Hallo,
ich muss mal meinen Frust loswerden, weil ich sonst gefühlt noch platze!
Ich bin im 2. Ausbildungsjahr und weil mein Chef etwas durchgedreht ist bin ich seit Ende November im Beschäftigungsverbot. Jetzt ist das BAB ausgelaufen und ich habe es neu beantragt, abgelehnt: es fehlen 400 Euro. Mein Chef zahlt seit ich im BV bin keinen Cent an mich, obwohl er es müsste und wieder erstattet bekäme: es fehlen 250 Euro.
Ich bin von Pontius zu Pilatus gerannt, keiner ist oder will zuständig sein, und ich kann einfach nicht mehr.
Wohngeldstelle ist total überlastet und braucht mind 5 Monate zur Bearbeitung von Anträgen.
Für die Arge haben wir zuviel, die Gewerbeaufsicht hüllt sich in Schweigen, das Arbeitsamt ist nicht zuständig solange es kein Insolvenzverfahren gibt.
Einen Tafelausweis habe ich schon, wartete 4 Stunden und bekam eigentlich nichts dafür.
Verdammt nochmal: ich bin im 7. Monat schwanger, die Stadtwerke sind schon aufgelaufen, das Wassergeld ist noch nicht bezahlt und die Autoversicherung ist fällig. Wir haben schon alles zu Geld gemacht, was wir loswerden konnten um wenigstens genügend zu Essen zu haben.
Seid mir bitte nicht böse, das musste jetzt unbedingt raus, weil ich gerade auf alles einen Hass entwickle und in jedem gottverdammten Amt Amok laufen könnte, so eine Wut habe ich im Bauch, aber ich weiß, dass das keine Lösung ist.
Ich könnt schreien so verzweifelt bin ich
Danke fürs zuhören
Navamoon
mit Nummer 4
Beschäftigungsverbot Ausbildung Chef zahlt nicht, hab kein Geld
Hm?
Gerade gucke ich in deine VK, alles zu sehen.
Und im nächsten Moment ist dein Konto deaktiviert.
Wie geht das denn?
Wie wäre es mit Anwalt und Beratungshilfeschein.
So, jetzt gehts wieder! Musste meine E-Mail noch ändern uns das System hatte mich gekickt. VK ist auch wieder da.
Ich kann vors Arbeitsgericht gehen, klar, das muss ich auch.
ABER leider wird das kein Geld bringen, vorallem weil kein Insolvenzverfahren läuft.
Einen Beratungsschein gibts nicht, zuviel Partnereinkommen, war schon bei der Caritas, wegen allen möglichen Hilfen, ich hab einfach Pech: ich bin nicht alleinerziehend, dann sähe das Ganze angeblich!!!! anders aus. Da habe ich aber den Tafelausweis bekommen.
Wenn das EInkommen so hoch ist, dann hast du auch Geld für den Anwalt und na klar bringts was, wahrscheinlich mehr als mit Insolvenzverfahren!
Mit der KK hast du gesprochen? Die zahlen das ja an den AG, evtl. können sie das auch direkt an dich zahlen!
Naja. Also du bist mit dem 4. Kind schwanger und machst gerade eine Ausbildung. Dein Freund ist ebenfalls noch in der Ausbildung... Sag mal, wann hast du eigentlich mit Kindern angefangen?
Aber zu deiner Frage:
Ein Anwalt wird dir helfen.
Du kannst doch bestimmt Visitenkarten aufrufen und nachrechnen, oder?
Falls nicht: Ältestes Kind ist 10 Jahre alt, die TE 33 , sie hat also rund um den 23. Geburtstag ihr erstes Kind geboren.
Und - korrigiere mich, wenn ich falsch liege - aber woran erkennst du, dass der Partner auch in der Ausbildung steckt?
Gruß
Sandra
Hallo Kati,
ich hab mit 23 Jahren mein erstes Kind bekommen, das ist jetzt fast 11 Jahre her.
Zur Erklärung: mein alter Betrieb ist 2008 zahlungsunfähig geworden, ich habe mich daraufhin neu orientiert und die Ausbildung angefangen als mein 3.Kind da war. Ich hab immer schon gearbeitet, Elternzeit und dgl brauchte und wollte ich nie, vorallem weil ich in der alten Firma das Kind immer mitnehmen konnte und das war enorm praktisch, weil ich so gut arbeiten konnte und die Kids mit 3 in den Kiga gekommen sind. Selbst danach konnte ich immer eins mitnehmen, vorallem wenn sie krank waren, es gab extra ein Kinderzimmer und Schlafraum. Aber in der neuen Firma wo ich jetzt bin ist das alles schon absolut undenkbar, also habe ich 9 Monate dort gejobbt und dann dort die Ausbildung begonnen, als der Kleine in die Krippe gehen konnte.
