Der Papa zieht weg - wie sagt man es dem Kind??

Hallo liebe Forumgemeinde,

brauche heute mal eure Erfahrungswerte... vielleicht kann ja jemand weiterhelfen.
Kurz zur Vorgeschichte:

Trennung: 2012 bereits während der Schwangerschaft, mein Exmann ist ausgezogen, aber im Ort geblieben
Betreuung: nach der Scheidung 2014 wurde folgendes Urteil festgelegt: Umgang 14-tägig am WE für FR-SO und zusätzlich - damit ich zumindest teilweise meinen Unterhalt selbst verdienen kann - Abholung des Kindes durch den Vater MO, DI und DO von der KiTa, Betreuung bis zum Feierabend der Mutter (muss im Öffentl. Dienst lange Tage trotz Teilzeitvertrag abdecken)
Probleme: Kind machte die langen Wochenenden mit 2 Übernachtungen nicht mit, weigerte sich Dienstags in die KiTa zu gehen, weil es nicht schon wieder vom Papa abgeholt werden wollte - haben nach einigem Hin- und Her eine gemeinsame Lösung gefunden: Wochenenden nur von SA-SO, Abholung aus KiTa nur MO und DO. So konnte ich dem Kind gegenüber immer argumentieren: "komm... ist doch nur eine Nacht... du schaffst das... Papa freut sich doch auf dich".

Die geschilderten Probleme halten an. Mehr als eine Nacht möchte mein Sohn (inzwischen fast 6 Jahre alt) nicht beim Papa schlafen - obwohl dieser nur wenige Straßen entfernt weg wohnt. Er leidet extrem unter Heimweh... wenn ich mit ihm zur Oma (meiner Mutter) fahre, ist alles gut. Alleine möchte er auf keinen Fall bei Oma schlafen - auch nicht nur eine Nacht. Fährt er mit Papa zur anderen Oma, gibt es vorher nur geheule.

So ein bisschen denke ich, dass das Problem hausgemacht ist... er hat bei seinem Papa kein eigenes Zimmer (also keine Spiel- und Rückzugsmöglichkeit), kann dort keine Freunde mit rein nehmen, wird nicht mit zur neuen Familie mitgenommen (wenige Ausnahmen gibt es zwar, aber wenn beispielsweise der Geburtstag seines Schwiegervaters mit dem Umgangswochenende auf einen Termin fällt, dann wird unser Kind nicht mitgenommen - das möchte nach Aussage meines Exmannes der neue Schwiegervater nicht). Dadurch hat unser Kind eigentlich nie das Gefühl bekommen, dort herzlich aufgenommen zu sein. Es ist nie ein zweites zu Hause für ihn geworden. Ich hab so ein bisschen das Gefühl, beide (Vater und Sohn) mögen sich zwar sehr, aber wenn sie nicht müssen, würden sie den Kontakt auf ein kurzes "Hallo wie gehts" beschränken... eigentlich schade, aber nicht zu ändern.

Nun zum eigentlichen Problem: mein Ex zieht demnächst weg. Er hat mir das vor kurzem "gebeichtet"... wie sich die Betreuung zukünftig in der Woche darstellen soll, wenn ich arbeiten muss... keine Ahnung... scheinbar glaubt er, ein Kind kann mit 6 schon allein von der KiTa nach Hause gehen und dort 1,5 Std auf Mama warten #augen Er wird für die Abholung (die eigentlich per Gerichtsurteil ja festgelegt wurde) nicht zur Verfügung stehen, da der neue Wohnort 100 km entfernt ist. Das ganze findet bereits in ca 2 Monaten statt... einen neuen Arbeitsvertrag kann ich mir aber auch nicht aus den Fingern saugen. Für's erste kann ich das sicher über mein Freundenetzwerk auffangen - aber das ist keine Dauerlösung.

Mein Kind hingegen äußert immer öfter den Wunsch: "Kann Papa nicht bei uns einziehen?? Auf meine Frage: warum er sich das wünscht, wenn er Papa doch in der Woche sieht und am Papa-Wochenende, antwortet unser Kind: "Na weil Papa dann immer da ist und nicht zum Papa-Wochenende muss. Er kann doch auch unser Nachbar werden... dann kann ich immer rüber gehen, wenn ich möchte, muss aber gar nicht da schlafen, weil wir ja gleich nebenan sind. Und ich kann immer mit meinen Freunden spielen, weil hier ja genug Platz ist und kann ihn im Garten mit Fussball spielen lassen."

