Hey, ich hab mal ein Anliegen…
Ich habe mich von meiner Ex-Partnerin getrennt und wir haben einen 18 Monate alten Sohn.
Sie ist aktuell bei ihren Eltern (80km) & will zukünftig auch in die Richtung ziehen.
Ich möchte das aber nicht! Dann sehe ich mein Kind kaum noch und außerdem hat er hier seinen Lebensmittelpunkt die ganze Zeit gehabt, hat einen Krippeplatz und ein Umfeld!
Dort hätte er nur sie, die anderen Großeltern und zwei Freundinnen von meiner Ex. Ein Krippeplatz ist aktuell ja nicht vorhanden und wer weiß wann er einen bekommt…
Sie ist aktuell noch in Elternzeit, ich bin beruflich leider viel unterwegs und übernachte nicht immer zu Hause habe aber ein Bewerbungsgespräch um meinen Job zu kündigen, kürzer zu treten und HomeOffice zu machen. Das ist alles kein Problem!
Frage: wie gut sind meine Chancen das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen?
Bringt es was den Job zu kündigen? Ich war schließlich nicht so oft im 1.Jahr zu Hause wie sie…
Hat es Vorteile einen Krippeplatz zu haben? Sie will allerdings erstmal zu ihren Eltern und die könnten ebenso auf unser Kind aufpassen
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Hallo,
Habt ihr das gemeinsame Sorgerecht? Wenn nicht solltest Du es beantragen, das bekommst Du zugesprochen sofern keine kindswohlgefährdung von Dir ausgeht (wovon ich jetzt mal ausgehe). Als nächstes würde ich ihr schriftlich per Einschreiben mitteilen dass Du dem Umzug des Kindes nicht zustimmst. Sie kann ihn dann nicht ummelden, also nicht mit Kind umziehen. Sicherlich wird sie dagegen klagen, also schau schonmal nach einem guten Anwalt.
Job kündigen würde ich nicht, erst wenn Du einen neuen hast.
Ich verstehe es so dass Du möchtest dass Dein Sohn bei Dir lebt. Also schau dass Du die Betreuung sicherstellst, das erhöht Deine Chancen.
Alles Gute
Sunny
Du hast keine Chance, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen. Das haben nämlich beide, es ist Teil des Sorgerechts.
Wenn es darum geht, darauf zu klagen, dass das Kind den Lebensmittelpunkt bei Dir bekommt, nee, vergiss es. Sie hat sich hauptsächlich ums Kind gekümmert, Du warst viel weg. Damit ist sie die Hauptbezugsperson.
Du hast Chancen, ihr (bzw dem Kind) den Umzug zu verbieten. Sie müsste vor Gericht gehen. Wenn sie nachweisen kann, dass der Umzug dem Kindeswohl entspricht, weil sie zB dort Unterstützung durch die Familie oder einen Job hätte, hätte sie die Chance, das auch gegen Deinen Willen durchzubekommen.
Richtig: Er hat keine Chance, das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) zu bekommen, weil er nicht die Hauptbezugsperson des Kindes ist und das Kind noch sehr klein ist.
Richtig: Er kann dem Umzug des Kindes nur in Form eines Vetos widersprechen, sofern er sorgeberechtigt ist. In diesem Fall muss die Mutter sein Einverständnis für den Umzug einholen, um umzuziehen. Verweigert er dieses Einverständnis, kommt es zu einem Sorgerechtsverfahren, bei dem über das Aufenthaltsbestimmungsrecht entschieden wird (welches sich beide Eltern, wenn sie sorgeberechtigt sind, verfügen). Das Gericht prüft dabei, was für das Kind weniger schlimm ist – entweder mit der Mutter umzuziehen und den Vater seltener zu sehen oder beim Vater am aktuellen Wohnort zu bleiben und die Mutter zieht allein weg. Hier hat der Vater, sofern er nicht Hauptbezugsperson oder nahe dran ist, grundsätzlich das Nachsehen, sprich keine Chance. Wenn er daran festhält, dem Umzug nicht zuzustimmen, wird das Gericht der Mutter das alleinige ABR übertragen. Dann kann sie mit dem Kind hinziehen, wohin sie möchte, auch ohne das Einverständnis des Vaters.
Falsch: Er hat keine Chancen, den Umzug zu verhindern, sodass dieser tatsächlich nicht stattfindet. Stichwort Hauptbezugsperson und Alter des Kindes. Die Mutter wird den Umzug zu 99% durchsetzen können. Anders sähe es aus, wenn das Kind eine ähnlich starke Bindung an den Vater hätte wie an die Mutter oder wenn es bereits stark sozial am aktuellen Wohnort eingebunden wäre.
Quelle: Eigene Erfahrung. Ich konnte es selbst nicht fassen, aber genau so läuft es. Ich musste einem Umzug über 700 km zustimmen und hatte nicht die geringste Chance, dies zu verhindern, obwohl ich sehr regelmäßig Umgang mit unserem Kind habe.
Tipp: Such dir eine gute Anwältin und stimme (sofern du sorgeberechtigt bist) dem Umzug nicht zu. Lass es auf eine Sorgerechtsverhandlung ankommen. Bereite schon vorher deinen Umzug vor, sofern es dir möglich ist. Falls du nicht umziehen kannst, überlege dir, welche Gegenleistungen du für dein Einverständnis zum Umzug haben möchtest. Das gilt auch, wenn du (wie ich) nachziehen willst. Das Gericht wird definitiv versuchen, die Kindsmutter zur Einigung zu bewegen, da es stets eine Einigung bevorzugt. Ansonsten könnte dir dein ABR entzogen werden, was nur im äußersten Notfall so gehandhabt wird.
Sofort zum Anwalt, der soll ihr schriftlich mitteilen, dass du dem Umzug nicht zustimmst. Weiter dringend aktiv am Ball bleiben wegen den neuen Jobbedingungen. Lass dir keine Angst machen mit der ewig gleichen Aussage dass die Ex die Hauptbezugsperson ist. Das war mal. Vielleicht hattet ihr euch damals so geeinigt. Du gehst arbeiten, sie bleibt zu Hause. Jetzt hat sich die Situation geändert, das passiert nunmal im Leben. Du sorgst um einen Job, der besser mit der Kinderbetreuung vereinbar ist, damit hast du sehr gute Chancen sollte es vor Gericht gehen👍🏻 Alles Gute, bleib dran!
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