Guten Morgen ihr Lieben,
Mein Partner und ich haben ein Haus gekauft.
Selbstverständlich soll mein Sohn mit umziehen.
Der KV und ich haben gemeinsames Sorgerecht.
Wir wollen im selben Ort nur ein paar Straßen weiter ziehen.
Also würde sich für meinen Sohn, bis auf das Haus, nichts ändern.
Er sieht seine Freunde, Großeltern+ Tante (wohnen auch im Ort), kein Schulwechsel, nichts...
Kann ich meinen Sohn mit mir ummelden, wie gesagt es würde sich bis auf "die Hülle" nichts änder, oder muss ich erst beim KV "um Erlaubnis" bitten?
Natürlich wird er über den Umzug informiert, das ist selbstverständlich, auch wenn er sich seit Monaten nicht ihm ihn gekümmert oder sich gemeldet hat.... 😒
Vielen Dank schonmal für eure Antworten und euch allen einen guten Start in den Tag 😊🙋♀️
Umzug trotz gemeinsamen Sorgerechts
Ja, du benötigst deine Zustimmung. Du kannst ihn nicht einfach ummelden.
Sprich doch vorher mit dem Papa, du kannst ja auch schon ein Schriftstück vorfertigen.
Das gilt doch nur, würde der Sohn noch mit Papa unter einem Dach wohnen? Sie wohnen ja aber schon auseinander.
Ansonsten darf die TE doch innerhalb des Wohnortes umziehen, wie sie mag.
Nein, da beide ja auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben benötigt sie trotzdem das Einverständnis vom KV.
Es gibt auch keinerlei Kilometergrenze, bis zu welcher es nicht nötig ist.
du brauchst eine schruftliche EInverständis für die Ummeldung
Sagt wer?
die Gemeinde darf ohne nicht ummelden!
So wie ich es verstehe, lebt ihr ja nicht mit dem Kindsvater unter einem Dach?
Wenn ja, dann dürft ihr meines Wissens nach innerhalb des Wohnortes auf jeden Fall umziehen.
Es gibt eine KM-Regel, ich meine, es sind 20 KM, innerhalb derer man umziehen darf. Alles andere bedarf dann dem Einverständnis des anderen Elternteils.
Ok das war mir neu. Dann revidiere ich.
Es gibt auch keine Kilometergrenze.
Ich würde an Deiner Stelle den KV (nachweislich) schriftlich über den geplanten Umzug informieren. Nicht um Erlaubnis fragen, sondern nur informieren.
Das mit den Kilometern ist etwas schwammig. Generell kannst Du davon ausgehen, dass ein Umzug innerhalb des Wohnorts, ohne Schulwechsel, kein massiver Eingriff ist und darum vom KV nicht "erlaubt" werden muß.
Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du ihn informierst. Dann hat er die Möglichkeit zu widersprechen, und erst dann würde ich weiter klären, ob er damit Chancen hat. Wobei er sicher nicht mit dem Veto durchkäme, wenn sich so wenig ändert. Aber da auch er ein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, würde ich auf Nummer sicher gehen.
Die Frage ist, ob neben dem gemeinsamen Sorgerecht auch ein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht besteht. Falls ja, muss der KV einem Umzug zustimmen. Verweigert der KV die Zustimmung, kannst Du beim Familiengericht das alleinige Sorgerecht beantragen.
Hast Du das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, kannst Du hinziehen wo Du möchtest, allerdings kann der KV per Familiengericht den Umzug des Kindes verhindern indem er das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt.
Spielt der Vater toter Mann und reagiert gar nicht, genügt meines Wissens die Unterschrift eines Elternteils um das Kind umzumelden. Da greift nämlich das Melderecht (bzw. -pflicht), dass der erste Wohnsitz da zu sein hat, wo der Lebensmittelpunkt besteht.
Grüsse
BiDi
>> kannst Du beim Familiengericht das alleinige Sorgerecht beantragen <<
Ich meine Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Hallo,
ich bin jetzt 2x innerhalb des Ortes mit den Kindern umgezogen und brauchte keine Einverständniserklärung des Vaters. Wir haben auch geteiltes Sorgerecht.
Liebe Grüße
Knödel
Ich glaube, dass jedes Bundesland da andere Regelungen hat. In BaWü z.B. reicht es, wenn der sorgeberechtigte Elternteil, bei dem das Kind zukünftig wohnt, das Kind anmeldet und unterschreibt, ohne Zustimmung des anderen.
Als ich damals innerhalb des (ehemals gemeinsamen) Wohnortes umgezogen bin, musste der KV sein Einverständnis geben.
Und zwar persönlich, vor Ort.
Schriftliches Einverständnis genügte nicht.
Gleichzeitig konnte ich aber allein für die Kids Perso und Reisepass beantragen und ins Ausland (in den Urlaub) fliegen....
Da hatte der KV nichts zu melden.
Der Ex konnte auch hinziehen,wohin er wollte...da interessierte sich auch wieder niemand für die Kids.
Über 20 Jahre her,aber scheinbar hat sich nix geändert.
Als ich dann in einen anderen LK gezogen bin , hab ich halt die Frage vom Einwohnermeldeamt, Schulen etc irgendwie falsch verstanden und auf "Allein Sorgeberechtigt?" mit "Ja" geantwortet .
DAS hat dann auch wieder niemand überprüft und ich durfte alles selbst erledigen...
Habe ich ehrlich gesagt noch nie gebraucht für 2 Umzüge innerhalb der selben Stadt.