Moralische Frag: gemeinsames Sorgerecht für den Vater, drohende Entfremdung zum Kind

Hallo liebe Forenteilnehmer,

mir brennt aktuell eine moralische Frage unter den Nägeln, welche das Leben meines Kindes und der Verbindung zwischen mir und Tochter maßgebend betrifft.

kurzer Hintergrund...
Ich bin Vater einer ganz wunderbaren Tochter mit sehr jungem Alter. Ich schäme mich dafür, nur kann ich Ihr mein Bild von einer schönen Familie leider nicht geben/vorleben. Ich habe es sehr lange und ausdauernd bis an das Ende meiner Kräfte versucht. Es ist mir mit der Mutter trauriger Weise nicht möglich.

Ursprung der Auseinandersetzungen sind nicht herstellbare Absprachen. Psychologische Hilfe von außen verpuffte.

Der Zugang zu meiner Tochter wird mir deutlich erschwert. Mehr möchte ich zunächst dazu nicht sagen. Zu Schulden habe ich mir nichts kommen lassen. Es geht der Mutter um Ihr Freiheit.

Zur Frage....
Ich möchte gerne das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Was leider nie in den Foren diskutiert wird ist, dass es neben dem Rechtlichen aus Zwischenmenschliche Schauplätze gibt.

Um mich davon abzuhalten wird mit Geld, noch weniger Zugang und Hass gedroht. Ein normaler Umgang wäre damit laut Aussage nicht mehr möglich. Das Gefühl von Hass würde sie von unserer Tochter nicht fernhalten können.

Damit wird mir der Umgang zum Kind noch schwerer. Nicht nur, dass Besuche in einem stark reduzierten Rahmen stattfinden (wenn notfalls richterlich bestimmt), sondern in einem Setting, welches nicht als frei zu bewerten wäre (Wohnung der Mutter, bei Wegzug in andere Stadt).
Dazu droht die Beeinflussung der Tochter durch die Stimmung der Mutter. Was ich als schlimmstes empfinde.

Ist es Moralisch dennoch vertretbar das Sorgerecht zu teilen? Ich möchte gerne Vater sein und für mein Kind sorgen. Bin verzweifelt über diese Situation.

1

Kurz und bündig:

ich halte es bei so einer Mutter für deine moralische PFLICHT dich um das gemeinsame Sorgerecht zu bemühen.

Das Verhalten der Mutter scheint bindungsintolerant und kindeswohlschädlich. Das gemeinsame Sorgerecht ist wichtig FÜR deine Tochter. Bleib am Ball und gib nicht auf!!

LG

2

Ja auf jeden Fall solltest du es beantragen. Ich halte es für einen miesen Versuch der KM die Beziehung zwischen dir und deiner Tochter zu unterbinden. Umgangskontakte findet in der Regel auch in einem freiem Rahmen statt. Z.b könnte die Kindesmutter ja deine Tochter auch übers Wochenende zu dir bringen. Die von dir angesprochenen begleiteten Umgangskontakte sind nur notwendig wenn nicht klar ist, ob der Kontakt für das Kind schädlich sein könnte. Derartige Aussagen dass sie Ihren Hass nicht von deiner Tochter fernhalten kann, ist eher ein Indiz dass sie nicht das Wohl deiner Tochter im Fokus hat.
Insgesamt kann Ich aus meiner Erfahrung als Soz. Pädagoge sagen, das meistens auf beiden Seiten Fehler gemacht werden. Und am meisten hilft es wenn man versucht wirklich dass Wohl des Kind im Auge zu behalten. Und notfalls auch mal eine Faust in der Tasche zu mache.

3

Naja, versteht mich bitte nicht falsch. Im Grunde sehe ich das auch so, nur gibt es hier ja noch einen Aspekt, den irgendwie nie einer in Artikeln und so weiter in den Vordergrund hebt.

Die Frage ist, ob durch ein "Nachgeben" nicht mehr Vorteile entstehen. Nämlich ein sanfterer Umgang und damit eventuell mehr Zeit für mich und Tochter als wenn es der Richter bestimmt. Sie ist noch so kleine 6Mo.
ZB könnt dann ja auch vielleicht doch ein Traum von mir in Erfüllung gehen, das ich die Chance auf Elternzeit habe.

Zudem geht es ja auch um ein Gefühl. Das Gefühl, was entsteht, wenn das Kind abgeholt oder Besucht wird (wird noch gestillt) und dabei in einer angeekelten Atmosphäre diese Zeit zu verbringen, das ist furchtbar.

