trennungsunterhalt

hallo,

ich habe mich gerade von meinem mann getrennt, wir leben jedoch noch zusammen in der gemeinsamen whg....
ich suche jetzt ganz schnell eine eigene whg für mich u meine zwei kinder,...
eines davon ist seins...
nun haben wir eine drei zimmer whg aus der wir jetzt vier zimmer gemacht haben,(124qm)
nun haben wir beide einen anwalt genommen,...und beide haben natürlich einen völlig verschiedenen unterhalt für mich berrechnet,... (bin nicht berufstätig)
wir haben in der gemeinsamen whg eine sehr hohe miete (1300.-)warm....
seine anwältin hat diese hohe miete mit in den unterhaltsrechnungen inbegriffen,...
hoffe ich kann meine frage hier jetzt richtig formulieren,...
er will als einzelperson in der vierzimmerwhg für 1300.- wohnen bleiben, kann er in diesem fall dazu aufgefordert werden in eine günstigere whg zu ziehen,...???
kann ich dadurch weniger anspruch haben da seine miete so hoch ist oder muß er sich auch verkleinern???
hoffe ich bekomme eine baldige antwort von euch,...
ganz lieben dank

1

Ihr wohnt doch noch beide dort. Natürlich muesst ihr auch beide die Miete zahlen. Geht die Miete immer von seinem Konto ab, dann kannst du deinen Mietanteil (und den der Kinder) samt aller anderen Nebenkosten, an ihn zurueckueberweisen. Das würde ich aber getrennt machen und nicht mit im Unterhalt, denn das ändert sich ja.
Er kann machen mit seinem Geld, was er will. Oder willst du von ihm vorgeschrieben haben, wo du wohnst? Der Kindes- und Trennungsunterhalt berechnet sich nicht nach dem Verdienst nach Abzug aller Ausgaben. Wenn ihr in einer 1300€ Wohnung wohnt, seid ihr mit Sicherheit keine ALG2-Empfänger. Wer genau soll ihn denn auffordern, sich zu verkleinern? Du wirst ja in naher Zukunft bald wieder auf eigenen Beinen stehen. Dann fällt zumindest der Trennungsunterhalt weg und er hat wieder mehr Geld und zahlt nur noch für ein Kind.

24

" Der Kindes- und Trennungsunterhalt berechnet sich nicht nach dem Verdienst nach Abzug aller Ausgaben"

...seine anwältin hat diese hohe miete mit in den unterhaltsrechnungen inbegriffen,...

Aber sie schreibt hier doch, dass seine Anwältin die Miete mit eingerechnet hat! Also ist es doch verständlich, dass sie fragt, ob er dann nicht eine kleinere Wohnun nehmen muss, denn ansonsten würde jawohl fast jeder sich eine riesige Wohnng nehmen, um weniger Unterhalt zu zahlen.

Klar ist aber auch, dass sie jetzt die Hälfte der Miete an ihm zahlen muss, da sie ja im Moment noch dort wohnt. Allerdings hat dies nichts mit den Unterhaltszahlungen zu tun, dies muss extra geregelt werden.

27

Der Punkt ist nur, dass die Wohnung die gemeinsame Ehewohnung ist/war. Es handelt sich also keinesfalls um eine Wohnung, die sich der Ehegatte nimmt, um seinen Unterhalt zudrücken.
Und ja, die Anwältin tut alles, in seinem Namen. Genauso, wie die Anwältin der TE alles im Namen der TE tut. Der Punkt ist, dass beide Anwälte versuchen das jeweils Beste für ihre Mandanten herauszuschlagen. In dem Punkt haben beide und zugleich niemand recht. Ja, die Miete kann man durchaus mit den Unterhaltsrechnungen verrechnen, aber nur zeitlich begrenzt. Das hat die Anwältin des Mannes wohl vergessen zu "erwähnen". Im Gegenzug hat die Anwältin der Frau von vorn herein gar nicht angenommen, dass die Wohnung auch von ihrer Mandantin gemietet wurde (wie konnte das wohl passieren?). Wenn der Mann die Wohnung übernimmt, ist es vorteilhaft für die Frau. Wenn er die Wohnung nicht übernehmen würde und die Wohnung würde gekündigt werden, müssten beide noch mehrere Monate die Miete dafür zahlen - parallel zur neuen Wohnung. Dann kommt natürlich noch die Wiederherstellung des alten Zustandes und die Renovierung dazu - kostet alles Geld.

weiteren Kommentar laden
2

Hallo.

Wenn ich jetzt richtig liege, dann müsste eigentlich dein Mann auch sich eine neue Wohnung suchen. Er bekommt ja zu seiner Lebensunterhaltberechnung auch nur einen gewissen Obulus zugeteilt an Miete. Ich hoffe, du verstehst, was ich meine. Er kann nicht einfach sagen, ich bleibe in der Wohnung und zahle die 1300 warm, aber wiederum hat er ja nur nach Berechnung des Selbstbehalts nicht mal mehr die Summe. Also glaube Selbstbehalt ist bei 1050 Euro, wie will er da die Miete zahlen können. Unterhalt geht immer vor.

lg Hermina

3

>>> Also glaube Selbstbehalt ist bei 1050 Euro, wie will er da die Miete zahlen können. <<<

Diese Aussage ist völlig sinnlos, da bei einem ausreichenden Einkommen der Selbstbehalt erst einmal irrelevant ist - und bei einer Miete von 1.300,- dürfte das Einkommen etwas höher sein.

