Hallo ihr Lieben,
ich bin ja geschieden und habe 2 Kinder (knapp 2 und fast 4).
Seit knapp einem Jahr gibt es eine gerichtliche Scheidungsvereinbarung, die vor allem auch die Unterhaltszahlungen regelt.
Nun ist heute der 04. und der Unterhalt ist ausgeblieben.
Den für die Kinder werde ich morgen gleich beim Jugendamt als Vorschuss einfordern.
Aber was ist mit den restlichen 1000,- € für mich ??
Gibt es eine Stelle (z.B. Sozialamt oder so), die mir den Unterhalt vorschießt wenn er nicht zahlt ??
Bitte dringend Infos und vielen Dank bereits vorab.
LG Andrea
Wie komme ich an den Unterhalt ??
Hat er denn gesagt, dass er nicht zahlen will?
Da der Unterhalt vom Gericht festgelegt ist, kannst du ihn pfänden. Mach am besten schnell einen Termin bei deiner Anwältin.
Alles Gute
Ja, danke.
Gesagt hat er nichts, einfach nicht gezahlt, also seinen Dauerauftrag storniert, sonst wär es schon seit Donnerstag da.
Aber er hat auch die gerichtlich festgelegten Beträge zu Hausrat und Kautions-Ausgleich usw. erst nach anwaltlicher Mahnung geschrieben und Androhung eines Mahnverfahrens.
Anwalt werde ich morgen früh gleich kontaktieren.
Aber das dauert ja schätzungsweise ewig, bis da was geht....
Naja, werde ich nicht drum rum kommen. Und zum JA gehe ichmorgen auch gleich wegen Kindesunterhalt.
Es ist alles so nervig.... Aber es wird weiter gehen
Beantrage sofort (ergänzendes ALG 2), von irgendetwas musst Du schließlich leben.
Sofort, weil:
gezahlt wird erst ab Antragstellung. Wenn er denn doch mal zahlt, musst Du dieses Geld zurückzahlen oder Du leitest Deinen Anspruch auf die ARGE über.
Gruß und alles Gute
Manavgat
Hallole!!!!
Ich wunder mich doch immer wieder über die gleigültigkeit der männer!!!meine mutter hatte mit meinem erzeuger auch ständig probleme,dass er den unterhalt für mich bezahl!
Damals hatte das Gericht eine Taschenpfändung angeordnet und so ist meine mutter immer wieder an ihe geld gekommen!!
Heute weiß ich das die Herren der schöpfung beim jugendamt eine pfändungsurkunde unterschreiben müssen und die bekommst du!!
Inhalt der pfändungsurkunde:
.. betrag des unterhalts
.. wann das geld spätestens bei dir auf dem konto sein muss
.. adresse des arbeitgebers
.. einkommen
ach ja und für wieviel kinder er zu bezahlen hat!!!!
wenn du so eine pfändungsurkunde hast kannst du sofort zum anwalt oder gerichtsvollzieher gehen und schwupp die wupp ist die kohle rucki zucki da!!!
Das geht soweit,pfädung beim arbeitgeber und pfändung der konten plus sperrung der konten und zwar solange bis er bezahlt hat!!!
Ich denke nicht das sich das ein mann antun sollte,wenn er irgendwann mal wieder eine familie gründen möchte!!!
Liebe grüße und ich hoffe das ich dir helfen konnte!!!
Aber bitte... ich selber habe keine kinder un d bin nicht verheiratet!!Hatte diese in einer vorherigen beziehung erlebt!!!