Guten Abend!
Wie es ja imner so ist scheinen Trennungen nie sauber zu laufen..... :(
Mein Lebensgefährte ist seit über einem Jahr getrennt - sie hat sich einen neuen gesucht und er zahlt Unterhalt laut Tabelle.
Sein Problem - die Ex weiss es - ist, der Chef zahlt nie regelmäßig Gehalt. 1-3 Wochen Verspätung ist keine Seltenheit. Sobald das Geld da ist übergibt er es ihr gegen Quittung sofort in bar damit es nicht noch länger dauert wenn es per Bank geht.
Nun sind wir seit 6 Monaten zusammen und sie dreht total durch. Begonnen damit ich solle einspringen wenn sein Geld noch nicht da ist und den Unterhalt übernehmen. Usw.
Neben einigen extrem fiesen Aktionen ihrerseits die ihm ua nun auch warscheinlich den Arbeitsplatz kosten mussten wir es nun per Anwalt in Angriff nehmen.
Nun waren wir beim Anwalt, denn es scheint keine Möglichkeit zu geben für Väter den tatsächlichen Unterhalt gemessen an dem Einkommen kostenfrei in einer Beratung ausgerechnet zu bekommen.
Der Anwalt meinte es kostet ne richtige Stange Geld. Nun müssen wir in den sauren Apfel beißen und es offiziell ausrechnen lassen, denn auch Schulden usw müssen berücksichtigt werden.
Gibt es wirklich keine Stelle für Väter bei der man die Kosten ausrechnen lassen kann was den Kindern tatsächlich gemessen an dem Unterhalt zusteht????
Als Mutter geht man zum Amt und lässt es ausrechnen. Als Vater wirklich keine Stelle?
Kann er gepfändet werden falls sie einen Titel erwirkt auch wenn er nachweislich immer zu spät Gehalt bekommt und nachweislich immer sofort in voller Höhe zahlt? Sie meint ja. Aber ohne Geld kann er nicht zahlen und sobald das da ist zahlt er umgehend
Weiss einer ob ich als Lebensgefährtin mit selbst 2 Kids, berufstätig, ohne Unterhaltszahlungen vom Vater meiner Kinderund eigenem Haus, was ich allein abzahlen muss für seine Unterhaltskosten aufkommen muss?
Sie meint ja. Ich müsse einspringen und da er bei mir wohnt habe er ja keine Kosten.
Er zahlt hier genauso mit und muss sich an den Kosten beteiligen, denn seine 2 Kids sind regelmäßig da und auch in den Ferien.
So vermögend bin ich nicht, dass ich 3 Personen inskl Verpflegung und Hauszusatzkosten übernehmen kann.
Dazu kommt sie bescheisst das Wohnungsamt mit falschen Angaben und würgt uns nun so arg einen rein. Wir wissen uns da echt keinen Rat zumal der Anwalt meinte das Ausrechnen vom Unterhalt kostet zw.700-800e ......frag mich von was......
Getrennt - gibt es für den Vater auch Hilfe bei Unterhaltsfragen?
Frag mal hier:
http://www.vatersein.de/
Da kannst du - oder besser gleich er selbst! - nachfragen wo er sich beraten lassen kann. Und da sind auch ein paar Leute unterwegs die ihm eine unverbindliche Einschätzung geben können.
Hallo, das Kind kann sich den Unterhalt kostenlos beim Jugendamt ausrechnen lassen, nicht die Mutter. Das kann aber nur der beantragen, bei dem das Kind lebt, also nicht dein Freund.
Wenn du die Eckdaten hier schreibst, können wir auch gerne rechnen helfen.
Er ist verpflichtet, zum Monatsanfang im Voraus zu zahlen. Eine Pfändung geht aber nicht ohne Titel, gibt es eine Unterhaltsurkunde oder einen Gerichtsbeschluss über den Unterhalt?
Ob Schulden angerechnet werden, hängt vom Entstehungszeitpunkt ab. Waren die beiden verheiratet oder wurden die Schulden vor Kenntnis der Schwangerschaft aufgenommen?
Eine häusliche Ersparnis ist möglich, um den Selbstbehalt zu kürzen. Das geht aber nur, wenn er nicht den Mindestunterhalt zahlt. Wieviel zahlt er, wieviele Kinder hat er und wie alt sind die?
