Trennung, unverheiratet, wie alles mit Haus regeln?

Hallo.
Wir sind noch nicht getrennt aber haben eine Auszeit. Wir versuchen zu retten was zu retten ist, trotzdem möchte ich mich mal informieren wie alles gereglt werden könnte. Klar ihr seid keine Anwälte aber vielleicht hat jemand Erfahrung und kann mal berichten.

Zur Situation: wir sind unverheiratet, besitzen ein EFH dass uns zu je 50% gehört. Im Darlehensvertrag steht nur er, ich zahle ihm einen Anteil der Rate privat. Er verdient ca. das dreifache von mir.
Wir haben ein 2,5 jähriges Kind. Gemeinsames Sorgerecht.
Bei einem unserer Gespräche wurde das Thema kurz angerissen, er würde das Haus behalten, allein weiter abzahlen. Ich müsste nichts mehr an ihn zahlen und würde aus dem Grundbuch ausgetragen. Das schon gezahlte wäre eine Art Miete gewesen. Ich habe mich nicht dazu geäußert. Wenn es (hoffentlich nicht) doch zur Trennung kommt würde ich mich natürlich anwaltlich beraten lassen.
Was ist mit dem Geld das neben dem Kredit ins Haus geflossen ist? Um in Zahlen zu sprechen, seinerseits ca. 50.000€, meinerseits ca. 30.000€ (da kam einiges von meinen Eltern aber das zähl ich mal auf meine Seite). Muss er mir das auszahlen wenn mir ja dann nix mehr davon gehören würde?
Was das Kind betrifft, geht die Tendenz dazu dass er bei ihm bleibt. Im Moment weiß ich nicht wie ich es mit meiner Arbeit vereinbaren könnte alleinerziehend zu sein. Muss ich ihm dann Unterhalt zahlen obwohl er das dreifache von mir verdient? Muss er mir etwas zahlen- weil wir unverheiratet sind sicher nicht oder?

Wie regelt man das mit dem Kind? Feste Wochentage und Wochenden wäre für uns beide schwierig. Wird so etwas schriftlich festgehalten? Kann man ein flexibles Modell überhaupt aufrecht erhalten wenn man nix festgelegt hat? Ich hätte Bedenken dass dann immer wieder Streitigkeiten aufkommen wenn man sagt man stimmt es immer wieder neu ab. Klar hängt das allein von uns ab ob sowas klappt.

Was gibt es sonst noch zu beachten?
Was Konten betrifft haben wir 2 eigene und ein gemeinsames, das wäre also nicht so problematisch.

Eigentlich möchte ich mir über das alles gar keine Gedanken machen, aber bissl Info kann nicht schaden. Ich hoffe ich brauche es dann doch nicht anwenden.

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Könntest du wirklich so ein kleines Kind beim Papa lassen? Also so von Mama zu Mama. Meine Frage ist nicht böse gemeint. Aber wenn das Kind bei ihm bleibt kannst du es kaum rückgängig machen, wenn er sich querstellt.

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Und wieso sollte das ein Problem sein?

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Naja man trägt ja das Kind aus....stillt es...kümmert sich und dann lässt man es beim Papa und sieht sein Fleisch und Blut welches man unter dem Herzen getragen hat (wenns schlecht läuft nur alle 2 Wochen am WE). Wir reden hier über ein halbes Baby und nicht über ein Kind von 14 Jahren. Ausserdem hängen so kleine Mäuse ja brutal an der Mama.....so eine Trennung von der Mama wäre auch hart fürs Kind.
Deswegen frage ich ja....vielleicht ist ja auch nur der Papa die Bezugsperson und übernimmt von Geburt an die Mamarolle. Dann wäre eine Trennung vom Papa schlimmer fürs Kleine.

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Stehst du überhaupt im Grundbuch des Hauses?

Solltest du im Grundbuch stehen, dann muss der jetzige Wert des Hauses ermittelt werden. Davon muss der Kaufpreis des Hauses abgezogen werden. Dann hat man einen Wert zur Wertsteigerung. Dann muss man die getätigten Investitionen ( seine 50.000 Euro und deine 30.000 Euro) von der Wertsteigerung abziehen. Wenn dann noch ein Plus bleibt, kann man dies durch 2 devidieren und könnte von Ihm dann 30.000 Euro plus die Hälfte der bereinigten Wertsteigerung verlangen.

Dafür müsstest du aber belegen können, dass die 30.000 Euro in das Haus investiert wurden. Kannst du das nicht, könnten die 30.000 Euro weg sein.

Wenn er wirklich das dreifache deines Einkommens verdient, könnte es sein, dass du ihm keinen Unterhalt zahlen musst, wenn das Kind bei Ihm bleibt.

Hier ist aber das bereinigte Nettoeinkommen abzüglich des jeweiligen Selbstbehaltes jedes Partners entscheidend und eben nicht das, was auf dem Gehaltszettel steht.

