Trennungsgeld und Ehegattenunterhalt

Hallo!

Ich stehe kurz vor einer Trennung von meiner Frau nach 4 Jahren Ehe (2 Kinder) ohne Ehevertrag. Im Vorfeld hätte ich noch ein paar Fragen:

Ist der Unterhalt vom Gewinn bei Selbständigen bzw. den Nettogehalt bei Angestellten abhängig?

Gibt es einen Stichtag um die Vermögensverhältnisse für Gütertrennung, Trennungsgeld und Ehegattenunterhalt offen zu legen?

Gibt es nach Festlegung der Unterhaltszahlungen einen Termin für eine Neuberechnung des Unterhaltes, falls sich mein Einkommen nach der Scheidung ändert? Kann dieser später noch jährlich angepasst werden?

Gibt es eine Möglichkeit mich schon vor dem Scheidungstermin aus der Zugewinngemeinschaft zu lösen?

Wie wird das Trennungsgeld und der Ehegattenunterhalt berechnet, falls im Vorjahr noch Einkommen erzielt wird, aber momentan Arbeitslosigkeit (-unwilligkeit) vorliegt?

Vielen Dank für's lesen und antworten.

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Schon wieder ein Frischling mit so einem provokanten Post...

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Hä?

Wo ist der Beitrag denn provokant??

LG

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Na dann fange ich mal an...
Der ganze Post zielt nur darauf hin, wie man am besten Unterhalt prellen kann.
In 4 Jahren Ehe gab es 2 Kinder. Also entweder die Kinder sind Zwillinge (was sehr selten ist und daher gehe ich mal nicht davon aus) oder das jüngste Kind ist noch ein Baby, bestenfalls Kleinkind (man sollte schon bedenken, dass zumindest eine Schwangerschaft während der Ehe stattgefunden hat und diese bekanntlich 9 Monate dauert). Er selbst ist offenbar Unternehmer. Die Frau "will" nicht arbeiten - muss sie aber aufgrund dieser Tatsache auch gar nicht (soviel zum Thema "Arbeitsunwilligkeit").
Was ist denn bitte Trennungsgeld?

Ach...und die Zugewinngemeinschaft war bisher auch ganz ok, aber jetzt, wo es um die Scheidung geht, soll das noch vorher aufgehoben werden?

Urbia wird in den letzten Wochen förmlich überschwemmt von derartigen Posts von Frischlingen.

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Hi,

Unterhalt für Ex - Ehegatten ist von Einkommen abhängig. Von deinem und von ihrem.

Für Aufteilung von Vermögen gibt es einen Stichtag, könnte Datum einreichen der Scheidung sein (weiß ich nicht genau). Geld verstecken ist aber in keinem Fall eine gute Idee.

wichtig: Unterhalt für die Kinder ist vorrangig (und nur von deinem Einkommen abhängig). Hier kannst du in der Düsseldorfer Tabelle nachschauen.

Und ihr beide solltet euch ganz unabhängig vom Geld Gedanken über Betreuung der Kinder, Besuchszeiten etc machen! Die brauchen beide Elternteile auch bei getrennten Eltern!

Frag da mal bei

www.vatersein.de

da bekommst du sicher auf Fragen wegen Unterhalt etc brauchbare Antworten.

LG

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Vielen Dank für die zahlreichen Antworten, über die ich mich einerseits bei den sachlichen Antworten gefreut und andererseits auch geärgert habe. Ich empfinde momentan eine unsägliche Wut und Traurigkeit, weil unsere Ehe langsam zu Ende geht und ich auf der Suche nach Unterstützung und Anerkennung bin.

Mir geht es nicht darum den Kindesunterhalt zu reduzieren - die Kinder habe auch ich gewollt und liebe sie über alles (beide sind nicht mehr im Baby-Alter). Danke an der Stelle für den Hinweis mit der Düsseldorfer Tabelle - damit ist alles klar.

Meine Fragen haben auf Trennungsgeld und Ehegattenunterhalt abgezielt - eure Antworten dazu haben mir geholfen, vielen Dank.

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Du bist teilweise ganz falsch gewickelt. Gütertrennung habt Ihr nicht, Ihr habt Zugewinnausgleich (gesetzlich, weil nicht anders geregelt).

Bei Selbständigen wird i.d.R. der letzte ESt-Bescheid herangezogen bzw. die BWAs des letzten vollständigen Jahres, außer Du kannst nachweisen, jetzt weniger zu verdienen. Der festgelegte Unterhalt bleibt dann so, bis einer von Euch einen Antrag auf Neuberechnung stellt.

Nein, man kann sich nicht aus "der Zugewinngewinngemeinschaft lösen"....

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Man kann in gegenseitiger Übereinstimmung den Zugewinn ausgleichen und künftig einen anderen Güterstand wählen.