LG
Unfassbar was hier abgeht mit der Mutter.
Er zahlt 603e für 2 Kinder, da er sich das selbst mit der Düsseldorfer Tabelle ausgerechnet hat .
100e zahlt er Unterhaltsvorschuss monatlich ab und hat Fahrtkosten.
Sobald sein Lohn da ist zahlt er sofort den Unterhalt . Durch die Trennung verändert sich bald die Steuerklasse zu 1 und durch ihre blöde Aktion verliert er seinen Job.
Bei der Einreichung der Scheidung kam auch das Thema Unterhalt und der Abwalt
Ups falsche Handytaste....
Und der Anwalt meinte er zahlt zu viel. Daraufhin kam das Thema mit ausrechnen lassen und nu flippt sie völlig aus und behauptet er wolle nicht zahlen usw.
Dem ist nicht so, was er seit der Trennung durch Zahlung sobald er Lohn hat in voller Höhe ja tut.
Ich glaube sie dreht so durch , obwohl sie ihn verlassen hat, weil er nu eine Partnerin mit Haus hat. Als wäre das etwas wo man neidisch sein müsste.
Sie dreht es nu so hin als würde er mir das Geld geben usw. Klar muss er hier Miete zahlen und sich an den Kosten beteiligen, aber das bleibt alles im Rahmen des Selbstbehaltes und hat mit dem Kindesunterhalt nix zu tun.
Daher völlig unrelevant für die Berechnung vom Unterhalt den er für seine Kinder zahlt und auch zahlen will und auch soll.
Ist nur so frustrierend, dass man als Mutter alles umsonst an Beratung etc zu bekommen scheint , aber als Vater der bis zum Existenzminimum runter Unterhalt zahlt alles nur kostenpflichtig als Hilfe bekommt.????
Beratung am Jugendamt kriegt auch er umsonst, nur sollte er nie! vergessen, dass das Jugendamt die Interessen des Kindes vertritt! Und das beinhaltet halt mal, dass mehr Geld für das Kind halt einfach auch im Interesse des Kindes ist!
Dazu scheint manchmal auch zu kommen, dass das Jugendamt das Wohl vom Kind mit Wohl von der Mutter gleichsetzt. Das zu bejammern nutzt ihm aber nix.
Auch wichtig: Unterhalt wirklich festsetzen gegen seinen Willen kann nur ein Gericht! Jugendamt kann nur beraten, ihn zwar zum unterschreiben auffordern, dass ist aber letztlich (egal wie hoch der gefühlte Druck ist) freiwillig!
Nicht nur das Kind kann den Unterhalt berechnen und titulieren lassen, sondern auch der Vater - auf seiner Seite kann es nämlich auch zu Änderungen kommen. Irgendwie geht es tatsächlich immer völlig unter, dass der Vater das kann.
Einmal geht es völlig kostenlos im Jugendamt. Allerdings beträgt dort die Wartezeit auf einen Termin mehrere Wochen bis Monate.
Außerdem kann man es noch von einem Notar ausrechnen lassen. Kindesunterhalt ist per Gesetz immer kostenlos zu titulieren. Jedoch darf der Notar noch diverse "Nebengebühren" berechnen (Schreibgebühren, Porto,...).
Von einem reinen Anwalt würde ich die Finger lassen. Der Anwalt kann das zwar berechnen, aber er darf nicht titulieren. Und falls dein Freund hier mal etwas Ruhe haben möchte, braucht er diesen Titel. Auf einen Titel hat das Kind sowieso einen Rechtsanspruch.
Ja, es kann gepfändet werden, aber immer erst wenn der komplette Monat vorbei ist. Also wenn eigentlich am 1. das Geld bei der Mutter sein sollte, er es aber immer irgendwann zwischen dem 10. und dem 20. überreicht, dann ist es zwar zu spät, aber nicht pfändbar.
Von weiteren Bar-Übergaben würde ich übrigens dringend abraten. Das ist in 10-15 Jahren nicht mehr nachweisbar. Ich hoffe, er hat sich immer abzeichnen lassen, dass er den Unterhalt gezahlt hat. Wer weiß, wer dann alles auf die Idee kommt das zu vergessen, dass hier je Unterhalt geflossen ist.
