV mitnimmt. Wie soll ich mir das leisten???
Ich stehe gerade vor einem Riesen Haufen Probleme und er macht mir zusätzlich ein schlechtes Gewissen, weil ich uns in diese Situation gebracht habe. Ja, ich habe mich getrennt. Er hat recht aber trotzdem müssen wir auch weiter leben können. Schon alleine die Miete würde knapp zwei Drittel des Geldes in Anspruch nehmen...
Übt es Sozialleistungen, die ich beantragen kann? Sollte ich doch nicht au den Unterhalt für mich verzichten? Sollte ich doch auf den vollen Unterhalt für unseren Sohn bestehen? Dann gäbe es Riesen zoff.. Und das will ich eigentlich gar nicht... Ich bin hin und her gerissen
Trennung während elternzeit, finanziell unmöglich?
Muss leider gleich auf Arbeit,deshalb nur ganz kurz.
1. Der Unterhalt steht deinem Kind zu. Du kannst nicht auf ihn verzichten bzw. würde ich dir das nicht empfehlen. Lass den Unterhalt sowohl für das Kind als auch für dich beim Jugendamt berechnen und dann redet ihr noch mal darüber.
2. Du kannst nicht auf Betreuungsunterhalt verzichten und dann soll der Staat einspringen. Entweder du kannst es dir leisten auf den Betreuungsunterhalt zu verzichten und kommst mit dem Geld klar oder du forderst ihn ein. Wenn das Geld dann immer noch nicht langt, wäre Wohngeld, ergänzend ALG II u.ä. Möglich. Aber vorrangig ist das , was du von deinem Mann bekommst.
3. ich weiß nicht wo du wohnst und wie die Chancen stehen in eine günstigere Wohnung umzuziehen. Zu den 600€ kommen ja noch Nebenkosten dazu.
4. hilft am Ende nur arbeiten gehen. Das kannst du ab dem ersten Geburtstag ohne, dass dir vom Elterngeld was abgezogen würde.
Hatte die gleiche Situation nur mit dem Unterschied, dass zwischen Ende Elterngeld und dem Beginn des Kitajahres noch 4Monate lagen, in denen ich mangels Betreuung nicht arbeiten konnte. Müsste also von 184€ Kindergeld Leben
Den Betreuungsunterhalt habe ich meinem Mann gestundet und habe von der Hand in den Mund und Erspartem in ner winzigen zügigen Altbauwohnung gelebt. Ging auch. Aber schön war anders
Alles Gute
Ich würde zum Jugendamt gehen und mir dann dort helfen lassen. Die wissen gut Bescheid wenn es um Unterhalt/Beistandschaft geht. Zusätzlich kannst du versuchen, Wohngeld zu beantragen. Euch alles Gute!
Claudia
Erstmal vielen Dank für eure Antwort! :)
Er verdient ca 2000 €.
Da die Wohnung im Haus meiner Eltern ist (Einfamilienhaus, oben wurde aufgebaut, wir wohnen in der oberen etage) gibt es keinen Mietvertrag und somit kann ich auch kein Wohngeld beantragen. Die 600€ für die Wohnung sind inklusive Nebenkosten. Also es kommt nichts mehr dazu. Wir zahlen quasi den Kredit monatlich ab + Nebenkosten. Sie verdienen nichts an uns. Wir wohnen in Köln, da ist eine günstigere Wohnung fast unmöglich. Und schon gar nicht in dem Stadtteil, mit der tollen kindgerechten Umgebung, Parkplatz vor der Tür etc.
Heute wollen wir ein Gespräch über Unterhalt etc führen. Wobei ich denke, dass ich mich da erstmal anderweitig beraten lassen sollte, bevor ich ihm jetzt etwas Zusage und dann vorne und hinten nicht klar komme.
Das mit den Sozialleistungen habe ich mir schon gedacht... Zuerst gehen sie an ihn. Was ja auch eigentlich richtig ist.
Trotzdem habe ich Angst, dass es Riesen Stress gibt, wenn ich auf den Unterhalt nicht verzichte und den ganzen Unterhalt für unseren Sohn "verlange".
Den Mietvertrag könnt ihr doch noch schreiben, wenn es nur daran hakt wegen dem Wohngeld.
Ich denke auch, dass du nicht offiziell und schon gar nicht schriftlich auf irgendwelchen Unterhalt verzichten solltest, aber das kannst du ihm doch auch erklären, dass du dann Probleme mit den Behörden bekommst, wenn du dort weitere Gelder beantragen musst. Du kannst auch, wenn er weniger als den gesetzlichen Kindes-Unterhalt zahlt, Unterhaltsvorschuss beantragen und die werden sich dann das vorgestreckte Geld bei ihm zurück holen, wenn er leistungsfähig ist.
Mein Rat wäre, dass du dich sowohl vom Jugendamt als auch von einem Anwalt beraten lasst. Für die Anwaltskosten kannst du Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen bzw. dem Anwalt gleich sagen, dass das über Beratungshilfe laufen soll und er kann dir dann auch bei dem Antrag helfen.
