Hallo,
Mein ehem. Partner und ich leben bis dato in einer gemeinsamen Mietwohnung mit gemeinsamen Mietvertrag. Er möchte keinen gemeinsamen Haushalt mehr mit mir und will am 30.04. Ausziehen.
Er sagt das ständig und ausdrücklich, dass wir getrennt sind und sich daran nichts ändert und er nicht mehr leben will bei uns. Uns weil haben ein kleines gemeinsames Kind, 2 Jahre alt.
Mein Partner, hat weder seinen Auszug mit mir besprochen noch das Datum des Umzugs mit mir abgestimmt. Er macht alles so wie er das will, die Verträge laufen alle teils noch auf ihn er hält es noch nicht mal für nötig mit mir zu sprechen. Hätte ich ihn nicht darauf angesprochen würde ich gar nicht wissen, dass er das Internet mitnehmen wird etc.
Also er zieht definitiv aus möchte jedoch aber nach wie vor ungehindert Zutritt zu dieser gemeinsamen Wohnung. Wie ist das rechtlich? Er weigert sich seinen Schlüssel abzugeben uns droht schon mit der Polizei wenn er nicht reinkommt. Er will sich also zum Schein hier gemeldet bleiben damit er seine Tochter öfter sehen kann. In Wirklichkeit aber wohnt er ab 1.5 in der neuen Wohnung.
Er hat die neue Wohnung bereits vertraglich unterzeichnet.
Kann er diese neue Wohnung lediglich als Nebenwohnsitz anmelden und weiterhin unkontrolliert bei uns ein und ausgehen trotz Trennung ? Der Umgang ist noch mal nicht beschlossen da er sich ans Gericht gewandt hat und die Anhörung noch dauert.
Er meint er hat mehrere Wochen bis zum Prozess sich umzumelden.
Was kann ich tun? Muss ich ihn herein lassen? Ich kann ihn ja nicht zwingen sich umzumelden?
Er weigert sich weiter alle Möbel mitzunehmen will den Rest der Möbel erst in ein paar Monaten holen nach seiner kundigungsfrist,entfällt diese nicht wenn er einfach auszieht? Ich dachte einen gemeinsamen Mietvertrag kann man nur gemeinsam mündige weil ich werde erstmal nicht kündigen können ohne etwas in Aussicht zu haben.
Was mach ich denn da jetzt?
Dankeschön
Scheinauszug
Anwalt
Sofort!
Nun, solange er im Mietvertrag steht, ist es auch seine Wohnung. Somit kann er auch rein und raus.
Natürlich muss er such die Hälfte an Miete zahlen.
Bei einem gemeinsamen Mietvertrag kannst Du leider gar nichts machen. Er kann aber auch nicht einfach einseitig das Mietverhältnis beenden, das geht nur gemeinsam. Heißt ja, er hat weiter Zutritt zur Wohnung, da er Mitmieter ist vertraglich. Aber er ist auch weiter in der Bringschuld, was die Miete betrifft. Heißt im Klartext: Diesen Zutritt muss er sich was kosten lassen, nämlich die halbe Miete. Das solltest Du ihm so sagen. Will er nicht zahlen, soll er den Schlüssel rausrücken. Vertraglich kannst Du ihm nur leider nichts, da hilft wirklich nur der Gang zum Anwalt.
Ihr müsst rein rechtlich den Mietvertrag gemeinsam kündigen und du musst einen neuen Mietvertrag aufsetzen lassen. "Einfach so" eine Partei aus dem Mietvertrag zu entlassen ist nicht möglich.
Du musst also auf die Kulanz des Vermieters hoffen.
Wenn sich dein Ex so querstellt würde ich eine neue Wohnung suchen. Sonst zieht sich das noch ewig.
Zur Wohnung haben sich hier einige schon geäußert. Ich rate auch dringend zum Anwalt!
Melderechtlich ist die Hauptwohnung dort zu melden, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat - das wird dann die neue Wohnung von ihm sein. Des weiteren würde ich mich an deiner Stelle dann auch getrenntlebend melden, damit ihr schnellstmöglich eine Scheidung hinbekommt.
LG
Und Unterhalt einfordern. Für dich und das Kind.
Alles Gute.
Laut Meldegesetz hat er zwei Wochen Zeit sich umzumelden.
Wenn er ausgezogen ist, gehst du zum Einwohnermeldeamt und machst eine Auszugsmitteilung oder gibst der Hausverwaltung Bescheid, das er ausgezogen ist, damit die eine azm machen können.
Eine Nebenwohnung ist nur eine, wenn man diese auch ab und an bewohnt. Das tut er nicht.
Wie oft er sein Kind sehen kann, hat damit nix zu tun.
Wenn er abgemeldet ist, musst du ihn nicht mehr reinlassen. Wenn er den Schlüssel nicht zurückgibt, rufst du die Polizei an und erklärst denen, dass er einen „falschen Schlüssel“ hat und forderst ihn auf, Dir diesen zurückzugeben. Oder Tausch einfach die Schlösser aus.
Hast du schon mit dem Vermieter geredet, ob er die Wohnung nur an dich vermieten würde? Kannst du dir diese überhaupt allein leisten?