Ansonsten sollte er wirklich so fair sein und wenigstens einen Monatsunterhalt zusammensparen. Dann kann er einen Dauerauftrag einrichten und ist unabhängig von den Zahlungen seines Chefs. Die Kinder können nämlich absolut nichts dafür, dass sein Chef unpünktlich zahlt. Es ist durchaus verständlich, dass die Mutter langsam durchdreht bei der ganzen Unpünktlichkeit. Sie rechnet ja mit dem Geld und braucht es für die Kinder.
Buh,
also soviel gefährliches Halbwissen in einem Beitrag hatten wir schon lange nicht mehr.
Sorry, aber ALLES was du schreibst ist kompletter Blödsinn!
1. Das ein Beurkundungstermin beim JA immer Wochen bis Monate dauert ist völliger Blödsinn. Ich habe bei verschiedenen JA nie länger als 1 Woche gewartet.
2. Ein Notar darf gerade NICHT den UH ausrechnen. Er hat neutral zu agieren, kann dem KV also nicht aufzeigen wie der KU für ihn günstig berechnet wird. Dies muss man entweder selber, oder durch einen Anwalt erledigen lassen.
Ja, Notare sind üblicherweise auch Anwälte, aber ein und die selbe Person darf für einen Mandanten entweder als Anwalt, oder als Notar tätig werden.
Es gibt, je nach Bundesland, unterschiedliche Arten von Notaren. Nicht alle sind verpflichtet einen Titel nur gegen Schreibgebühr auszufertigen. Einfach vorher nach den Kosten fragen.
3. Gepfändet werden kann immer wenn ein laut vollstreckbarer Urkunde fälliger Betrag nicht termingerecht bezahlt wurde. War die Zahlung am 1, fällig, so kann die Vollstreckung am 2. eingeleitet werden. Irgendwelche Regelungen es sei noch bis Monatsende zu warten gibt es nicht - auch wenn diverse Beistandschaften das so handhaben.
4. Die Aufbewahrungszeit von Unterlagen bei der Bank sind 10 Jahre. Somit müsste man für eine Beweisbarkeit der Zahlung in 10-15 Jahren die Unterlagen ohnehin selber archivieren. Entsprechend ist es aus diesem Gesichtspunkt völlig egal ob man den UH überweist oder gegen Quittung bar zahlt.
An kati: Manchmal ist es besser sich nach Nuhr zu halten.
Ich könnte sie verstehen wenn sie selbst nicht das Amt bescheissen würde! Wohngeld kassieren, Freund mit im Haushalt lebend und nicht angegeben .....
Er kann nix zusammen sparen er hat durch den Unterhalt nur das Existenzminimum minus das was er an Fahrtkosten und einer 100e abzahlung und Lebenskosten wie Miete usw. Und nein keinen Luxus, kein Auto nix.
Neuen Job sucht er eh - im Winter auf dem Bau relativ schlecht und Zeitarbeitsfirmen zahlen sehr schlecht - ergo weniger Unterhalt für die Kinder .
Wobei nun muss er einen suchen da sie ihm seinen jetzigen Job gekostet hat.
<<<Sie meint ja. Ich müsse einspringen und da er bei mir wohnt habe er ja keine Kosten.>>>
Nein, du musst nicht für fremde Kinder einspringen bzw. für die Ex-Frau. Du hast damit nichts zutun.
Und zum zweiten Thema Kosten für die Wohnung. Mach mit ihm einen Mietsvertrag fertig. So zahlt er "offiziell" Miete und die wird dann natürlich vom Unterhalt wieder abgezogen. Was ihr inoffizielle macht, ist euer Ding.
Alles Gute.
Die Miete wird NICHT vom Unterhalt abgezogen, wie kommst du denn auf sowas? Es ist für die Unterhaltsberechnung vollkommen irrelevant ob er Miete zahlt oder nicht. Durch das zusammenleben kann aber durchaus vor Gericht sein Selbstbehalt gesenkt werden, sofern er den Mindestunterhalt nicht zahlen kann, da es für ihn günstiger ist als wenn er alleine lebt.
Hallo.
Nein meinte natürlich nicht vom Unterhalt, sondern wird im Selbtbehalt mit angerechent. Falsch ausgedrückt.
LG