Gemeinsames Haus bei Trennung/Scheidung übertragen?

Hallo,

vielleicht gibt es hier welche, die schon etwas ähnliches durchgemacht haben ... naja, leider höchstwahrscheinlich :-/

Also mein Mann und ich haben uns getrennt. Wir haben 2 Kinder. Wir haben 2013 ein Haus gebaut. Wir stehen beide im Grundbuch, haben beide den Kreditvertrag abgeschlossen. Unser beider Gehälter (bei mir bis Nov 2016 noch Elterngeld) gehen auf unser gemeinsames Konto, von dem alle gemeinsamen Kosten abgehen.

Nun wohnt er seit April 2016 nicht mehr im gemeinsamen Haus. Er wohnt bei seinen Eltern, hat also keine Mietkosten.
Wir zahlen immer noch alles vom gemeinsamen Konto.

Nun steht die Frage offen, wie es weiter geht.
Ich habe mich versucht etwas zu informieren, was auf uns/mich zukäme, wenn jetzt z.B. ich das Haus überschrieben bekäme. Klar, er muss das wollen. Für die Kinder wäre es natürlich am besten, wenn sie in ihrer gewohnten Umgebung bleiben könnten.

Nun habe ich gelesen, dass ich ihn "auszahlen" müsste, wobei ich mich frage, wie ich das machen sollte. Ehrlich gesagt ginge das finanziell nicht. Dann habe ich von der Spekulationssteuer gelesen.

Wo kann man sich über solche Dinge kompetent informieren? Müsste ich da zu einem Anwalt gehen? Zur Bank? Zusammen?

Oder ist ein Verkauf doch die bessere Option?

Boah, das ist so schlimm, welche Dinge einem da durch den Kopf gehen und man würde gerne einmal in die Hände klatschen und alles wäre gut, alles wäre erledigt :-(

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Ach ja, das Thema "Unterhalt" habe ich ihm gegenüber noch gar nicht erwähnt!

Und wo kann ich mich informieren, welche Dinge mir eventuell zustehen? Zuschuss zum Kindergarten etc. pp?

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Hallo,

auszahlen müsstest du seinen Eigenanteil plus seinen abgezahlten Anteil. Übernehmen müsstest du seine Schulden bzw. seinen Kredit. Dafür muss vor allem die Bank mitspielen.

Spekulationssteuer (eigentlich Steuer auf einen privaten Veräußerungsgewinn) entsteht nicht. Grunderwerbsteuer auch nicht.

Unterhalt zahlt er ja schon indem ihr gemeinsam von seinem Geld mit lebt. Für die Zukunft solltet ihr das auseinander dröseln, ab Januar Steuerklassen 1 und 2, Kindesunterhalt berechnen und ggf Trennungsunterhalt für dich.

Bedenken müsstet ihr auch einen eventuellen Zugewinnausgleich. Ob das Haus zu halten ist, kann man natürlich pauschal nicht sagen.

Grüße Küstenkönigin

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Puuuuh, da würd ich spontan ja mal sagen ... Haus weg!

Und danke für das Erwähnen der Steuerklassen. Da hätte ich überhaupt nicht dran gedacht. Dachte irgendwie das Thema käme erst bei Scheidung ...
Aber jetzt finde ich was, wo steht, dass sich während des Trennungsjahres erst mal nichts ändert: http://www.steuerklassen.com/lohnsteuerklassen/getrennt-lebende-personen/

Ich gehe ab Januar wieder arbeiten und bekomme wieder Gehalt. Klar, dass er jetzt in der aktuellen Situation keinen Unterhalt bezahlt ist "klar", deshalb hab ich es ihm gegenüber auch noch nicht erwähnt.

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Muss man vielleicht genau rechnen. Am besten mit neuen Steuerklassen usw.

Ja korrekt, die Steuerklassen müssen im auf die Trennung folgenden Jahr geändert werden.

Vielleicht könnt ihr das mit dem Haus anders ausgleichen?

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Ich befürchte, die Bank wird ihn nicht aus der Finanzierung lassen. Demzufolge wäre es schön blöd, wenn er aus dem Grundbuch geht.

