Hallo Zusammen,
Ich möchte euch um euren Rat bitten. Mein Mann hat einen 5 jährigen Sohn, für den er seit der Trennung im ersten Lebensjahr Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zahlt. Auch wenn es nie Schwierigkeiten mit der Zahlung gab, hat sich die Mama des Kindes eine Beistandsachaft beim Jugendamt organisiert.
Der Kontakt zwischen Mama und Papa ist zwischen sehr gut, auch ich und die Mama des Kindes verstehen uns gut. Der Umgang ist auf Wunsch des Vaters und nach längeren Diskussionen inzwischen auch ziemlich ausgeweitet und liegt bei 6 / 8 Tagen in zwei Wochen. Nun hat die Mutter angesprochen, dass sie die Betreuung durch das Jugendamt gerne aufgeben möchte und angesichts des fast hälftigen Umgangs die Unterhaltszahlung gerne nach unten anpassen möchte. Ein ausführlicheres Gespräch steht noch aus.
Wir wollen auf keinen Fall, dass sich der gute Kontakt über Diskussionen übers Geld verschlechtert und fragen uns, ob es eine gängige oder gute Möglichkeit gibt das zu berechnen? Oder gute Erfahrungen?
Ich weiß, es ist komisch, dass ich als eigentlich dritte und unbeteiligte schreibe, aber mein Mann ist nicht so der Foren Typ ;)
Ich hoffe auf eure Tips für einen fairen Vorschlag.
Danke!
Mama möchte weniger Unterhalt bekommen. Wie berechnen?
Und warum gehen die Eltern nicht gemeinsam zum Jugendamt und regeln das dort offiziell? Dafür ist die Beistandschaft ja auch da und wenn das per Schriftsatz fixiert ist, muss man auch nicht befürchten, dass irgenwann Nachzahlungsforderungen eintrudeln.
Der Unterhalt muss beim Wechselmodell auch gegenseitig berechnet werden, also anhand der jeweiligen Verdienste. Und das Kind darf nach der Berechnung nicht schlechter dastehen als vorher, also bspw. dürfen dann keine Sozialleistungen beantragt werden.
Ja, dass es durch ein WM nicht schlechter werden darf ist uns klar und das macht ja auch Sinn! Beide Eltern arbeiten in sicheren Berufen, das sollte auch gut klappen.
Ich wusste nicht, dass das Jugendamt auch solche Konstellationen berechnet. Wie läuft das genau ab? Auskunft geben sie dem Vater zu allen Fragen leider keine, da er aufgrund der Betreuung die die Mutter erhält kein Recht habe auf Beratung, da sie nur einen Elternteil beraten könnten....
Das Jugendamt tritt für das Kind ein, nicht für die Mutter. Und es hat eine beratende Funktion. D.h. die Mutter kann zumindest mal telefonisch nachfragen, ob solche Berechnungen auch gemacht werden. Falls der Sachbearbeiter das dann verneint kann sie gleich die Beistandschaft aufkündigen, ansonsten wird eben ein Termin vereinbart, an dem der Vater selbstverständlich auch teilnehmen darf.
Klappt das nicht würde ich einen Anwalt für Familienrecht mit dem Thema betrauen. Oder es wird eine schriftliche Vereinbarung aufgesetzt nach einer privaten Berechnung anhand solcher Beispiele wie hier: https://www.kanzlei-hasselbach.de/2016/unterhaltszahlungen-im-wechselmodell/04/
Ich würde das aber lieber offiziell machen.
Gibt es denn einen Titel?
Ohne Titel: Beistandschaft beenden, Unterhalt einig abändern und einfach als Einigung festhalten.
LG
Ein Titel ist das, was passiert wenn ein Gericht involviert war (dann nein) oder die Unterschrift des Vaters auf dem Brief des Jugendamtes (dann ja)
Sorry, dass habe ich mich schon mal gefragt und nie recherchiert.
Ich hätte ein bisschen Bauchschmerzen den Anwalt zu involvieren, das kann ja schon ein Stimmungskiller sein. Oder trotzdem fragen?
Vielen Dank an euch beide für die Tips!
Das Jugendamt rechnet sowas nicht. Demjenigen, der das Kind mehr als die Hälfte betreut, steht der gesamte Unterhalt in voller Höhe zu.
