unterhalt. unterhaltsvorschuss ? bräuchte hilfe

mein Mann und ich haben uns ganz frisch getrennt.
2 Kinder 6 und 13 jahre
Mann nettogehalt momentan Lohnsteuerklasse 3 von 2650 Euro
Er will mir 500 euro Unterhalt zahlen für beide.
Wieviel wäre eigentlich der unterhaltsvorschuss? versteh ich nicht ganz.. ich lese der wäre 301 + 395. Aber wird davon noch das Kindergeld abgezogen?
kann mir das jemand sagen bitte

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Du solltest dich beim Jugendamt oder Anwalt beraten Lassen. Nicht nur über die Begrifflichkeiten, sondern auch deine Rechte und Pflichten.
Dein Mann kann sich nicht aussuchen, wie viel er zahlt und du darfst nicht auf Unterhalt verzichten, der euren Kindern zusteht.

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Das lass bitte genau berechnen.
Im online Unterhaltsberechner kannst du vorab mal rechnen.
Allerdings berücksichtigen sie nicht was noch an Anzügen dabei ist.
Deshalb lass es von einem Anwalt berechnen. Die meisten Jugendämter sind recht ausgelastet.

Beim Unterhalt wird er tiefer in die Tasche greifen müssen.

Liebe Grüße

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erstmal änderst sich sein Lohn, ab Auszug hat er Lohnsteiuerklasse 1 mit 1 Kind, er zahlt somit viel mehr Lohnsteuer. viôn dem Unterghalt nach der Düsseldorfer Tabelle werden 50% des Kindergelds abgezoge , also 301 + 395 -250, du kommst also mit 500€ besser weg

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Ich komme irgendwie auf andere Beträge.
In der untersten Einkommensstufe 551+645 Euro = 1196 Euro
Abzüglich 250 Euro Kindergeld wären für beide dann 946 Euro Unterhalt.

Da er bis auf den Selbstbehalt reduziert werden kann bleibt an Unterhalt sicher mehr als die 500,- angebotenen Euro übrig. Von daher vom Anwalt ausrechnen lassen, es sei denn er kommt dir freiwillig noch entgegen.

Bearbeitet von Johann44
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Die 395,- Eur für das 13-jährige Kind ist Unterhaltsvorschusshöhe. Da sind schon 250,- Eur Kindergeld abgezogen.

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Naja er hat dann ja Steuerklasse 4. Grundsätzlich find ich es gut, wenn ihr euch selbst einigt. Macht vieles leichter. Da müsstet ihr erst mal ausrechnen was netto bei Steuerklasse 4 raus kommt und dann kann man in die DDT gucken.

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Steuerklasse 4 ?
Ich hatte als Unterhaltspflichtiger ab Jan. nach Trennung Steuerklasse 1.

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Dann warst du wohl nicht verheiratet.

Verheiratete können keine Stkl. 1 haben.

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