Hallo Ihr Lieben.
ich bitte Euch um Eure Erfahrungen. Ich habe mich von meinem Partner getrennt. Nach langem hin und her möchte er unser Haus (wird noch abgezahlt) definitiv verkaufen. Ich hatte ursprünglich darum gebeten bis zum Ende der Grundschulzeit unseres Großen noch drin bleiben zu dürfen (er kam 2018 erst in die Schule). Ich hätte die Tilgung auch allein übernommen. Dies möchte er nicht. Nun suche ich eine Wohnung. Da ich auf jedem Fall hier im Ort bleiben möchte, damit er die Schule, und der Kleine den Kiga nicht wechseln muss, bleibt mir nur ein finanzieller Spielraum für eine 3 Zimmer Wohnung. Das bedeute für die Kinder, kein Garten mehr und nur noch ein gemeinsames Kinderzimmer. Mein schlechtes Gewissen treibt mich in den Wahnsinn, meinen Kindern diese Einschränkungen zumuten zu müssen, "nur" weil ich mit meinem Partner nicht mehr zusammen sein kann. Eine 3-Zimmer-Wohnung ist sicher kein Weltuntergang, aber sie sind bislang einfach anders aufgewachsen. Der Große hat schon gefragt, wann wir das Trampolin wieder im Garten aufstellen :o(
Die einen sagen, lieber ne kleinere Wohnung, dafür näher an den Freunden, Schule etc. Die anderen sagen lieber woanders hin, dafür mehr Platz und mehr Rückzugsmöglichkeiten... Ich weiß einfach nicht was richtig ist für meine Zwerge...
Viele Grüße
Wannabemami
Umzug von Einfamilienhaus in 3-Zimmer-Wohnung
Ich sehe es auch so, dass das Schlafzimmer kein Muss ist und schwupps reduzieren sich die Einschränkungen für die Kinder drastisch.
Für die Kinder ist wichtig, dass die familiäre Stimmung passt, Haus und Garten halte ich für einen verschmerzbaren Verlust.
Da der Auszug schon Veränderungen mit sich bringt, würde ich den Erhalt der Umgebung (Kita und Schule) auch für wichtiger erachten. Wenn du weiter weg ziehst und Kita/Schule gewechselt werden müssten, müsste der Vater, wenn er das Sorgerecht hat, auch einverstanden sein.
LG
Doofe Frage, aber was ist wenn die bisherige Wohnung verkauft/aufgegeben wird? Nicht in jeder Region findet man ja "mal eben" eine neue Wohnung oder überhaupt etwas bezahlbares... in wie weit kann sich der nicht betreuende Elternteil dann quer stellen?
Ganz egal ob im gleichen Ort oder weiter weg. Der andere Sorgeberechtigte muss immer einverstanden sein, dass die Kinder vom aktuellen Wohnsitz nach X umziehen dürfen.
Mal angenommen, die Familie wohnt in Köln, Elternteil A bleibt in Köln und Elternteil B meint, dass es nur in Düsseldorf eine Wohnung bekommt, dann kann A auch wollen, dass die Kinder bei A in Köln bleiben. Im Streitfall muss dann gerichtlich entschieden werden, ob die Kombination A+ Köln oder B+Düsseldorf die kindeswohldienlichere Lösung ist.
LG
Hallo,
ich bin auch in einem Einfamilienhaus aufgewachsen.
Meine Eltern haben sich scheiden lassen, als ich 16 war und wir sind dann in so eine 3-Zimmer-Wohnung gezogen, wie du jetzt auch suchst. Wir hatten einen großen Balkon, es war total zentral und ich war sehr zufrieden.
Es gibt ja auch Wohnungen mit Garten fürs Trampolin.
Hier in der Stadt kenne ich übrigens etliche Eltern, die im Wohnzimmer schlafen, damit ihre Kinder ein eigenes Kinderzimmer haben, hatte ich auch schon ,ist halb so wild.
Übrigens kann dein Mann nicht einfach sagen, dass er nicht will, dass du das Haus nicht übernehmen kannst, er müsste es zwangsversteigern lassen, wenn du es behalten möchtest. Weigere dich und bestehe drauf, dass du es behältst.
LG
Wir sind nicht verheiratet und zu je 50% Eigentümer. Laut Anwalt kann ich nur im Haus bleiben wenn ich ihn auszahle. Das kann ich aber finanziell nicht stemmen.
Das stimmt nicht. Es gibt noch diverse Möglichkeiten. Er könnte seinen Anteil behalten und du stundest den Abtrag und zahlst erstmal die Zinsen und die laufenden Kosten weiter. Und wenn du dann später evtl. mehr verdienst, kannst du ihn immer noch auszahlen. Evtl. müsst ihr nämlich jetzt beim Verkauf eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen und dann verliert ihr beide einen Haufen Geld. Je nach Lage könnte der Grundstückspreis mit der Zeit steigen, weil der Wohnraum immer knapper wird. Ggf. lohnt sich dann später auch eine Vermietung des Objekts. Oder der Verkaufserlös ist dann höher.
Der gegenerische Anwalt wird immer das Beste für seinen Mandanten rausholen wollen. Das heißt aber nicht, dass es die vernünftigste Lösung ist.
Der Text hätte fast von mir sein können. Wir wohnen hier auf über 175qm Wohnfläche mit großer Terrasse, Garten mit großem Kletterturm, Rutschen und Schaukeln und einer zweier-Garage. Und ich werde mir nach der Trennung nur eine Wohnung um die 60-70qm leisten können.
Übrigens schlafe ich mit den beiden Kids hier zusammen im großen Kinderzimmer. Davon profitieren die Kinder! Ok, ich werde mir nach dem Umzug ein eigenes Schlafzimmer gönnen. Nach inzwischen fünfeinhalb Jahren schlafen auf Sofa, Boden, Kinderbett und eingeengt zwischen Wand und Kleinkind muss das einfach sein. ;)
Die beiden Mädels werden ein gemeinsames Zimmer bekommen und ein Großteil des Wohnzimmers wird als Spielzimmer eingerichtet, so wie jetzt auch.
Das Trampolin können Sie ja benutzen, wenn sie den Vater besuchen. Statt der Rutsche im Garten wird es eine Rutsche am Hochbett geben und ich werde vor allem anfangs zum Ausgleich häufiger auf den Spielplatz gehen.
Ein schlechtes Gewissen habe ich auch. Aber mal ehrlich: Was ist für die Kinder schlimmer? In einer kaputten, zerstrittenen Wohngemeinschaft aufzuwachsen und sich dementsprechend zu entwickeln? Oder auf das Trampolin und Fahrrad fahren im Haus zu verzichten und dafür eine glückliche, ausgeglichene Mama als Vorbild zu haben, die ihr Leben im Griff hat?
LG