Als diese Worte letzten fielen, hatte ich ein echt schlechtes Gewissen... oha...#schwitz ... wenn das also die Wunschvorstellung unseres Kindes ist, wie sagt man ihm dann, dass der Papa demnächst zur neuen Frau zieht...100 km weiter weg??? #zitter Zugleich möchte mein Exmann (der weiterhin täglich diese Strecke für den Job und sein neues Heim pendelt) die Umgangswochenenden von einer Übernachtung auf 2 Übernachtungen ausdehnen, damit er nicht am Wochenende Samstag und Sonntag fahren muss. Ich finde das - unserem Kind gegenüber ungerecht - schließlich schafft er die Distanz... nicht das Kind.#nanana
Er will ihm dort ein eigenes Zimmer einrichten... das ist löblich... aber wenn er hier schon eins gehabt hätte, hätte dieses (als etwas vertrautes) mit umziehen können... so ist dann alles neu.

Nun hofft er auf (Zitat) "meine Vernunft und eine gemeinsame Lösung, damit er dem Kind gegenüber klar machen kann, dass es nichts mit ihm (also dem Kind) zu tun hat".

#kratz
Mir fehlen da gerade irgendwie so ein bisschen die Argumente... denn mal ganz ehrlich... Wohnraum hätte es hier im Ort gegeben, einen Job für seine Frau auch... sie hätten also auch hier zusammen ziehen können... alles ne Frage des Wollens... sie möchte aber lieber in der Nähe ihrer Familie bleiben (was ich auch irgendwie verstehen kann, da ich hier keinerlei familiäre Unterstützung habe). Von daher: wie sagt man es dem Kind? Der Vater möchte nicht der Buh-Mann sein (aber irgendwie wird man den Beigeschmack nicht los, dass er uns zum 2. Mal komplett hängen lässt). Ich soll mich adhoc beruflich umstellen, das Kind soll sich mit der Betreuungszeit umstellen... alles, damit Papa seinen Weg gehen kann...#kratz
Er hat ihm in den letzten Jahren noch nie eine Übernachtung bei seiner neuen Frau (also quasi zur Probe) angeboten... das kann doch bei dem extremen Heimweh unseres Kindes dann zukünftig nur in die Hose gehen... oder??#gruebel

Bei der Schuleingangsuntersuchung war er auch nicht dabei (obwohl eingeladen)... auch dort wurde festgestellt, dass unser Kind unter Verlustängsten leidet. Man muss dazu sagen, dass trotz Ermunterung, trotz positiver Begleitung meinerseits, es besonders im Alter von 2-3 Jahren häufig so lief, dass das Kind nur widerwillig und unter Tränen mitgegangen ist - deshalb hatten selbst die Leute von der Erziehungsberatung angeraten, die gerichtlich festgelegten Umgangszeiten etwas zu reduzieren, weil dieses ständige hin- und her dem Kind nicht gut täte... danach hatte sich alles zum Glück etwas normalisiert... ich befürchte aber, dass wir mit der von meinem Exmann gewünschten zukünftigen Regelung in die nächste Katastrophe stolpern. #zitter

Habt ihr Lösungsvorschläge... wie sagt man es... er alleine... wir gemeinsam... welche Worte gegenüber dem Kind nutzen... wie praktiziert man die Wochenenden... tatsächlich den Umgang ausweiten... den Vater doch eher pendeln lassen...?

Ganz nebenbei... was mich und meine Arbeit angeht... kann er sich einfach so aus dieser Abholverpflichtung rauslösen?? Damit soll ja normalerweise gewährleistet werden, dass ich arbeiten gehen kann?!#kratz Dann wäre das ganze Urteil nicht das Papier wert, auf dem es gedruckt ist. #gruebel

Danke fürs lange lesen und eure kreativen Vorschläge...#danke

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An dem Urteil finde ich problematisch, dass es nicht an dem Umgangsinteresse von Vater und Kind orientiert ist sondern an deiner Arbeit. Gerade dazu dient der Umgang aber nun gerade nicht.

Ich würde mit dem Vater dealen, dass ihr für die Zeit, die er nun nicht mehr aufbringen kann, die Kosten für eine ergänzende Betreuung geteilt werden. Damit meine ich eine Tagesmutter/Babysitter, jemanden, der das Kind abholt und bei dir betreut, bis du kommst. Teilen deshalb, weil es eben nicht die Pflicht des Vaters ist, deine Betreuungslücken zu füllen. Kannst du nicht auch mit dem AG reden, ob es Möglichkeiten gibt, die Arbeitszeiten zu schieben? Homeoffice? Kitazeiten aufstocken? Oma einen Tag einbinden?

Ich denke, ihr solltet dem Kind gemeinsam sagen, dass Papa bald in einem neuen Haus wohnt und er ihm das am Wochenende mal zeigen wird. Papa und Sohn sollten das neue Zimmer als gemeinsames Projekt in Angriff nehmen. Möbel aussuchen und gemeinsam bauen, Wände bemalen, Höhle bauen...