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Ach so, geht doch zusammen mal zum Anwalt, der Euch beraten kann.

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Wenn du dir es nicht leisten kannst ihm seinen Anteil abzukaufen und den restlichen Kredit alleine zu stemmen werdet ihr verkaufen müssen. passiert bei vielen Scheidungen!

Habt ihr schon darüber geredet?

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Hallo,

vergiss bei einem Verkauf die Vorfälligkeitsentschädigung der Bank nicht.

Wenn das Haus nicht massiv an Wert gewonnen hat, habt ihr kein Haus mehr , aber noch den Kredit.

Wir haben ein paar Jahre vermietet, bis der Kreditvertrag abgelaufen war und dann erst verkauft.

LG

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Hallo Kirk,

am besten tief durchatmen und es dann strukturiert angehen.

1. Termin beim Anwalt zur Berechnung von Zugewinnausgleich und Unterhalt
2. Termin bei der Bank zur Besprechung der möglichen Alternativen "Haus halten" oder "Haus verkaufen"
3. Trennung eurer Finanzen (eigenes Girokonto etc.)

Alles Gute für dich!

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Also erstens solltest du mit allen notwendigen Unterlagen zum Anwalt gehen.

Vor allem solltest du mit deinem Anwalt auch das Thema Konto besprechen. Ich würde nicht mehr wollen, dass mein Mann auf dieses Konto noch Zugriff hat. Egal was davon erst mal bezahlt wird, aber das was du an Einnahmen hast, musst du auf ein anderes Konto unbedingt umleiten.

Ist bei Euch das Trennungsjahr schon eingeleitet? Wenn nicht, dass musst du dann auch tun. Ab dem Tag der Trennung, ist dein Mann dann zur Zahlung von Trennungsunterhalt für dich und für deine Kinder verpflichtet.

Die Rechnung ist a. g. verschiedener Parameter doch recht kompliziert. Zwar gibt es immer Faustformeln für den Ehegattenunterhalt, dennoch wird das eine oder andere eingerechnet.

Bei uns war es so, dass ich dann Unterhalt erhalten habe, mein Mann aber trotz Auszug die Rate komplett alleine zahlen musste.

Wenn du das alles erst mal geregelt hast und du auch mal Geld auf DEINEM Konto hast, dann kannst du den nächsten Schritt machen. Lass dich auch wegen Haus nicht unter Druck setzen.

Du musst Miete zahlen, wenn du irgendwo zur Miete gehst oder du zahlst ein Darlehen für dein Haus ab. Für einen Antrag auf ein Darlehen brauchst du aber einen gewissen Kapitalfluss. Also fixe Einnahmen. Deshalb ist das auch mit dem Unterhalt im Voraus klären am Wichtigsten.

Dann muss auch mal geklärt werden. Was war das Anfangskapital von euch beiden. Wie steht ihr genau im Grundbuch. Hälftig oder andere Anteilsverhältnisse. Was ist das Haus heute wert?

Ich habe seinerzeit von meiner Bank ein Gutachten erstellen lassen um auch mit meinem Mann eine bessere Verhandlungsbasis zu haben.

Mit der Zeit wird dann eine gewisse Summe klarer, die du evtl. benötigst, um deinen Mann auszubezahlen.

Spreche deinen Anwalt dann auch darauf an, dass der Versorgungsausgleich und der nacheheliche Unterhalt berechnet werden. Ich habe diese beiden Punkte berechnen lassen und als Einmalbetrag von der zu zahlenden Summe abgezogen. Das hat es mir leichter gemacht, ein neues Darlehen zu beantragen, da ich nicht ganz so viel dann aufnehmen musste.

Sofern ihr einen restlichen Zugewinn habt, kann dieser ebenfalls mit eingerechnet werden.

Wenn das alles mal geklärt ist. Das Haus übertragen ist, dann kannst du eine einvernehmliche Scheidung beantragen. Die kostet weniger und dauert ca 4 Wochen.

Viel Erfolg