Hallo
ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Kurze Beschreibung
Ich bin verheiratet, war eine lange Zeit von Ehemann getrennt.
In der Zeit neuen Partner gehabt bin ss geworden. Erzeuger hat mich noch in der ss verlassen und das Kind abgestritten.
Nun dann über das Gericht Vaterschafttest gemacht und 99% ist der Erzeuger der Vater.
Beschluss vom Gericht erhalten.
Seit dem das Kind da ist, hat mein Mann das Kind wie sein eigenes akzeptiert und liebt es auch.
Wir sind auch wieder zusammen und nun sind wir hin und her gerissen. Mein Mann steht in der Geburtsurkude als Vater drin.
Eigentlich möchten wir das nicht ändern und der Erzeuger möchte auch kein Kontakt zu dem Kind haben ist auch in Ordnung muss er nicht. Später wenn das kind alt genug ist, soll dann selber entscheiden ob er sein Erzeuger kennlernen möchte oder nicht.
Nun meine Frage.
Muss ich die Geburtsurkude wegen dem Gericht Beschluss ändern lassen oder nicht?
Vielen Dank für eure Antworten
Geburtsurkude muss ich sie ändern lassen
1
Wenn der andere laut Gerichtsbeschluss der Vater ist, musst du die Geburtsurkunde ändern lassen und wenn das Standesamt es nicht selbst eingibt, auch beim Bürgeramt eintragen lassen.
2
Eigentlich macht das das Gericht das doch schon von Amts wegen. Das musst du gar nicht. Das heißt, das Personenstandsregister müsste doch längst geändert worden sein. Wenn du eine aktuelle Geburtsurkunde für deine Akten haben willst, kannst du das dort beantragen, wenn nicht, lässt du es eben.
3
Darf ich mal fragen, weshalb ihr das überhaupt gemacht habt? Also die Vaterschaftsanfechtung?