Und wenn das Erfolge zeigt, mit dem Jungen reden, dass es schön wäre, wenn er von x bis y bleibt. Vielleicht ein Haustier anschaffen, einfach Dinge dort implementieren, die ihm Zugehörigkeit und Bindung verschaffen.

LG

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Danke für Deine Tipps bezüglich des neuen zu Hauses... das werde ich so mit aufnehmen und es klingt für mich nach einer echten Alternative zum abrupten Wechsel von bisher einer Übernachtung auf 2 Übernachtungen in fremder Umgebung.

Das mit dem Urteil und dem Eindruck, dass es wenig mit dem Umgangsinteresse und mehr mit meiner Arbeit zu tun hat, liegt in der Natur der Sache... Es war ein Unterhaltsrechtsstreit, er wollte gar keinen Unterhalt für mich zahlen, ich sollte - obwohl das Kind damals erst 1 Jahr alt war - nach seinen Vorstellungen voll arbeiten gehen, was aber aus Betreuungsgründen gar nicht möglich war.

Das Problem: der Arbeitgeber spielt leider nicht mit (von Teilzeitkräften wird flexibler Einsatz im Blockmodell erwartet...kleine Kinder hin oder her... jederzeit einsatzbereit quasi), Homeoffice ist w/ Datenschutz nicht zulässig bei uns. Großeltern und sämtliche Familienmitglieder wohnen mindestens 100-300 km weit weg und können daher nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen aushelfen. Meine Mutter arbeitet selbst noch. KiTa schließt bereits um 17.00 Uhr, mein Job geht an den langen Tagen aber bis 18.30 Uhr + Fahrzeit. KiTa Zeit aufstocken ist nicht möglich. Mein Kind besucht bereits den Spätdienst. Eine Betreuungsperson, die auch noch die Abholung aus der Kita übernimmt (also quasi mit Fahrdienst) fand sich schon seinerzeit nicht... wohnen auf einem Dorf, da kann man froh sein, wenn man überhaupt einen KiTa Platz bekommt. Daher entschied die Richterin damals, dass es eben nicht die von dir angesprochene "Betreuungslücke meinerseits" ist, sondern dass die Betreuung UNSERES Kindes auch unter der Woche zum Wohle des Kindes auf BEIDE Schultern verteilt werden muss. Somit holt er ihn MO und DO ab, und ich DI, MI und FR. Nur unter dieser Voraussetzung ist mir ein Dienst im vorgeschriebenen Umfang überhaupt möglich gewesen und darauf wurde auch mein Unterhalt abgestellt. Wenn ich jetzt keine Betreuung finde (wovon ich ausgehen muss, da bei uns nach wie vor Betreuungsnotstand herrscht) würde dies bedeuten, dass ich weiter reduzieren muss und mich wohl oder übel auf eine schlechter bezahlte Halbtagsstelle bewerben muss (die es bei uns im Moment aber auch so gut wie nicht gibt). Ich habe bereits Gehaltseinbußen (gegenüber der früheren Vollzeit) von ca. 800 EUR, die er nur zu ca. 30% auffängt... eine hälftige Teilung weiterer Kosten belastet mich prozentual somit stärker als ihn. Für mich stellt sich daher die berechtigte Frage: wie kann man sowas regeln? Kann er sich einem gerichtlichen Urteil einfach so entziehen, oder wäre es in dem Fall nicht sogar seine Aufgaben für adäquaten Betreuungsersatz zu sorgen?
Einen Unterhaltsprozess strebe ich nicht an... an den Kosten für die Scheidungsanwältin knabber ich heute noch (eine Mediation mit "gemeinsamen" Anwalt hat er damals abgelehnt) - daher würde ich keine Abänderungsklage meines Unterhaltes wollen. Aber welche Alternativen gibt es? Mütternetzwerk - leider Fehlanzeige auf dem Dorf... sind alle selbst berufstätig. Da gibt es niemanden, die sich zu Hause langweilt und sagt: klar - gerne hole ich dein Kind ab und beschäftige mich mit ihm. Ersatzomis haben wir ebenfalls nicht. Im Notfall springt jede befreundete Mama gerne mal ein, aber ich möchte diese Hilfsbereitschaft auch nicht überstrapazieren. Welche Alternativen gibt es noch? Mir gehen die Ideen aus. #schwitz

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Hallo

Wie lange muss er denn noch an.dich Unterhalt zahlen?

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Zu den meisten Punkten kann ich dir leider keinen Rat geben.