Erst wenn das bereinigte Nettoeinkommen abzüglich des jeweiligen Selbstbehaltes des besserverdienenden Partners mindestens dreimal so hoch ist, wie das des anderen Partners, könnte die Unterhaltspflicht fürs Kind für den schlechter verdienenden Elternteil entfallen. Bedenke jedoch, dass du als Unterhaltspflichtige alles zu tun hast, um dein Einkommen so zu erhöhen, dass du deinen Unterhaltspflichten nachkommen kannst. Das bedeutet, dass du nicht eine Geringverdienerstelle ausüben kannst und dich dann auf das dreifache bereinigte Nettoeinkommen des anderen Elternteils berufen kannst, um keinen Unterhalt leisten zu müssen. Das wäre ein Fall für einen Fachanwalt.

Sei froh, dass du nicht im Kreditvertrag stehst.

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Es gibt bei der Caritas so Beratungsstunden für Trennungen, das wäre in Deiner Situation sicher erst einmal hilfreich, ohne dass es gleich kostet wie ein Anwalt oder "schlafende Hunde weckt". Immerhin versucht ihr ja noch zu retten.

Grundsätzlich ist derjenige dem Kind zu Unterhalt verpflichtet, der nicht bei dem Kind wohnt - egal was der andere verdient.

Was ihr mit dem Kind regelt ist ganz allein Eure Sache erst einmal. Man muss da nichts schriftliches fixieren oder so, wenn man sich einig ist und das selber hinbekommt. Ihr besprecht was ihr euch vorstellt und guckt, wie ihr das umsetzen könnt. fertig.

Im Prinzip ist das mit dem Unterhalt genauso - wenn ihr euch einigen könnt ist es allein eure Sache wie ihr das regelt. Es gibt keine Überwachungsstelle oder so bei Trennungen, die kontrolliert, was man tut.
Erst wenn irgendwelche "Ämter" oder so ins Spiel kommen, wird geprüft.

Dennoch ist es immer gut finde ich, bevor man sich einigt rechtlich zu wissen wo man steht, also was einem zustünde oder eben dem anderen. Dazu hilft vielleicht so eine unverbindliche Beratung.

Lichtchen

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Wieso solltest du aus dem Grundbuch und deinen Anteil als Miete darstellen und damit auf eine Ausbezahlung verzichten ??? Mir scheint, dass du einen sehr cleveren Partner hast: er entzieht dir Haus, Vermögen und Kind. Wer kümmert sich seit der Geburt um die Betreuung? Er etwa hauptsächlich? Dann würde er kaum das 3fache verdienen. Was ist mit deinen Arbeitszeiten? Können diese nicht geändert werden wenn du alleinerziehende wärst? Was ist mit den Umgangszeiten? Wäre ein Wechselmodell ggf etwas für euch ? Damit bleibt die Betreuung anteilig zu gleichen Teilen bei euch. Dein Arbeitgeber sollte dies im Rahmen der Arbeitszeit auch berücksichtigen können. Ich sehe es auch so, dass man einem Kleinkind niemals die Mutter als Bezugsperson reduzieren sollte auf Umgangswochenenden. Keine Mütter die ich kenne, ausnahmslos, waren Statisten in den ersten Jahren des Kindes. Alles haben beruflich zurückgrsteckt: Mutterschutz. Elternzeit. Dann Teilzeitjob,um alles organisieren zu können. Oder Vollzeit mit Aupair. In keiner Konstellation hat der Vater diese Anteile übernommen. Ausnahmslos. 2 Monate Elternzeit maximal. Und ich kenne Väter die das Wechselmodell leben. Klappt wenn man sich im Frieden trennt. Im übrigen ist die Mutter gerade für die sozial emotionale Ebene wichtig. Der Vater ist auch nicht unwichtig. Deckt aber meist andere Bereiche ab. Ich frage mich , wie handelt ihr das aktuell so mit Finanzen und Kinderbetreuung ? Durch räumliche Trennung muss ja die bisherige Betreuungszeit nicht verändert werden zwangsläufig... ich würde die Änderungen auf das Kind abstellen. Wie weit es Änderungen begreifen und damit gut leben kann.
Soo. Und nun zu deinem eigentlichen Thema, was für mich ehrlich gesagt das kleinste Problem ist. Finanzen. Er sollte dich auszahlen, wenn ihr beide im Grundbuch stehen solltet. Ich würde nix anteilig wie Miete verrechnen. Allerdings seltsam dass du im Grundbuch stehst , aber der Kredit allein auf ihn. Sieht schon sehr nach Absicherung für eine Trennung aus. Keine Gebühren etc.. fürs umschreiben der Finanzierung. Er muss jedoch die Grunderwerbsteuer nachzahlen für deinen Anteil wenn ihr euch notariell einigt. Die Trennung des Vermögens also Haus muss über einen Notar initiiert werden. Finde es sehr merkwürdig dass das aber anscheinend deine Hauptsorge sein soll. Und das Kind wegen deiner Arbeitszeiten beim Vater bleiben soll. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen..bei Klärung der Finanzen keimt Unzufriedenheit hoch. Insbesondere bei Männern. Und ob er dann noch so freundschaftlich verbunden bleibt und du ein schönes Familienleben mit dem Kind erleben darfst.. wage ich sehr zu bezweifeln.

Viel Glück bei deinem Gelingen und ggf.bleibt ihr ja doch zusammen ?