Mein Partner und ich haben einen 1,5 jährigen Sohn, leben aber noch nicht zusammen ( geplant für nächstes Jahr).
Er hat aus seiner Ehe 3 Kinder darunter 2 Unterhaltsplichtige (12,17).
Nach der Scheidung hat er die gemeinsam Schulden übernommen und war bis zum 12. Geburtstag der kleinen von Unterhalt befreit.
Nachdem er seiner Ex damals alles gelassen hat, musste er sich einen Kredit für Möbel sie nehmen und hat ein Auto geliest.
Für meinen Sohn zahlt er 249 für die 2 anderen soll er jetzt auch noch 273 pro Kind zahlen, bei einem Verdienst von 1800 wie soll das funktionieren?
Ihm bleibt ja nichts mehr im Monat und wie ist das wenn wir zusammen ziehen?
Bleibt der Unterhalt trotzdem so hoch? (Meiner fällt natürlich weg)
Wie soll das gehen?
Hallo
Sein Selbstbehalt beträgt 1080 Euro, er würde also zum Mangelfall. Muss neu berechnet werden. Es könnte ihm auferlegt werden, sich einen Nebenjob zu suchen, damit er den Mindestunterhalt zahlen kann.
Ausserdem kann es passieren, das, wennn die Ex es drauf anlegt, sein Selbstbehalt durch euer zusammenziehen gesenkt wird durch ein Gericht. Dann kann er mehr Unterhalt zahlen.
Wie man bei so einem Verdienst 4 Kinder in die Welt setzt, verstehe ich allerdings nicht.
Das ist ja schon der berechnete Unterhalt normalerweise wären es ja pro Kind aus der Ehe über 400 Euro.
In der Ehe hat er ja mehr verdient plus Kindergeld und Verdienst der Ehefrau ging das natürlich alles.
Es zählt nur sein bereinigtes Nettoeinkommen, das KG zählt da nicht mit rein.
Er muss es neu berechnen lassen, denn mit diesen Zahlen kommt er unter den Selbstbehalt.
Demnächst ist ein Kind volljährig. Ab dann wird auch die Mutter unterhaltspflichtig. Wenn das volljährige Kind nicht mehr zur allgemeinbildenden Schule geht, sind die minderjährigen Geschwister vorrangig zu berücksichtigen. Dann entspannt sich die Situation. Für das erwachsene Kind bleibt dann nichts mehr übrig, weil es (sobald in Ausbildung) im Rang hinter den minderjährigen Geschwistern steht.
In die Bredouille hat er sich aber wirklich selbst gebracht. In der wirtschaftlich desaströsen Situation weiteren Nachwuchs zu zeugen ist nicht besonders problembewusst gehandelt.
LG
Dann ist zwar das mittlere Kind volljährig aber dadurch steigt ja dann der Unterhalt für das 12 jährige Kind.
Von daher ändert das nichts an der Situation
Danke für eure Antworten
Falsch. Das ändert sehr viel!
Die minderjährigen Kinder stehen im ersten Rang. Wenn dann nur noch 2 minderjährige Kinder vorhanden sind, wird die Verteilermasse (= der Teil über dem Selbstbehalt) auf diese beiden Kinder verteilt. Das heißt, für das 12jährige UND euer Kind steigt der Unterhalt.
Wenn er nach dem Unterhalt für die minderjährigen Kinder weniger als 1300 Euro übrig hat (und das ist wohl der Fall), bleibt für die erwachsenen Kinder nichts mehr übrig.
Durch den steigenden Unterhalt für das 4. Kind bleibt faktisch mehr Geld in eurem Haushalt.
LG
Ich bin bei dem Thema immer hin und her gerissen.
Was dem Unterhaltspflichtigen bleibt, finde ich persönlich auch sehr gering und frage mich wie das gehen soll.
Andererseits ist es wie andere hier schreiben: wenn man Kinder in die Welt setzt, muss man das vorher wissen.
Kinder kosten Geld. Das weißt du ja selber, denn du bestehst ja auch auf deinen Teil des Unterhalts.
Wieso sollte die Ex das anders handhaben?
Hey, du würdest dich wundern was manche neue in dem Bezug denkt.
Ich selbst hab es erleben dürfen und war im ersten Moment echt geschockt.
Sie, selbst ein Kind in die Beziehung mitgebracht und bekam UHV, schwanger von meinem Exmann hat mir vorgeworfen wie unmenschlich ich doch wäre von ihm Unterhalt für seine Kinder zu fordern. Habs aber nett wie ich war auf die Hormone geschoben.
Nachdem der Unterhalt festgesetzt wurde war ich mir relativ sicher das sie es so gemeint hat. Die Zahlungsmoral sprach zumindest dafür, denn die festgesetzte Summe wurde nicht einmal voll gezahlt.
Je mehr Einkommen sie hatten, desto weniger konnte er laut Anwalt zahlen.
Wegen dieser Zahlungswilligkeit wurde vom Gericht nach der Neufestsetzung extra eine Klausel mit rein gesetzt, das bei nicht oder nur Teilzahlung nach einem Monat gepfändet werden darf.
Achja, sie ziehen den Vater übrigens immer noch nicht in die Pflicht, es wird geplant ihm diese, nie erfahrene, Last zu nehmen.
Für die Schulden muss es ja einen Gegenwert gegeben haben...Haus??
Ist das verkauft worden? Was ist mit dem Geld?
Wenn man die 3 Unterhaltsbeträge zusammenrechnet, fehlen ihm 80 Euro, die strittig wären...
Da ist es dann die Frage, ob man sich dafür einen Rechtsstreit antut oder vielleicht alle Beteiligten zusammen zu einer Lösung finden...???
80 Euro für 3 Kinder...sind etwa 10 Prozent weniger für jedes Kind...
Ich würde alle Beteiligten ins Boot holen und schauen, ob man auf dieser Basis eine Einigung erzielen kann.
Parallel natürlich um einen weiteren oder besser bezahlten Job bemühen.