Hallo,
Wir ziehen bald ca. 400 km weit weg. Seit 5 Jahren sind wir getrennt und seit 4 lebt das Kind bei uns angemeldet, Papa hat 14 tägigen Umgang und liebt sein Kind.
Der Bub hat bei uns noch Geschwister dazu bekommen, also Halbgeschwister. Aus beruflichen Gründen steht nun bei meinem Mann und mir der Umzug an, dem Papa vom ersten Bub hab ich schon vor einiger Zeit Bescheid gegeben, dass wir Wohnraum suchen und es losgeht, sobald wir was haben. Er verlor sich seitdem in dem Glauben, ich würde das Kind bei ihm lassen. Nun haben wir endlich einen Mietvertrag und bald sind wir weg. Der Ordnung halber habe ich von einem Anwalt ein Schreiben mit Bitte um Zustimmung machen lassen. Und der Vater hat abgelehnt. Ich meinerseits mache nun mit der Planung trotzdem weiter, Kind dalassen ist keine Option. Ich habe also die Schulen verständigt und den Hort gekündigt.
Mein Angebot an den Vater : einmal im Monat komme ich in die Heimat zurück, schlafe über das Wochenende bei Familie und Kind kann beim Papa sein. Außerdem stehen ihm Anteile der Ferien und Urlaube zur Verfügung.
Kennt jemand eine ähnliche Situation und kann aus der Erfahrung berichten? Habe ich Chancen vor Gericht, wenn es dazu kommt?
Wir ziehen weit weg - Vater stimmt nicht zu
Hallo
Ich denke deine Chancen stehen schlecht.
Da du nun eigenmächtig handelt sieht sowas natürlich vor Gericht auch nicht gut aus.
Du kannst hinziehen wohin du möchtest das Kind nicht.
Der Vater hat alle 14 Tage das Besuchstecht und nicht einmal im Monat.
Was willst du dem Kind denn zumuten alle 4 Wochen 800 km.
Dann fängt es an das dir ein Wochenende nicht passt und irgendwann bleibt der Kontakt aus.
Ich würde mich als Vater auch dagegen wehren
Du müsstest schon nachweisen das es nur da Arbeit für dich gibt.
LG arienne41
Da hat du ganz ganz schlechte Karten vor Gericht. Wenn ihr das geteilte Sorgerecht habt kannst du nicht einfach wegziehen. Vor allem nicht wenn der Vater dies schon abgelehnt hat. Versuch eine außergerichtliche Lösung zu finden! Wenn nicht und er vor Gericht geht kann es sein das du wegen Entziehung Minderjähriger nen echtes Problem bekommst.
Wie die Angelegenheit rechtlich aussieht weiß ich nicht. Ich kann den KV aber sehr gut verstehen und würde an seiner Stelle dem Umzug vom Kind auch nicht zustimmen. Irgendwie habe ich den Eindruck das eventuell nicht ganz mit offenen Karten gespielt wurde und er jetzt vor vollendete Tatsachen gestellt werden soll.
Der Satz folgende Satz von dir wirft bei mir die Frage auf ob ihm von Anfang an gesagt wurde das auch geplant ist das sein Sohn mit umzieht und der Umgang somit stark eingeschränkt wird:
" Er verlor sich seitdem in dem Glauben, ich würde das Kind bei ihm lassen."
Als verantwortungsvoller Vater handelt er sogar im Sinn von eurem Sohn wenn er den Umzug nicht zustimmt da euer Sohn einen Anspruch hat regelmäßig Umgang mit seinem Vater zu haben.
Ich hoffe es kommt zu einer Lösung die vor allem euren Sohn dient.
FG blaue-Rose
Warum hast Du den Kindsvater denn "einige Zeit" in dem Glauben gelassen, Du würdest ohne das gemeinsame Kind umziehen? Du hattest dieses Missverständnis doch schon längst aufklären können. Vielleicht wäre der Kindsvater damals ja gesprächs- und kompromissbereit gewesen.
Und wieso wäre es ein Problem, das Kind beim Vater zu lassen und in seiner gewohnten Umgebung und DU fährst 1x pro Monat zum Umgang dorthin?
Du stellst deinen Mann und das Zusammenleben mit ihm vor die berechtigten Interessen des Kindes. Der könnte auch einfach am Wochenende nach Hause fahren und für das Kind würde sich nichts ändern. Dein ganzes Handeln ist eigenmächtig (Schule, Hort).
LG
Ich handle so, wie das Leben so spielt.
Er hat ein inniges Verhältnis zu seinen Geschwistern, die würde ich definitiv nicht mitbringen, der Kontakt würde also fast völlig abbrechen. Das will ich nicht.
„Ich handle so, wie das Leben so spielt“ - Wie spielt denn das Leben? du solltest eher im Sinne des Kindes handeln! Warum bleibst du nicht mit deinen Kindern in gewohnter Umgebung und dein Mann kommt an den Wochenenden zu euch?
Und eigenmächtig Hort und Schule ummelden geht gar nicht. Habt ihr gemeinsames SR? Die Ex meines Mannes brauchte für solche Angelegenheiten immer seine Unterschrift.
Nein, Du hast keine Chancen. Wenn Du das Kind nicht beim Papa lassen möchtest, musst Du auch dableiben.
Ich schließe mich den Vorschreiberinnen an: Du wirst das vor Gericht nicht so durch bekommen wie du es dir vorstellst.
Das Gericht könnte dich verpflichten deinen Sohn zum 14-tägigen Umgang zum Vater zu bringen.
Wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt durftest du deinen Sohn auch nicht eigenmächtig von der Schule ab bzw ummelden. Das wird dir dein Anwalt sicher alles vermittelt haben.
Gruß
Ich war nie selber in der Situation, aber ich kann dein handeln absolut nicht verstehen! Und ich gehe davon aus, ein Gericht auch nicht.
Klar, das Leben ist selten gradlinig, aber wie man damit umgeht, spielt doch schon eine Rolle? Du benimmst dich wie die Axt im Walde, Umzug steht, hort abgemeldet etc. Dir ist die Zustimmung des Vaters doch völlig egal! Schlimmer noch, du informierst ihn überhaupt nicht! Wieso hast du ihn im Glauben gelassen, das Kind würde da bleiben?? Sprechen Kind und Väter eigentlich miteinander? Oder weiß der Sohn auch noch nichts von seinem Glück?
Sorry, aber ich hoffe, der Richter schüttelt genauso den Kopf wie ich!