Namensänderung Kind möglich

Hallo ihr Lieben,

Vor 8 Jahren haben mein Ex und ich entschieden, dass der gemeinsame Sohn seinen Nachnamen bekommen soll. Ist grundsätzlich auch bis heute kein Problem. Nun bekommen mein neuer Partner und ich im Sommer Nachwuchs. Meinen neuen Partner wäre es grundsätzlich lieber wenn wir meinen, also Mädchennamen da ich ja noch nie verheiratet waren, nehmen sollen. Verständlicherweise sagt mein Sohn jetzt, er ist ja will dann auch so heissen wie das Baby und ich. Der Vater meines Sohnes steht dem nicht im weg und würde ggf dafür unterschreiben. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Wie auch immer. Wir würden schon eine Lösung finden, aber der zuständige Standesbeamte meinte nun, das dies auf garkeinen Fall irgendwie möglich wäre. Ist das denn wirklich so? Ich hab mal google gefragt, und komm immer nur drauf das das schon möglich ist wenn der Vater einverstanden ist. Hat jemand von euch Erfahrung damit?

Danke für eure Hilfe/Erfahrungen :-)

P.s. ich Brauch keine Moralapostel zwecks "selber schuld... Bla bla bla"... Wie gesagt, wir haben alles gut im Griff und wollen einfach wissen welche Möglichkeiten es gibt

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Nun,

der Standesbeamte hat schlichtweg recht. Man kann den Namen eines Kindes nicht einfach nach Gutdünken zwischen den Nachnamen der Eltern hin- und her wechseln.

Was du da im Internet gefunden hast betraf dann zwei Sonderfälle:

1. Eine Einbenennung: DU hast durch Heirat einen neuen Familiennamen angenommen, und das Kind soll auch diesen bekommen.

2. Scheidung: DU hast bei einer Scheidung wieder deinen Mädchennamen angenommen.

Beides trifft hier wohl nicht zu.

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Danke schön :-)

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Wenn man bei der Scheidung den Mädchennamen wieder annimmt kann das Kind aber nicht wieder wechseln , das geht nicht.

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Hallo,

erkundige Dich bitte nochmal bei einem anderen Standesamt. Du wurdest falsch beraten!!
Eine Einbenennung nach § 1618 BGB ist schon möglich. Habe das für Dich kopiert:

"Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Ehenamen erteilen."

Also Voraussetzung hierfür ist:
- ein gemeinsamer Ehename (egal von Mutter oder neuen Ehemann)
- Einwilligung vom Vater des Kindes
- ihr müsst in einem gemeinsamen Haushalt wohnen

Bin gespannt was Du noch in Erfahrung bringst.

Wünsche Dir viel Erfolg#klee und halte uns auf den laufenden#winke

Viele Grüße
M.

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Danke für dein "Nachforschen". Aber leider war ich nie und werde ich ja nicht heiraten. Es geht um meinen Mädchennamen den ich ja schon immer trage. Mein LG, also Vater vom kommenden Baby, meinte nur das wenn nun sein Kind seinen Namen trägt, würden ja 3 Namen am Briefkasten stehen. Also meiner, der vom Sohn (vom expartner) und dann der vom neuen Kind, also sein Name. Was für mich aber kein Problem wäre. So Heisst einfach jeder wie sein Papa, auch ich, und gut ist es. Nur das mein Sohn sich halt zurück gesetzt fühlt wenn das Baby dann heissen darf wie ich. Achso, ich muss dazu sagen, das wir offiziell nicht zusammen wohnen, da mein LG eine Firma hat

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" Du wurdest falsch beraten!!"

Naja, vielleicht solltest du erst mal lesen lernen, denn es scheitert nicht nur an

"- ein gemeinsamer Ehename (egal von Mutter oder neuen Ehemann)"
sondern schon am fehlen der Ehe ansich ...

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Hallo.

Ja, das ist leider so. Wurde uns auch gesagt, als wir unser gemeinesames Kind schon vor der Heirat den Namen des Papas gegeben haben. Rückgängig machen ist nicht mehr, da er ja für die Zustimmung vor der Heirat schon die Zustimmung gegeben hat und die kann er nicht mehr zurück nehmen.

LG

PS: Das gleiche ist für meine Mädchen, sie hätten gerne unsern jetzigen Namen, aber der Vater möchte es nicht.:-(

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Hallo,

DOCH, es ist eventuell möglich!!!

Bei meinem Lebenspartner war es so, daß nach der Trennung die Exfrau wieder ihren Mädchennamen angenommen hat. Die Kinder hießen dann nach meinem Freund.

Das hat die große Tochter aber später sehr gestört.

Es wurde über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung gemacht.
Google da mal.

Mein Freund hat zugestimmt. Die Tochter war mit ihrer Mutter beim Jugendamt und das wurde alles sehr genau begründet... daß die Tochter leidet ect.

Man hat allerdings das Risiko, daß es nicht durchgeht und dann zahlt man trotzdem.

Ich finde es übrigens absolut bescheuert und dämlich, daß es kein Problem ist, dem Kind (bei Einwilligung Vater) den Namen des neuen Mannes zu geben, einem Mann, der NULL mit dem Kind verwandt ist, aber nicht den Mädchennamen der Mutter!!!
Ist doch wohl vollkommen dämlich...

LG Larina

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Hallo,

ich kenne einen Fall, da ging das. Die Eltern wollten heiraten und das Kind bekam schon mal den Namen vom Vater. Die Heirat ließ aber auf sich warten und da die Mutter mit anderem Namen sich ums Kind gekümmert hatte, wurde der Nachname in den Namen der Mutter geändert. Jahre später wurde dann doch geheiratet und die ganze Familie hatte den Namen vom Vater angenommen.

Die Mutter hatte sich nur am Amt erkundigt und eine andere Antwort als ihr bekommen.

Vielleicht noch mal nachhaken, evtl an anderer Stelle?
LG

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Ich finde, ihr solltet eher mal darüber nachdenken, wieso es für Deinen Großen so wichtig ist, denselben Namen wie der neue Nachwuchs zu tragen. Mit 8 Jahren identifiziert man sich ja durchaus bereits sowohl mit seinem Vor- als auch mit seinem Nachnamen - meine Söhne würden (12 und 6) würden nie und nimmer freiwillig den Namen ihres Vaters aufgeben wollen. Warum auch? Ich denke, hinter der Anfrage Deines Sohnes steckt einfach die Angst, dass er "drittes Rad am Wagen" sein wird, wenn erst mal das Baby da ist. Statt mich in ein sinnloses Behörden-Wirrwarr (mit zweifelhaftem Ausgang) zu verrennen würde ich eher an DIESER Baustelle arbeiten.

LG, evi