Meine alte Firma war geradezu paradiesisch Familienfreundlich, aber es hatte auch Nachteile: Die Arbeit im Hotel geht rund um die Uhr Wochenends und Feiertags und auch in den Ferien. Daher kam mit der Betriebspleite die Neuorientierung.... wohl zum Schlechteren....
Das mit Deinem Chef ist sicher ärgerlich, ich würd ihm schriftlich eine Frist setzen und dann über Anwalt Klage einreichen.
Du bekommst für den Fall Prozeßkostenhilfe, es kostet Dich nichts.
Der Punkt ist aber eigentlich, dass Ihr für die Arge zuviel habt.
Das bedeutet, dass Ihr ausreichend Geld habt, um damit zurecht zu kommen.
Geld für Miete, NK, Lebenshaltungskosten sollten vorhanden sein, sonst hätte die Arge ausgeholfen.
Tja, die Familie HÄTTE genug Geld, wenn Chef den Lohn bezahlen würden UND die BAB weitergezahlt worden wäre.
So fehlen der TE jeden Monat mal gute 650 Euro!
Die kann man auch nicht gerade mal eben so auffangen, wenn man eh schon am unteren Limit lebt!
Gruß
Sandra
Sandra,
Du hast es voll erfasst!
Das BAB gibts nicht mehr, weil mein eigener Vater zuviel verdient!!!
Sippenhaftung ist das.
Ganz einfache Lösung!
Rechne die dir zustehende Ausbildungsvergütung aus.
Gehe zum Arbeitsgericht und klage auf Zahlung des Geldes.
Der Fall ist so glasklar dass die eventuelle Verhandlung nichtmal 5 Minuten dauert.
Es könnte sogar sein, dass das ganze nur ein schriftliches Verfahren ohne mündliche Verhandlung wird, ist aber bei Arbeitsgerichtsprozessen selten.
Für soetwas einfaches brauchst du nichtmal einen Anwalt.
So und NUR SO bekommst du dein Geld.
War jetzt nicht so schwer oder?
Gruß
Demy
Habt ihr evtl. Kinderzuschlag probiert?
Danke für Eure Antworten!
So bin jetzt mal auf nem neuen Stand und geb den hier mal gerne weiter:
1. Frist ist gesetzt, danach kann ich direkt hier zum Arbeitsgericht gehen
- läuft!
2. Arge Anspruch wurde korrigiert, käme auf 76.-Euro/Monat
- hab ich mich geweigert, wegem Elterngeld!!!
3. Mein Papa ist nicht Unterhaltspflichtig nach SGBII weil ich schwanger bin,
aber nach SGB III für das BAB schon.
- ich werde ihn ganz bestimmt nicht verklagen
4. habe ich heute aus der Nothilfestiftung für Familien Geld bekommen um über Wasser zu bleiben.
5. hab ich nen Wohngeldantrag bekommen.
- arbeite mich da am Wochenende durch und besorge den Mietwisch vom Vermieter
6. der Oberwitz schlechthin: kein Anspruch auf Kindergeldzuschlag, weil mein Mann über der dafür geltenden Einkommensgrenze liegt... aber Anspruch auf Harz4, das raff ich echt nicht!!!!
7. habe ich wohl keinen Anspruch auf Kinderbetreuungskosten, weil angeblich eine Nichtteilnahme an der Ausbildung vorliegt, laut BAB, aber laut Mutterschutzgesetz gilt die Ausbildung im BV als nicht unterbrochen und es werden auch keine Monate angehängt, zur Prüfung könnte ich gehen, wenn meine Chefin bezahlt hätte....
- klärt sich erst nach einer Beratung, wenn ich auch noch nicht weiß, wer das wissen könnte, dann kann ich evtl einen passenden Widerspruch einlegen, das quasi Hand und Fuß hat.
Leider Beherrsche ich die Vielteilung nicht und der ganze Stress der letzten Tage hat zur Zwangsruheverordnung geführt, weil ich Blutungen bekommen habe, die jetzt erst wieder abklingen....
ABER dem Baby gehts gut, es darf nur noch nicht raus!
Da können wir mitte April nochmal verhandeln, vorher nicht Sohn!
Liebe Grüße
Navamoon