Meine Frau 69 Jahre, hat sich von mir getrennt und beansprucht Unterhalt.
Bis dahin war sie selbständig,(3200,- netto) jetzt nur noch Rente , 800,-€.
Ich bekomme auch Rente (1600,-€) und bin 64 Jahre alt und krank.
Werde ich verpflichtet, da meine Frau auf krank und hilflos klagt, bis auf meinem Selbstbehalt von 1200,-€ ihr monatlich Unterhalt in Höhe von 400,-€ zu zahlen?
Wir waren kurze 2 Jahre verheiratet und sind nun im Trennungsjahr.
In dem Alter keine Kinder.
Nach 2 Jahren Ehe Trennung, sind beide Rentner,
Hallo.
Mal ne dumme Frage. Wieso bekommt sie nur 800 Euro Rente bei einem Netto-Gehalt von 3200 Euro. Das verstehe ich nicht. Oder hat sie nicht in die Rentenkasse eingezahlt. Und seit wann bezieht sie Rente.
LG
Für das Trennungsjahr gibt es so eine nicht allgemeingültige Regelung, dass du ihr 3/7 des Unterschiedsbetrages zahlen musst, also ca. 340 €.
Wie und ob der Unterhalt nach der Scheidung noch gezahlt werden muss, entscheidet das Gericht, da mag ich keine Prognose abgeben, ihr wart aber wirklich nur kurz verheiratet.
Hallo!
"da mag ich keine Prognose abgeben, ihr wart aber wirklich nur kurz verheiratet."
Ich mag da eine abgeben: Ich sehe keinerlei Ansatz für einen nachehelichen UH-Anspruch.