Was die Betreuung nachmittags für ca 2-3 Stunden angeht, was spricht gegen einen normalen Babysitter? Einen Aushang im Kindergarten machen ggf. gibt es größere Geschwisterkinder, die das dann sehen und interessiert sind. Vielleicht gibt es bei euch auch Schülerpraktikanten (war bei uns so. 3 Wochen Praktikum 9./10. Klasse).

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Babysitter hab ich öfter schon mal gesucht... leider ohne Erfolg... zumindest für die benötigte Uhrzeit. Die meisten bieten ihre Unterstützung nur abends oder am Wochenende an. Ich bräuchte die Abholung aber Nachmittags 17.00 Uhr... da wir keine weiterführende Schule im Ort haben, sondern die Schüler alle mit dem Bus in die nächst größere Stadt müssen, ist auch der Fahrtweg für die Schüler entsprechend lang, die meisten haben nach dem Unterricht noch ne AG, da kommen die auch erst abends nach Hause... ist echt verzwickt.

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Besteht für dich nicht irgendwie die Möglichkeit dich beruflich zu verändern?
Was hast du gelernt bzw. studiert? Kann nicht ein neuer Job her?

Melde dich auf jeden Fall mal beim Arbeitsamt, vielleicht haben die eine Idee.

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Hallo,

eine Möglichkeit wäre: auf Vollzeit aufstocken, ein Au-Pair anheuern. Dein Ex kann sich dann quasi aussuchen, ob er den Unterhalt für Dich klaglos so weiterzählt und damit die entstehenden Unkosten mitfinanziert oder ob er den Teil mit den Strafen aus dem Gerichtsurteil ausprobieren will.

Lg,
Fina

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Danke, an alle die mit helfenden Tipps zur Seite standen... ich hatte gestern das Vorgespräch mit meinem Exmann:
- Vorschlag gemacht, dass wir es gemeinsam dem Kind sagen - klang für ihn vernünftig
- gefragt, wie er sich zukünftig die Betreuung unter der Woche vorstellt (nochmal drauf hingewiesen, dass es sein ausdrücklicher Wunsch war, das Kind häufiger zu sehen und dafür weniger Unterhalt zu zahlen) - keine Antwort... ich würde ihn ja "eh nur über den Tisch ziehen mit dem Unterhalt...:-[
- gefragt, wie er sich Umgangswochenenden vorstellt und vor allem Ferienzeiten, wenn unser Kind sich jetzt bereits sträubt und nicht wo anders schlafen will w/ großem Heimweh - ja, das würde ihm auch Sorgen machen... aber ICH hätte ja mit dem Kind außerhäusige Übernachtungen üben können... hab ihn dann drauf hingewiesen, dass ich im Urlaub keine Übernachtungs- und Heimwehproblem mit dem Kind hab und ihn gefragt, ob er unserem Kind in den letzten 12 Monaten mal die Gelegenheit gegeben hat, am neuen Wohnort seiner Frau zu übernachten. Antwort: es gab keinen Anlass dazu... dort sei die Wohnsituation schwierig, da zu wenig Platz da sei... hallo... im Urlaub gab es nur 1 Zimmer und das ging ne ganze Woche... und dort funktioniert es nicht mal für eine Nacht #kratz

Heute dann plötzlich die Nachricht, er würde es dem Kind allein sagen. Er würde das besser finden, es sei ja schließlich seine Entscheidung. Aus - Ende.

Ich kenne ihn zu gut... er strotzt weder vor Diplomatie, noch besitzt er entsprechendes Einfühlungsvermögen... gab in der Vergangenheit schon oft Streit deswegen... Allein die Tatsache dass er "davon ausgeht, dass der Kleine nicht darunter leidet" und dass er auch "nicht glaubt, dass er sich alleingelassen fühlt" spricht für mich Bände...#aerger Ich hab ihn gefragt, ob er das wirklich ernst meinen würde...

Ich befürchte, es reißt unserem Lütten die Füße weg...:-( ich darf nachher den Scherbenhaufen zusammenkehren, den er hinterlässt.
Es macht mich traurig und wütend... deckt sich aber leider mit meinen Erfahrungen aus den letzten Jahren... Menschen ändern sich halt nicht. #augen Er zieht sein Ding durch - ohne Rücksicht auf Verluste. :-(

Danke für's mitlesen #bla und helfen... manchmal ist es einfach nur gut zu wissen, dass man nicht alleine ist.

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Nur kurz meine Gedanken aus dem Urlaub: Ich würde mich komplett ohne den Ex organisieren, z. B. nehmen Tagesmütter auch gerne ältere Kinder für ein paar Stunden. Den Umgang würde ich nicht mehr forcieren, vielleicht schläft er dann ein. Dann kann dein Kind endlich einmal zur Ruhe kommen. LG