Nehmt halt einfach einen Hunderter weniger beim Mindestunterhalt (also 2/3) und bei mehr Unterhalt dementsprechend analog gedrittelt.
Hallo,
Also ich glaube so einfach wird es nicht.
Erstmal muss ein "echtes" Wechselmodell vorliegen. Also beide Eltern teilen sich die Betreuung fast annähernd 50/50. Auch die kosten für das Kind müssen gleich verteilt sein. Kümmert ihr euch auch um den Jungen, wenn er krank ist oder übernimmt das dann die Mama?
Wenn es sich um ein echtes Wechselmodell handelt dann ist die Unterhaltsberechnung wirklich kompliziert.
Also Ihr Müsst beide Nettoeinkommen (von Mutter und Vater) addieren und dann in der Düsseldorfer Tabelle nachsehen wie hoch der Unterhalt ist. Hinzu kommen noch kosten wie Kindergarten, Fahrtkosten zwecks Wechselmodell usw.
Dann muss man von beiden Nettoeinkommen den Freibetrag von 1080€ abziehen. Das was übrigbleibt bleibt ist dann ins Verhältnis zu setzen. Also z. B. Vater 70%, Mutter 30%.
Und dann wird der errechnete unterhalt für das Kind prozentual verteilt.
Das Kindergeld wird dann auch aufgeteilt also bei dem der es erhält dazugerechnet und beim anderen abgezogen.
Im letzten Schritt wird dann der ganz am Anfang errechnete unterhalt durch 2 geteilt und man zieht den errechneten Betrag jeweils ab. So bekommst du die Summe die z.B. der Vater dann noch an die Mutter leisten muss.
Es ist sehr kompliziert. Und ich bin mir nicht sicher ob ich das ganze verständlich erklärt habe. Ein Anwalt könnte das natürlich viel besser.
Ich würde aber auf keinen Fall einfach den Unterhalt ohne Berechnung und Rechtsgrundlage kürzen. Am besten Ihr einigt euch vorher lasst das ganze vom Jugendamt oder Anwalt prüfen und unterschreibt dann eine Vereinbarung die Beglaubigt wird.
Vielen Dank, dass du dir die Mühe gemacht hast, das so ausführlich zu erklären!
Natürlich kümmern wir uns wenn er krank ist! Es ist bei uns mit der Betreuung auch etwas flexibler, da mein Mann an den nicht Umgangswochenenden arbeitet und daher auch mal unter der Woche frei hat, so dass er auch mal in der Mama Zeit einspringen kann.
Ich weiß nicht, ab wann man von einem Wechselmodell sprechen kann. Es ist wie gesagt eine 6/8 Aufteilung. Die beiden gehen immer gemeinsam zu Arzt - oder Kitaterminen, ein Kinderzimmer etc gibt es selbstverständlich in beiden Haushalten. Jedes Elternteil hat 4 Wochen Urlaub mit dem Kind. Ich glaube bis auf den einen Tag Unterschied, der der Mutter aber sehr wichtig ist, ist alles (Zeit, Engagement, Fürsorge) sehr ähnlich aufgeteilt...
Hallo,
ihr habt eine gute Grundlage und vor allem gegenseitiges Verständnis.
Mein Vorschlag:
Ihr einigt euch auf eine Reduzierung des Unterhalts um 50.-€ (nur um eine Zahl zu nennen).
Diese Reduzierung bekommt keine Seite der "Eltern" sondern das Kind. In Form von einem Sparbuch, Wertanlage etc. Da gibt es ja genug Möglichkeiten.
Somit hat keine Seite sein "Gesicht" verloren, und Sohnemann kann später auf Erspartes zurück greifen.
Das ganze fixiert ihr schriftlich.
Vielen Dank! Die Idee ist super, wir sparen natürlich schon für ihn, aber es wäre schön, das aufzustocken und wäre auch eine Lösung, die sich sehr richtig anfühlt!
Das wäre dann aber einfacher, wenn die Mutter den Unterhalt weiterhin voll bekäme und die 50 Euro selbst davon abzweigen und anlegen würde. Dann müsste man auch nichts vertraglich festhalten oder großartig besprechen. Für den Vater ändert sich dann ja eh nichts vom Betrag her, so oder so.