Auskunftspflicht und Anfrage

Hallo,

Ich habe eine Frage, im Netz finde ich leider nicht das passende und hoffe, dass jemand Erfahrungen hat.

Es wird demnächst ein Gespräch beim Jugendamt geben, da mein Ex unter anderen Dinge behauptet, die nicht stimmen.

Er hat beim Jugendamt angegeben, er bekomme gar keine Auskunft über das Kind bezüglich Schule etc. Ich weiß, dass ich eine Auskunftspflicht habe, aber muss ich ihm das "einfach so" mitteilen? Oder muss/soll er danach fragen? Das tut er nämlich nie, in den mehr als sechs getrennten Jahren kam vielleicht drei, vier mal eine derartige Frage. Da hat er natürlich auch Auskunft bekommen.

Das Sorgerecht liegt bei mir, er holt das Kind alle 14 Tage Freitags bis Sonntags. Zwischen den Wochenenden besteht null Kontakt.

Grüße, junalia

1

Ich würde da ganz entspannt hingehen. Denke schon, dass es eher eine Holschuld seitens deines Ex gibt. Wüsste nicht, dass du verpflichtet bist monatliche Reports zu liefern...

2

Hey,
Schau mal nach dem §1686 BGB der erklärt es ganz gut, sei entspannt!

3

Wenn es darum geht, den Vater über wichtige schulische Angelegenheiten (Zeugnisse, Elternsprechtage, Veranstaltungen an denen er teilnehmen kann..) in Kenntnis zu setzen ist es durchaus logisch, dass Du ihm von Dir aus die Informationen gibst. Da reicht es ja auch, ihm die Zettel, die man dazu ja immer bekommt, zu fotografieren und zu senden. Ist das Kind alt genug wäre es möglich, es aufzufordern, den Vater selbst in Kenntnis zu setzen. Mein Sohn macht das, seit er ein Smartphone bekommen hat. Ansonsten halte ich dem Vater die Zettel sonntags persönlich unter die Nase.

Was ich unsinnig finde wäre einem eher desinteressierten Vater jede einzelne Note mitzuteilen oder das Ergebnis des Elternsprechtages, wenn er daran selbst hätte teilnehmen können, aber keine Lust hatte. Und ja, Du hast auch Recht, er kann fragen und er hätte Dich bitten können, ihm solche Dinge mitzuteilen, bevor er aufs Jugendamt rennt. Das hätte ja als Aufforderung ausgereicht.

Übrigens wissen die Mitarbeiter vom Jugendamt, dass viele Väter behaupten, sie würden nichts mitgeteilt bekommen oder würden abgeblockt. Da wird heutzutage dann schon nachgefragt, wieso der Vater die Informationen nicht regelmäßig anfragt, bestenfalls schriftlich.

4

Also ich habe meine Ex vor einiger Zeit aufgefordert, mir eine Vielzahl von Infos regelmäßig als Bericht nebst Fotoübersendung zukommen zu lassen.

Hintergrund:
Ich habe zwar mit meinem Sohn seit einigen Jahren nichts zu tun, da meine Ex dies nicht wünscht. Der Kleine wurde mittlerweile so extrem von seiner Mutter und deren Umfeld bearbeitet, dass er mich auch nicht kennenlernen möchte.

Das haben wir alles durch. Gespräche mit dem Jugendamt etc bla blubb. Ende vom Lied war, dass ich zwar mein Umgangsrecht einfordern könnte, es aber laut dem Verfahrensbeistand, dem Jugendamt und meiner Anwältin kein Sinn machen würde, ihn dazu zu zwingen, mitzumachen.

Infos wollte meine Ex mir auch nicht geben. Also haben wir das gerichtlich durchgeboxt.

Nun muss sie alle sechs Monate Zeugnisse und Fotos an mich verschicken. Ebenso Berichte über seine Entwicklung, schulischen Leistungen, Hobbys/Freizeit, soziales Umfeld etc.

Da reichen auch keine Stichpunkte aus. Kommt sie dem nicht nach, wird ein Ordnungsgeld oder ersatzweise Haft fällig.

5

Schlimmer Fall, das tut mir leid für Dich und es ist beschämend wie häufig es immer noch Exfrauen gibt, die ihre Wut und Rachegelüste völlig egoistisch auf dem Rücken ihrer Kinder austragen.

Ich wünsche Dir, dass dein Kind das Spiel durchschaut, wenn es älter ist und der Kontakt wieder aufgebaut werden kann.