5

Ok, dann liege ich falsch. Aber man weiß ja nicht, wie hoch sein Einkommen ist. Sie sollte sich beim Amt oder so erkundigen. Bin jetzt von meinem Ex ausgegangen.

weitere Kommentare laden
4

Hallo

Wenn er es sich leisten kann, kann er auch darin wohnen bleiben.
Und er wird seine Steuerklasse ändern, dann ändert sich sein Verdienst noch

Wie alt sind deine Kinder? Über kurz oder lang wirst du wider arbeiten müssen, den auf Dauer muss er für dich nicht zahlen.

8

Hi! Die Miete hat nichts mit dem Trennungsunterhalt zu tun. Solange du noch in eurer gemeinsamen Wohnung lebst, hast du allerdings keinen Anspruch auf Unterhalt solange er weiter alle kosten trägt. Evtl. War dies von seiner Anwältin deswegen so berechnet. Denn die kennt natürlich die Gesetzeslage auch.
Sobald du also ausgezogen bist, kannst du Unterhalt entsprechend der Gesetzeslage fordern, im Allgemeinen orientiert man sich hierbei ja an der Düsseldorfer Tabelle. Wieviel er Miete zahlt, ist sein Problem. Spätestens wenn er die Steuerklasse wechselt wird er merken, ob er sich die Wohnung noch leisten kann und will.
Das geht dich NICHTS an.
Ist ja auch besser für das Kind wenn es an Umgangswochenenden nicht auf dem Boden schlafen muss.

20

Also bei uns war so. Mein ex hatte eine Miete von knapp 800 euro für ne 4 zimmer Wohnung, bei Berechnung des Betreuungsunterhalten bzw Kindesunterhalt wurde diese Miete mitberücksichtigt. Wir haben dann "nur" den Mindestsatz bekommen, obwohl er mehr verdient.
Ihm wurde das aber nur vorübergehend so gewährt, er hatte 6 Monate Zeit sich ne günstigere Wohnung zu suchen. Hätte er das nicht gemacht wäre er auf den kosten sitzen geblieben, er hätte uns den vollen Unterhalt zahlen müßen ohne Berücksichtigung der hohen Miete.

29

Hallöchen,

Anwälte sind dazu da, den "Gewinn" ihrer Mandanten zu maximieren. Daher wird jeder Anwalt versuchen, für seine Seite das Beste rauszuholen und dadurch werden oft maximale Kriege verursacht. Praktisch wäre, wenn keine Seite versucht herauszuholen was ihr zusteht, sondern man sich zusammensetzt und sich auf etwas einigt, womit beide Seiten gut klarkommen. Soviel zur Theorie.

I. d. R. und wenn die Leitlinien der zuständigen Oberlandesgerichte nichts anderes sagen, bemisst sich der Unterhalt am durchschnittlichen Netto der letzten 12 Monate inkl. Sonderzahlungen und Steuererstattungen. Zu berücksichtigen ist, dass das schon ab Januar nicht mehr passt, weil er statt Stkl. 3 die 1 haben wird.

Dieses Netto wird bereinigt um berufsbedingten Aufwand, entweder pauschal mit 5% vom Netto oder nachgewiesenen Aufwand (Leitlinien!) und um private Altersvorsorge (max. 4% vom Brutto, sie muss tatsächlich gezahlt werden).

Dann wird geschaut, wieviele Unterhaltsberechtigte es gibt: das sind 2. Da kann man für den Kindesunterhalt dann "einfach" die Stufe nehmen, die die Düsseldorfer Tabelle entsprechend dem Netto ausspuckt.

Dann wird vom verbleibenden Netto der Trennungsunterhalt berücksichtigt. Sollten ehebedingte Schulden bestehen, die er allein weiter trägt, dürfen die in Abzug gebracht werden. Von der Differenz eurer Einkommen (Du null, er bspw. 3000 nach Berücksichtigung von KU und allen anderen zulässigen Abzugsbeträgen) bekommst Du 3/7, wie Kati (?) schon schrieb. Das wären 1285 Euro.

Ihm verbleiben dann 1.715 Euro für sich (da muss der Bedarfskontrollbetrag in der DDT geprüft werden). Von DIESEN 1,715 Euro darf er Wohnungen für 1.300 Euro mieten, einen Maserati leasen oder das Geld im Puff verschleudern. Erst da und nirgendwo sonst kommt seine Miete zum Ansatz. Er kann also da wohnen bleiben und mit 415 Euro leben oder aber eine günstigere Wohnung nehmen.

Bevor ihr euch gegenseitig die Augen auskratzt, immer daran denken: Der gegnerische Anwalt will keinen Fairplaypokal, der will das "Beste" für seinen Mandanten. IHR als Auftraggeber entscheidet, ob solche Spiele gespielt werden. Es liegt bei euch, dem jeweiligen Anwalt mitzuteilen, dass ihr eine "faire" Lösung wollt und nicht die, bei der man den anderen maximal ausblutet.

LG