Ich gebe zu, ich bin da nicht so hartgesotten und derzeit nervlich am Ende. Die Stimmung der Mutter. Also auch ihre Angst, welche ich auch nicht mehr für Verhältnismäßig halte, ist so groß, das sie in Panik handelt. Echt, das ist wirklich sehr beängstigend und tut mir irgendwie leid.
Ich drohe dabei nicht, weise jedoch darauf hin, dass mir die Mitsprache in einigen wenigen Entscheidungen wichtig ist und unter Umständen Kompromisse eine Lösung sein werden.

Ihr ist vor allem die Freiheit sehr wichtig.

Und zugegeben, das Niveau unserer Auseinandersetzung ist auf beiden Seiten sehr tief im Keller. Eigentlich können wir nicht mehr miteinander reden.

Kann ein Richte eigentlich Zwangsmediation verordnen.?

Die Angst ist gerade gewaltig. Das tut mir sogar sehr leid sie so leiden zu sehen. Die Kleine bekommt das alles auch noch mit. Das ist furchtbar.

Bitte bedenkt auch diese Sichtweise. Nicht alles ist klar mit Gesetz zu regeln. Das scheint in DE ohnehin noch in den 50ern zu hängen. Meint Ihr nicht auch?

Ich empfehle übrigens einen SPIEGEL Artikel mit dem Titel Freie Zimmer zu dem Thema.

4

Natürlich wäre es gut den Umgang ohne Richter zu regeln. Dass kannst du Ihr auch so sagen. Allerdings sind Umgang und Sorgerecht zwei völlig verschiedene Dinge. Das Sorgerecht ist wichtig damit du im Zweifelsfall für deine Tochter mitentscheiden darfst und einen Rechtlichen Anspruch auf Umgang etc. hast. Du kannst der Mutter doch sagen, dass du das Sorgerecht beantragen möchtest aber den Umgang erst mal nicht einklagst sondern mit Ihr einvernehmlich klären möchtest und wie Ich schon sagte im Zweifelsfall auch erstmal auf einen Teil deines Umgangsrecht verzichtest um eine vernünftige Basis für euer weiteres Leben als Ex Partner zu schaffen. Erziehungsberatungsstelle können dich dazu auch umfassend Beraten sowohl zur Rechtlichen als Sozialen Komponente.
Alles Gute

5

Wenn Du befürchtest, die Mutter könnte zum Zwecke der Entfremdung in eine andere Stadt umziehen, dann ist genau das ein Grund, das Sorgerecht sofort zu beantragen. Denn ohne SR und ABR kannst Du das nicht verhindern.

Helfen beim Umgang und kostenfreie Beratung dazu bieten sowohl Jugendamt als auch Kinderschutzbund. Du musst jetzt alle Hebel ziehen (auch Umgänge schriftlich fixieren, insbesonders die, die verhindert werden). Ansonsten empfehle ich zur Lektüre und Kontaktaufnahme mit anderen Betroffenen noch vatersein.de.

6

Wer so zu emotionaler und moralischer Erpressung neigt, der gibt doch nicht klein bei, wenn er seinen Willen hat. Sie hat nächstes Wochenende was besseres vor, wenn Du Umgang hättest? Pech gehabt. Sie lernt einen Mann in XY kennen und zieht zu ihm ein paar hundert Kilometer weg? Pech gehabt. Du hast eine andere Meinung zur Erziehung eures Kindes? Doof, dann siehst Du euer Kind erstmal eine Weile nicht, bis Du die richtige Meinung hast.

Jegliche Bedrohung/Nötigung aufbewahren, protokollieren, ausdrucken und dann ab zum Anwalt damit. Der kann dann nämlich den Spiess umdrehen und auf das gemeinsame Sorgerecht und alleinige ABR für Dich oder Wechselmodell klagen. Richter sehen es nicht wirklich gerne, wenn man die Kinder als Druckmittel einsetzt und den anderen Elternteil so nötigen will - wird man der Mutter so dann auch sagen.

7

Ja.
Es scheint so und bei unzähligen Vorgeschichte ist so oder ähnlich gehandelt worden.
Die Angst vor Freiheitsverlust ist so hoch, weil wir unterschiedlicher Meinung sind. Und ja, mittlerweile hat jeder seine Schonung bei Argumenten fallengelassen.
Allerdings liegt es in meiner Natur, immer eine Lösung mit Austausch herzuleiten. Natürlich habe ich dabei eine Meinung die ich auch vertrete. Ich möchte aber auch garnicht knallhart vom Sorgerecht Gebrauch machen. Soll sie reisen, im Zweifelsfall in zwei drei Jahren umziehen. Fair wäre, es mit mir zu besprechen.

Aktuell schreibt sie von dem Ziel, von hier wegzukommen. Das scheint ihr einfacher als mit mir über wenige Entscheidungen zu sprechen. Die Reaktion ist regelrecht panisch.
Möglich wäre auch eine Erkrankung. Das möchte ich aber nicht wirklich unterstellen.