Bei 2 Unterhaltsgläubigern wird er mit Bereinigung des Nettos um berufsbedingten Aufwand und private Altersvorsorge bei ca. 1800-1850 Euro landen. Damit muss er 249 Euro für das Kind zahlen und ca. 350-400 Euro an Dich. Dann ist er am Selbstbehalt, der Dir gegenüber 1200 Euro beträgt.
Erkläre ihm, dass ihr keine Abmachungen treffen dürft, die zu Lasten der Sozialkassen gehen. Ihr könnt durchaus auch gemeinsam zu einer Beratung zu einem Anwalt gehen.
Nur zusagen würde ich ihm nichts.
LG
Hallo
Von den 349, die du aus der Tabelle hast, musst die das halbe Kindergeld abziehen, das ist dann der Betrag den er zahlen müsste. Wären dann 273 Euro Den das halbe Kindergeld steht ihm zu, ebenso der halbe Freibetrag. Welche Steuerklasse hat er? Die wird sich ja auch ändern und dann sein Einkommen sowieso.
Allerdings ist Unterhaltsrecht kompliziert. Er kann von seinem Netto noch einiges abziehen, bevor das tatsächliche Netto zur Berechnung korrekt ist.
Und die Möbel müssen geteilt werden. Er kann sich ja auch nicht alles neu kaufen. Küche und Kinderzimmer stehen dir zu.
"Küche und Kinderzimmer stehen dir zu. "
Fast. Das gibt es den zweiten Halbsatz der gerne weggelassen wird wenn es um eigene "Anrechte" geht:
"... gegen eine entsprechende anderweitigen Ausgleich".
Mit Deiner Harmoniesucht, klaust Du den Kindern die Butter vom Brot.
Da die Kinder bei Dir bleiben, steht dir der wichtigste Hausrat zu. Auf jeden Fall so Sachen wie Waschmaschine/Trockner etc. Unabhängig davon, wer es bezahlt hat.
Du solltest umgehend ergänzend ALG2 beantragen. Wende Dich außerdem an eine Anwältin, die sich um den Unterhalt für Dich und für die Kinder kümmert und die Verteilung des Hausrats sowie evtl. Ersparnisse klärt!
Gruß
Manavgat
So viele Infos! Ich danke euch! Was für ein Dschungel!!!
Wenn wir einen Mietvertrag aufsetzen würden, müssten meine Eltern die Wohnung melden und somit irgendwelche steuern zahlen. Auch wenn ich irgendwann hier ausziehen. Da der Eingang aber durch ihren Flur führt, würde sie sich niemals andere Mieter rein holen. Das war der Grund, warum wir das damals nicht gemacht haben.
Mein Mann war gerade hier. Da er das große Auto nimmt (ich kann es mir nicht leisten) und wir uns dafür Geld von meinen Eltern geliehen haben, muss es noch abbezahlt werden. Mein Vater hat ihm wohl vorgeschlagen, dass er die Möbel hier lässt und er das Geld für das Auto im Gegenzug nicht zurück zahlen muss. Ich weiß nicht ob das alles so richtig ist. Es wäre schon ein großer Akt das alles hier raus zu schaffen und die Sachen sind hochwertig und neu. Er muss sich ja auch alles neu kaufen, dafür würden ihm einige tausend euro "erspart" bleiben, die er monatlich nicht abstottern müsste. Bleibt noch die Frage, wie ich das mit meinen Eltern regeln kann. Aber das mit dem Hausrat wäre dann eigentlich geklärt. Die Küche bleibt eh hier, die haben meine Eltern gekauft und einbauen lassen.
Aber ohne Mietvertrag kann ich auch kein alg 2 beantragen oder?
Ob ein Mietverhältnis erklärungspflichtig ist ider nicht, hängt nicht vom Vorhandensein eines Mietvertrages ab!!! Steuerlich relevant ist es ggf auch ohne Vertrag. Da sollten deine Eltern prüfen lassen.
LG
Wenn wir einen Mietvertrag aufsetzen würden, müssten meine Eltern die Wohnung melden und somit irgendwelche steuern zahlen. Auch wenn ich irgendwann hier ausziehen.
das ist schon wieder Unsinn!
Deine Eltern vermieten jetzt an Dich zu einem angemessenen ortsüblichen Mietpreis.
Dieses Geld bekommst Du bei ALG2 Bezug! und zahlst dann selbstverständlich die Miete per Überweisung. Einen Teil davon (hängt vom individuellen Steuersatz ab) zahlen die beiden dann als Steuer an das Finanzamt. Den überwiegenden Teil behalten sie (oder gehen mit deinen Kindern davon in den Zoo, zahlen den Musikunterricht oder sparen es auf ihren Namen für die Kinder oder oder. Das ist nicht verboten, nur Geld dürfen sie euch keins geben!).
Wenn Du wieder ausziehst, dann erhalten sie keine Miete. So what? Dem Finanzamt wird dann gemeldet, dass sie die Räume wieder selbst nutzen und gut. Es gibt keine Pflicht zur Vermietung.
Noch ein Hinweis: zahlen sie noch Kredit für das Haus ab, dann können sie einen Teil der Schuldzinsen absetzen.
Gruß
Manavgat