Hallo,
Mein Freund und ich haben gemeinsames Sorgerecht für unseren Sohn.... nun hat sich mein Freund von mir getrennt und will, dass ich "seinen Sohn" bei ihm lasse... Für ihn steht außer Frage, dass der Kleine seinen Lebensmittelpunkt bei seiner Mama hat... Er möchte, dass unser
Sohn bei ihm lebt....
Natürlich möchte ich, dass der Kleine bei mir bleibt und normale Umgangskontakte mit dem Vater stattfinden. Wie verhält es sich im Fall einer Trennung???? Entscheidet das dann ein familiengericht???
Zu erwähnen ist, dass unser Sohn erst geboren wurde... Im April. Wir haben ihn auch erst seit 3 Wochen zu hause, da er einFrühchen war....
Der Papa geht die ganze Woche arbeiten, ich bin in Elternzeit und mache demnach alles mit dem Kleinen... Die Tage und die Nächte!
Trotzdem beharrt der Vater darauf, sein Sohn bleibe bei ihm und es ist ihm auch egal, ob dass mit Jugendamt und Gericht geklärt werden muss...
Wie stehen seine Chancen und wie ist die Vorgehensweise?
Traurige Grüße
Trennung-Kindsvater will Kind bei sich
Nun,
es gibt in der Tat kein Naturgesetz das Kinder grundsätzlich bei der Mutter bleiben müssen.
Im Gerichtsverfahren wird ein Gericht zu bewerten haben was dem Kindeswohl am ehesten entspricht.
Das mag sein aber bisher hat sie die Betreuung übernommen, wenn auch noch nicht sehr lange, das werden die vor der Geburt so entschieden haben, wieso sollte sich aufgrund der Trennung nun etwas daran ändern? Dem Kindeswohl werden wohl beide Varianten nicht schaden.
Da hast du dir aber nen ar*** angelacht sorry. Keine angst so leicht nimmt man einer Mutter das kind nicht weg. Einer Freundin gings ähnlich der kleine ist aber schon 1 jahr. Auf einmal soll der kleine zu ihm aufpassen soll seine Freundin er will weiter arbeiten und hat sogar behauptet sie wäre aggressiv und was weiß ich alles.... der kv hatte einfach keine Lust unterhalt zu zahlen. .. ging alles gut aus. Meine Freundin wurde beobachtet wie sie mit dem kleinen ungeht. Der kv hat sich in seinen lügen verstrickt und nun hat er kein sorgerecht mehr.
"Keine angst so leicht nimmt man einer Mutter das kind nicht weg."
So leicht geht es also nur bei Vätern?
Du würdest also ein 2 monate altes baby dem vater geben... weil? Klar ist es besser wenn beide für das kind sorgen aber ein baby gehört zur mutter... ich denk da nur ans stillen
Hallo,
gerade in dem Alter ist es wichtig, dass sich trotz Trennung für das Kind wenig ändert. Sprich: wenn du die Hauptbezugsperson bist, wirst du das auch bleiben.
Anders würde es aussehen, wenn er in Elternzeit wäre und du arbeiten würdest.
lg
Wenn das Kind etwas älter wäre oder dein Mann die Elternzeit hätte und sich ums Baby kümmern würde ,dann würde ich sagen....warum nicht.
Aber so ist der Kleine erst ein paar Monate alt,du bist die Hauptbezugsperson ,da wird dein Mann wohl keine große Chance haben,ihn ganz zu bekommen.
Es sei denn ,er kann nachweisen,dass du das Kind nicht vernünftig versorgst ,dich nicht kümmerst.
Mein Ex wollte damals bei unserer Trennung auch unsere Söhne behalten....
Nur um mir eins rein zu würgen-lächerlich - der kommt weder früh aus dem Bett, von Kochen, Wäsche waschen etc keinen Plan... Noch dazu Diabetiker der sich an nichts hält ... Hatte gar keine Chance auf die Kinder ...
Hallo!
Was heißt eigentlich: " Noch dazu Diabetiker, der sich an nichts hält...!? DAS hätte ich gerne näher erläutert.
In dem Zusammenhang verstehe ich diesen Satz nicht.
Ratlos
Dackelchen
Hallo,
ich bin zwar nicht rocksoul, antworte aber trotzdem mal.
Wenn Diabetiker so gar nicht auf ihre Ernährung und Blutzuckerwerte achten, kann das böse Folgen haben.
(bis hin zu Koma, zuckerschock...).
Ein Vater, der sich um seine Kinder kümmert, sollte daher auch mit seiner Gesundheit sorgsam umgehen.
Lg carla
Er sagt die Hauptbezugsperson sei seine Mutter.
Wie kommt er denn auf die Idee, wenn du doch Elternzeit hast?
hallo
das hast du falsch gelesen..
vg luckylike
"Für ihn steht außer Frage, dass der Kleine seinen Lebensmittelpunkt bei seiner Mama hat...
Lebensmittelpunkt bei der Großmutter und keine Hauptbezugsperson mag im Einzelfall auseinanderfallen. Warum das bei der BEHAUPTUNG der Fall sein soll ist mir aber nicht erkennbar.
Falls damit nur die Wohnung der Großmutter und nicht die Großmutter selbst gemeint war und diese auch weniger für das Kind da war als die Mutter, dann sollte die TE darüber aufklären.
Zur Klarstellung: Ich habe nichts zum Wahrheitsgehalt der Behauptung gemacht. Dazu fehlt nämlich jeder Hintergrund.