Die Frage ist ja, kann ein Vater, also auch ich, das moralisch gegenüber Kind und Mutter verantworten.
Möglicher Weise reagiert sie aus Angst sehr krass. Und ja, auch ich reagierte mittlerweile unsanft bei der Formulierung meiner Argumente. Das trägt natürlich nicht zu Entspannung bei.
Hilfe beim Jugendamt gab's. Sie würde mangels Zeit abgelehnt und an andere verwiesen.

Am Ende ist da ein kleiner Mensch.

8

Ja ich verstehe das schon. Nur der kleine Mensch hat ein Recht auf beide Eltern.
Und nochmal: Wenn du aus Deiner Angst heraus, den kleinen Menschen zu verlieren, ihre Kapriolen zulässt - dann verlierst Du den kleinen Menschen irgendwann, weil Du überhaupt keine Handhabe hast und überlässt somit eure Beziehung nicht etwa dem Rechtssystem sondern ihrem Gutdünken.

Es liest sich schon so, als hättest Du Deine Entscheidung getroffen, aber das ist mit Sicherheit nicht die beste Entscheidung fürs Kind oder Dich.

weiteren Kommentar laden
10

In deinem Fall gibt es für dich einen ausgezeichneten Grund, das Sorgerecht einzuklagen: Denn nur dann kannst du verhindern, das die Mutter mit dem Kind umzieht - so wie es jetzt geregelt ist, könnte sie morgen ihre Tasche packen und 1000 km wegziehen.

In dem Fall würde es sehr schwierig für dich, ein Umgangsrecht wahrzunehmen - du wirst eure noch so winzige Tochter dann einfach nicht gut genug kennenlernen, dass du - z. B. im Urlaub für ein, zwei Wochen mit ihr verbringen kannst. Du bleibst für das Kind dann ein Fremder, den es höchstens mal für ein paar Stunden sieht. (Sogar der Kleine (7) meines Freunds hat immer mal schlimm Heimweh nach Mama, wenn er ein, zwei Wochen bei Papa ist - und er war zwei bei der Trennung, er kennt seinen Papa gut, und die große Schwester ist auch immer mit dabei.)

Und aus genau dem Grund wehrt sich deine Ex so verzweifelt gegen das gemeinsame Sorgerecht. Es ist NICHT lustig, wenn man gezwungen ist, an einem bestimmten Ort zu leben, weil der Vater der Kinder da wohnt.

Ich habe das nach meiner Trennung (freiwillig) 10 Jahre lang mitgemacht, weil ich den Kindern den Vater nicht entfremden wollte. Nur waren meine Kinder 8 und 10 und da gab es bereits starke Vater-Kind-Bindungen. Aber die eigene Freiheit wird dabei sehr stark beschnitten.

Das Ganze ist um so gravierender, wenn wenn man einen neuen Partner in einer anderen Stadt kennenlernt (dank Online-Dasing heute sehr häufig) oder der aktuelle Wohnort massive berufliche Nachteile hat. Auch der Wunsch nach Unterstützung durch die Ursprungsfamilie, die evtl. wo anders wohnt, kann einen Umzug wünschenswert machen - macht es doch das Alleinerziehenden-Leben deutlich einfacher, wenn Oma Babysitter und Opa die kaputte Haustür wieder repariert.

Je nach Persönlichkeit kann sich das wie eine Art Gefängnis anfühlen - denn Umziehen mit dem Kind geht dann nur mehr mit der Zustimmung des Vaters - oder man lässt das Kind zurück.

Solche Einschränkungen nimmt Frau aus Rücksicht auf die Gefühle der Kinder auf sich - aber in eurem Falle würde die Kleine ja keinen Vater vermissen, den sie nicht kennt. Deine Ex - die ja offenbar starke Abneigung gegen dich empfindet - wäre bescheuert, wenn sie sich freiwillig so eine Fessel antun würde.

Der ganze Rest des Sorgerechts dagegen - Kindergarten- und Schulwahl, Eröffnung eines Bankkontos, informationsrecht bei Ärzten und Lehrern usw. - ist dagegen Killefit.

11

Ja ich stimme euch zu.
Mittlerweile sehe ich auch deutlich mehr Punkte für das geteilte Sorgerecht, als dagegen.

In diesem Zusammenhang würde ich es begrüßen, wenn der Gesetzgeber einfach mal für eine Diskussion in Augenhöhe sorgen würde, indem er jedem Vater grundsätzlich das Sorgerecht zuspricht.
Ausgenommen natürlich, wenn Straftaten dagegen sprechen.

Vielleicht erleben wir das ja in Deutschland in den nächsten Jahren.
Ich würde es mir wünschen.
Dadurch sind natürlich keine Probleme aus der Welt, aber in einer Trennungsphase zumindest eine Auseinandersetzung weniger.

Herzlichen Dank an euch alle!