was darf ein vater vom einrechenbaren einkommen abziehen?

mein ex behauptet seit neuestem, er dürfe von seinem anrechenbaren einkommen, die fahrkosten zur arbeit abziehen, damit liegt er auf unterster ebene laut düsseldorfer tabelle. ohne díese fahrkosten liegt er auf stufe 2!
was darf er denn wirklich von seinem anrechenbaren einkommen abziehen?

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Hallo

Ja, da hat er Recht.
Nimm das Brutto von 12 Monaten, ziehe sämtliche Steuern( Kirchensteuer, Lohnsteuer, Soli, Pflegeversicherung, KK und die anerkannten berufsbedingten Aufwendungen ab, zusätzlich kann er noch priv. Altersvorsorge abziehen) und teile das dann durch 12.
Dann hast du die Stufe, wonach er zahlen muss

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na klasse... dann darf ich noch dankbar sein, dass er überhaupt unterhalt bezahlt? ich glaub ich spinne...

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Nun ja. Das sind ja Kosten die er hat. Es zählt das bereinigte Nettoeinkommen.

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Nein, Fahrtkosten kann er nicht einfach so abziehen.

Wieviele Kinder habt ihr?

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Kann er nicht?
Seit wann? und warum nicht?

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...nicht einfach so...

Es bringt überhaupt nichts hier so pauschale Antworten zu geben a la "ja, dein Ex darf seine Fahrtkosten vom Einkommen abziehen"

Wir wissen doch überhaupt nicht wie dort die Verhältnisse sind, wie hoch die Fahrtkosten sind, welcher Art usw.

Vielleicht will er 6000 Euro abziehen, das wäre ziemlich unverhältnismäßig.

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Hallo,

er kann die Fahrtkosten absetzen. Das steht in jeden unterhaltsrechtlichen Leitlinien der jeweils zuständigen Oberlandesgerichte.

In der Regel sind das 30 Cent für jeden GEFAHRENEN km (steuerrechtlich sind es nur 30ct für eine Strecke!), manche OLG kürzen das auf 20 Cent pro km ab dem 20./30. km.

Um mit der Arbeit Geld für Unterhalt zu verdienen, muss er da auch irgendwie hinkommen. Das ist nicht sein Privatvergnügen. Solange er den Mindestunterhalt zahlt, wird da nichts zu machen sein.

LG

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Das sind ja Kosten, die er hat, um überhaupt Unterhalt zu erwirtschaften...warum sollte er die nicht abziehen können?

LG

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also... erzieht seine monatsfahrkarte in voler höhe von dem nettogehalt ab und rutscht so in eine andere klasse, so muß er weniger zahlen

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Hallo

Ja, das kann er aber tun. Er hat ja die Kosten, um zur Arbeit zu kommen um überhaupt zu zahlen.
Weiter oben habe ich dir ja geschrieben, wie es gerechnet wird.

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Hallo, pauschal sind es 5% berufsbedingte Aufwendungen, die er abziehen kann. Wenn er mehr nachweist, auch mehr. Mein Ex hat da schon einen Prozess gegen seine 1. Exfrau wegen höheren Fahrtkosten gewonnen, da bin ich mir sehr sicher. Nicht ärgern, das bringt nix! LG

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Hallo,

schau mal auf http://onlinescheidung-rechtsanwalt.com bei der Kategorie "Unterhalt". Dort steht eigentlich alles wichtige beschrieben. Andernfalls würde ich einfach mal Rücksprache mit meinem/meiner Scheidungsanwalt/Scheidungsanwältin halten.

LG