Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Guten Abend,

ich hab mal eine Frage. Ich arbeite in einer Zytostatika-Abteilung in einem Krankenhaus und mache mir so meine Gedanken zwecks Kinderwunsch.

Ich weiß von der Betriebsärtzin, dass sobald ich weiß das ich schwanger bin ein Beschäftigungsverbot bekomme. Dann bekomme ich ja aber nur noch 80% meines Lohns,weil ist ja im Endeffekt eine Krankschreibung oder bekommt man dann trotzdem 100% ?

Wie wirkt sich das dann auf Elterngeld aus ? Dort geht man ja von den letzten 12Monaten des Nettoeinkommens aus. Würde ich dann quasi nur 65% von den 80% Lohn bekommen oder von den 100% ausgehend?

Ich weiß es ist ziemlich kompliziert geschrieben, ist ja auch schon spät.

Vielen Dank im Vorraus Caro

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Wenn man dir ein Arbeitsverbot ausspricht, bekommst du weiterhin deinen vollen Lohn bis zum MS bezahlt!
Bei mir würde das auch so sein ;O)

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#winke

also ich war auch im BV habe 100% lohn bekommen, amb. krankenpflege, weil der AG sich das von der KK wiederholt

du gibst dann bei der elterngeldstelle ganz normal deine lohnabrechnungen in kopie dann ab :)

weil die bekommst du ja weiterhin :)

lg #sonne

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Ich hatte bei meiner ersten Schwangerschaft auch ein beschäftigungsverbot. Ich habe 100% Gehalt bekommen. Dein Arbeitgeber zahlt dir 100% bekommt aber nur 80% von der Krankenkasse wieder. Ich glaub das es die krankenkasse war ;-) aber auf jedenfall bekommst du dein komplettes Gehalt.

LG Vanessa